2470/J-BR/2006
Eingelangt am 27.12.2006
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möglich.
Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar
Mayer und
Ing. Reinhold
Einwallner)
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Handhabung der von der Schweiz nach dem
Doppelbesteuerungsabkommen zu
leistenden
Vergütung
Der Bundesrat hat am 27. Juli 2006 einstimmig folgende Entschließung E-216-BR/2006 gefasst:
„Der
Bundesminister für Finanzen wird ersucht, die nach Punkt 4 des
Schlussprotokolls zu dem
am 21. März 2006 unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen von der
Schweiz zu leistende
Vergütung als
gemeinschaftliche Bundesabgabe zu behandeln und demzufolge wie die direkt
erhobene Einkommenssteuer auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen.
Sollten dem
zwingende Bestimmungen des Finanz-Verfassungsgesetzes oder des
Finanzausgleichsgesetzes
entgegenstehen, wird die Bundesregierung ersucht, sofort nach Beginn der XXIII. Gesetz-
gebungsperiode dem Nationalrat eine
Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine entsprechende
Rechtsgrundlage geschaffen wird."
Damit
soll verhindert werden, dass zwar der Rückgang der Einnahmen an
Einkommenssteuer von
bisherigen
Grenzgängern anteilig auf die Länder und Gemeinden verteilt wird,
nicht aber die
dafür zu leistende Ausgleichszahlung der Schweiz. Es widerspräche dem
Grundsatz eines fairen
Finanzausgleichs, wenn der Bund diese Ausgleichszahlung ausschließlich
für sich verwenden
würde.
Die
parlamentarische Anfrage 2456/J-BR/2006 vom 18. Oktober 2006, was das Bundes-
ministerium für Finanzen in der Zwischenzeit unternommen habe, um dieser
Entschließung
Rechnung
tragen zu können, hat der Bundesminister für Finanzen am 18. Dezember
2006 in der
Weise
beantwortet, dass das Anliegen zur gegebenen Zeit und im Zusammenhang mit
weiteren
gegenseitigen finanzausgleichspolitischen Vorschlägen mit den
Finanzausgleichspartnern
besprochen
werde. Mit dieser Haltung ist der Entschließung des Bundesrates
allerdings in keiner
Weise
Rechnung getragen.
Daher richten
die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für
Finanzen
folgende
Anfrage:
1.
Aus welchen Gründen wurde vom Bundesministerium für Finanzen
offenkundig bisher kein
Beitrag dazu geleistet, der Forderung des Bundesrates nach rascher
(„sofort nach Beginn der
XXIII. Gesetzgebungsperiode")
Übermittlung einer Regierungsvorlage Rechnung tragen zu
können?
2.
Welches sind die in der Anfragebeantwortung erwähnten
„gegenseitigen finanzausgleichs-
politischen
Vorschlägen" des Bundes?