2470/J-BR/2006

Eingelangt am 27.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Handhabung der von der Schweiz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zu
leistenden Vergütung

Der Bundesrat hat am 27. Juli 2006 einstimmig folgende Entschließung E-216-BR/2006 gefasst:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, die nach Punkt 4 des Schlussprotokolls zu dem
am 21. März 2006 unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen von der Schweiz zu leistende
Vergütung als gemeinschaftliche Bundesabgabe zu behandeln und demzufolge wie die direkt
erhobene Einkommenssteuer auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen. Sollten dem
zwingende Bestimmungen des Finanz-Verfassungsgesetzes oder des Finanzausgleichsgesetzes
entgegenstehen, wird die Bundesregierung ersucht, sofort nach Beginn der
XXIII. Gesetz-
gebungsperiode dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine entsprechende
Rechtsgrundlage geschaffen wird."

Damit soll verhindert werden, dass zwar der Rückgang der Einnahmen an Einkommenssteuer von
bisherigen Grenzgängern anteilig auf die Länder und Gemeinden verteilt wird, nicht aber die
dafür zu leistende Ausgleichszahlung der Schweiz. Es widerspräche dem Grundsatz eines fairen
Finanzausgleichs, wenn der Bund diese Ausgleichszahlung ausschließlich für sich verwenden
würde.


Die parlamentarische Anfrage 2456/J-BR/2006 vom 18. Oktober 2006, was das Bundes-
ministerium für Finanzen in der Zwischenzeit unternommen habe, um dieser Entschließung
Rechnung tragen zu können, hat der Bundesminister für Finanzen am 18. Dezember 2006 in der
Weise beantwortet, dass das Anliegen zur gegebenen Zeit und im Zusammenhang mit weiteren
gegenseitigen finanzausgleichspolitischen Vorschlägen mit den Finanzausgleichspartnern
besprochen werde. Mit dieser Haltung ist der Entschließung des Bundesrates allerdings in keiner
Weise Rechnung getragen.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage:

1.                   Aus welchen Gründen wurde vom Bundesministerium für Finanzen offenkundig bisher kein
Beitrag dazu geleistet, der Forderung des Bundesrates nach rascher („sofort nach Beginn der
XXIII. Gesetzgebungsperiode") Übermittlung einer Regierungsvorlage Rechnung tragen zu
können?

2.         Welches sind die in der Anfragebeantwortung erwähnten „gegenseitigen finanzausgleichs-
politischen Vorschlägen" des Bundes?