2481/J-BR/2007
Eingelangt am 31.01.2007
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Anfrage
der vom
Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer
und Ing.
Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Erhöhung des Bestandentgeltes für öffentliches Wassergut
In der
Anfragebeantwortung 2234/AB-BR/2006 vom 25. September 2006 hat der damalige
Bundesminister
für Finanzen Überlegungen bestätigt, bei der Bemessung des
Bestandentgelts für
öffentliches
Wassergut auch den Ertragswert der Liegenschaft einfließen zu lassen. Er
hat
allerdings in Abrede gestellt, dass es sich dabei bereits um einen
detaillierten Entwurf handle,
wenngleich die Überlegungen den Vertretern der Länder bereits am 26.
April 2006 vorgestellt
wurden.
Besonders
betroffen von einer solchen Maßnahme des Bundes wären die
Wasserkraftwerke, die
damit ebenso wie letztlich die Konsumenten einer weiteren Kostenbelastung
ausgesetzt würden.
Daher haben sowohl die Landesfinanzreferentenkonferenz vom 4. Oktober als auch
die Landes-
hauptleutekonferenz vom 30. Oktober 2006 festgehalten, dass sich Wasserkraft im
Wettbewerb
mit der Atomkraft und fossilen Energieträgern befinde und die
EU-Wasserrahmenrichtlinie
zusätzlichen
Konstendruck bewirke. Jede weitere einseitige Belastung der Wasserkraft durch
den
Bund
werde daher strikt abgelehnt
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Finanzen
folgende
Anfrage:
1.
Wie weit sind inzwischen die Überlegungen für eine
Erhöhung des Bestandentgelts für
öffentliches
Wassergut gediehen?
2. Besteht die Absicht, von solchen Überlegungen Abstand zu nehmen?
3.
Wie werden Sie der Haltung der Landeshauptleutekonferenz und der
Landesfinanzreferenten-
konferenz
Rechnung tragen?