2492/J-BR/2007

Eingelangt am 13.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend der Berichte der Bundesländer gemäß. Zweckzuschussgesetz § 1 Abs 4
(i.d.g.F)

Das Regierungsprogramm 2007 - 2010 führt unter dem Kapitel Energie sparen" als
konkrete Ma
ßnahmen in erster Linie jene im Bereich des Wohnbaus an, wie z.B.:

         Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau, dadurch soll die thermische
Sanierung s
ämtlicher Nachkriegsbauten (1950 - 1980) bis 2020
ermöglicht werden

         Bei Neubauten forciert die Bundesregierung gemeinsam mit den
Bundesländern Niedrigenergie- und Passivhaus-Standards

         Für 50% des Neubaus wird ein Klima:aktiv Standard angestrebt

         Ab 2015 sollen im Bereich der Wohnbauförderung nur mehr Häuser und
Bauten im großvolumigen Wohnbau gefördert werden, die dem Klima-
Aktiv-Passivhausstandard" entsprechen

Auch die Klimastrategie setzt auf Maßnahmen im Wohnbaubereich.

Die Bestimmungen der Wohnbauförderung fallen derzeit in die Kompetenz der
Länder. Die verschiedenen Wohnbauförderungsmodelle der einzelnen Bundesländer
sind in sehr unterschiedlichem Ausma
ß auf Energieeffizienz im Neubau und auf die
energietechnische Sanierung ausgerichtet.

Um hier im Sinne der Umwelt und auch aus dem Blickwinkel des effizientesten
Finanzmitteleinsatzes die besten Ma
ßnahmen zur Erreichung des gemeinsamen
Klimaschutzzieles zu finden, ist ein Vergleich der F
ördermodelle und der durch sie
erreichten CO2-Einsparungen von besonderer Wichtigkeit.

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Artikel 10 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und
den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung
und Sanierung von Wohngeb
äuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an
Treibhausgasen" regelt:

(1)Die Vertragsparteien teilen einander spätestens ein Jahr nach In-Kraft-Treten
dieser Vereinbarung, sowie in weiterer Folge entsprechend den Anpassungen
gegenseitig die Ma
ßnahmen mit, welche im Sinne dieser Vereinbarung getroffen
wurden. Die Wirkungen der Ma
ßnahmen werden in regelmäßigen Abständen von
zwei Jahren von den Vertragsparteien evaluiert und in Berichten ver
öffentlicht
werden.......

 


(2)   Der Bund berichtet in regelmäßigen Abständen von zwei Jahren über die
Verwendung der zusätzlichen Mittel für den Klimaschutz im Sinne der nationalen
Klimastrategie."

(3)        Die Berichte bilden die Grundlage für künftige Adaptierungen dieser
Vereinbarung."

a.       Welche Bundesländer haben bisher über die Wirkungen der Maßnahmen"
berichtet?

b.       Entsprechen die vorgelegten Berichte der Bundesländer den vereinbarten
Standards?

c.       Welche Bundesländer haben allfällig nicht fristgerecht ihre Berichte
abgegeben?

d.       Wann und wo wurden diese Berichte veröffentlicht?

e.       Wenn diese Berichte noch nicht veröffentlicht wurden: Wann ist mit einer
Ver
öffentlichung in welcher Form zu rechnen?

f.        Wann wird der Bund über die Verwendung der Wohnbauförderungsmittel
insbesondere bzgl. der auf Klimaschutzaspekte fokussierten
Kosteneffizienz der unterschiedlichen Wohnbauf
örderungssysteme der
Bundesl
änder dem Parlament berichten?

g.       Aufgrund der aktuell bekannten Treibhausgasemissionsbilanzen und -
Prognosen sind in allen Bereichen, also auch im Bereich Neubau und
Altbausanierung, verst
ärkte Anstrengungen zur Erreichung der
Reduktionsverpflichtungen unabdingbar. Wann ist insbesondere eine
Adaptierung der 15a-Vereinbarung geplant?

2.     Laut Zweckzuschussgesetz 2001 gewährt der Bund den Ländern zum Zwecke

-   der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung,

-   der Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der
Infrastruktur und

-   zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes an
Treibhausgasen einen Zweckzuschuss in H
öhe von 1 780 500 000 Euro jährlich.
Lt. § 1 Abs. 3 verwenden die Länder den Investitionsbeitrag für Wohnbau, Umwelt
und Infrastruktur in verstärktem Ausmaß für Zwecke der Erreichung des Kyoto-Ziels
Österreichs.

Auch das Zweckzuschussgesetz enthält eine Regelung, nach der in 2jährigen
Abst
änden Berichte über die Verwendung der Mittel zu legen sind.

a.    Welche Bundesländer haben bisher über den Einsatz der Zweckzuschüsse
berichtet?

b.    Welche Bundesländer haben allfällig nicht fristgerecht ihre Berichte
abgegeben?

c.     Entsprechen die vorgelegten Berichte der Bundesländer den
vorgeschriebenen Standards bzw. erlauben sie einen Vergleich zwischen
den Bundesl
ändern?

d.    Wann und wo wurden diese Berichte veröffentlicht?

e.    Wurden die Berichte für die Erstellung der Adaptierung der Klimastrategie
2007 verwendet und wenn ja, warum wurden diese in der vorliegenden
Entwurfsfassung vom 10.2.2007 nicht dargestellt und evaluiert?

f.      Wenn diese Berichte noch nicht veröffentlicht wurden: Wann ist mit einer
Ver
öffentlichung zu rechnen?

g.    Sollten noch keine Berichte vorliegen, bzw. eine Evaluierung noch nicht
vorgenommen worden sein, welcher Seriosit
ät bzw. faktische Aussagekraft


haben dann die in der Anpassungsstrategie vorgestellten
Ma
ßnahmenvorschläge für den Neubau- und Sanierungsbereich?

h.   Für welche Zwecke haben die Bundesländer in den Berichtszeiträumen
F
ördermittel verwendet (Angaben für jedes Bundesland in absoluten -
Beträgen), prozentuell zu den ausgeschütteten Fördermitteln pro
Bundesland, Kosten der nachweislich erzielten CO2-Reduktion gegen
über
den jeweils geltenden Bauordnungen und bezogen auf die Referenzheizung
vor Sanierung, bzw. orts
üblich vorherrschende Heizungsart? Vergleich
F
ördermittelaufwand pro Quadratmeter Nutzfläche Neubau bzw. Sanierung:
Wohnbauförderungsmittel Neubau: Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser
Wohnbauf
örderung Althaussanierung: Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser

i.     In welchem Ausmaß wurden diese Mittel in den klimaschonenden
Öffentlichen Verkehr investiert und inwieweit in die Erhaltung von
Landesstraßen B"?

3.                            Wie werden Sie eine Umsetzung von best-practice Modellen in der
Wohnbauf
örderung in allen österreichischen Bundesländern erreichen?

4.                            Welche Bundesländer sind Ihrer Meinung nach bezüglich best practice
Modellen" vorbildhaft bzw. welche Bundesländer haben diesbezüglich noch einen
Nachholbedarf?

5.                            Lt. § 4 des Zweckzuschussgesetzes kann die widmungsgemäße Verwendung
der Zweckzuschüsse durch den Bund überprüft werden.

a.   Wurde eine derartige Überprüfung bereits vorgenommen?

b.   Wenn ja: Wann, durch wen und in welchem Bundesland und mit welchem
Ergebnis? Beabsichtigen Sie diese Ergebnisse zu ver
öffentlichen?

c.    Sofern bereits entsprechende Überprüfungsergebnisse vorliegen, sind diese
der Arbeitsgruppen (IMK und Kyotoforum) zur Erstellung der in Diskussion
stehenden
Überarbeitung der österr. Klimastrategie übermittelt worden.
Wenn nicht, warum?

6.                            Die österreichischen Treibhausgasemissionen sind nicht von einer
Gebietsk
örperschaft (dem Bund) allein zu verantworten, sondern liegen auch im
Kompetenzbereich von L
ändern und Gemeinden. Gemäß der Klimastrategie bzw.
dem Entwurf f
ür deren Überarbeitung vom Februar 2007, wird folgende Aussage
getroffen: Die nationale Klimastrategie wird von allen Gebietskörperschaften
getragen, wodurch die gemeinsame Anstrengung zur Zielerreichung und die
Koordinierung mit anderen Politikbereichen gew
ährleistet sind. (Seite 6)". In welcher
Form sollen die Ziele und insbesondere die vorgeschlagenen Ma
ßnahmen an die It.
Bundesverfassung zust
ändigen Gebietskörperschaften Überbunden werden.

7.                            Beabsichtigen Sie die Vorlage eines Gesetzesentwurfes mit
klimaschutzrelevanten Verfassungsbestimmungen, mit welchem die Bundesl
änder,
Städte und Gemeinden zur Umsetzung von klimaschutzrelevanten
Zielbestimmungen und Ma
ßnahmen rechtzeitig verpflichtet werden können?

a.  Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt?

b.   Wenn nein, wie soll es aufgrund der bestehenden Kompetenzaufsplitterung
zwischen den anzusprechenden Gebietsk
örperschaften und
Handlungstr
ägern im Themenfeld Klimaschutz zu einer Umsetzung im Sinne
des obig angeführten Zitates kommen können?


8.                            Bis wann sollen die kompetenzmäßig zuständigen Gebietskörperschaften und
Handlungstr
äger jeweils die in einer überarbeiteten Fassung der österr.
Klimaschutzstrategie jeweils Ma
ßnahmen setzen, sodass für den
Durchrechnungszeitraum 2008-2012 die erforderlichen, bzw. angenommenen
Treibhausgasemissionen auch eintreten k
önnen?

9.                            Auf wie hoch wird der Fehlbetrag an Treibhausgasemissionen ihrerseits
beziffert bzw. nach gegenwärtigem Wissen abgeschätzt, sollte keine rechtzeitige
Umsetzung wirkungsvoller Ma
ßnahmen erfolgen können?

10.                    Mit welchen Kosten für das öffentliche Budget ist zu rechnen, sollten die
vorgeschlagenen Maßnahmen nicht die erwünschten Reduktionen bewirken helfen,
bzw. aufgrund nicht rechtzeitiger Umsetzung von Ma
ßnahmen die Reduktion erst zu
einem späteren Zeitpunkt erzielbar sein. Geben sie bitte für jede der
vorgeschlagenen Ma
ßnahmen spezifisch die entsprechenden Abschätzungen und
Kosten an?

11.                    Ist vorgesehen, Emissionsbilanzen und Emissionsprognosen auch auf
Länderbasis bzw. für größere Städte jährlich ausarbeiten zulassen und wenn nicht
warum?

12.                    Welche Möglichkeiten der Mitsprache haben Sie als Umweltminister bei
Entscheidungen im Bereich der Raumordnung?

13.                    Wie bewerten Sie den Umstand, dass in den Raumplanungsgesetzen der
Bundesländer der Begriff Klimaschutz keine Erwähnung gefunden hat?

14.                    Wie bewerten Sie den Umstand, dass gemäß den Raumplanungsgesetzen der
Bundesl
änder für die Erstellung von Raumplanungskonzepten auf regionaler,
überregionaler und örtlicher Ebene keine verpflichtende Beachtung von
Klimaschutzaspekten verpflichtend vorgeschrieben ist?

15.                    In welcher Form wird Ihrerseits Vorsorge getroffen, dass die
raumordnungspolitischen Gesetzesbestimmungen der Bundesl
änder auf Aspekte
des Klimaschutzes verpflichtend Bezug nehmen?

16.                    Beabsichtigen Sie die Vorlage von Novellenvorschlägen zum
Umweltvertr
äglichkeitsprüfungsgesetz und zum Gesetz betreffend die Strategische
Umweltpr
üfung, in welchen Aspekte des Klimaschutzes verpflichtende Prüfkriterien
für zu bewilligende Vorhaben werden? Wenn ja bis wann und wenn nicht warum?