2492/J-BR/2007
Eingelangt am 13.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend der
Berichte der Bundesländer gemäß. Zweckzuschussgesetz § 1 Abs 4
(i.d.g.F)
Das
Regierungsprogramm 2007 - 2010 führt unter dem Kapitel „Energie
sparen" als
konkrete Maßnahmen in erster Linie jene im Bereich des Wohnbaus an,
wie z.B.:
•
Steigerung der
Sanierungsrate im Wohnbau, dadurch soll die thermische
Sanierung sämtlicher
Nachkriegsbauten (1950 - 1980) bis 2020
ermöglicht
werden
•
Bei Neubauten forciert die Bundesregierung gemeinsam mit den
Bundesländern Niedrigenergie- und
Passivhaus-Standards
• Für 50% des Neubaus wird ein Klima:aktiv Standard angestrebt
•
Ab 2015 sollen im Bereich der Wohnbauförderung nur
mehr Häuser und
Bauten
im großvolumigen Wohnbau gefördert werden,
die dem „Klima-
Aktiv-Passivhausstandard"
entsprechen
Auch die Klimastrategie setzt auf Maßnahmen im Wohnbaubereich.
Die
Bestimmungen der Wohnbauförderung fallen derzeit in die
Kompetenz der
Länder. Die verschiedenen Wohnbauförderungsmodelle der einzelnen Bundesländer
sind in sehr unterschiedlichem Ausmaß auf
Energieeffizienz im Neubau und auf die
energietechnische
Sanierung ausgerichtet.
Um hier im Sinne der Umwelt und
auch aus dem Blickwinkel des effizientesten
Finanzmitteleinsatzes die besten Maßnahmen
zur Erreichung des gemeinsamen
Klimaschutzzieles zu finden, ist ein
Vergleich der Fördermodelle und der durch sie
erreichten
CO2-Einsparungen von besonderer Wichtigkeit.
Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Artikel 10 der „Vereinbarung gemäß Art. 15a
B-VG zwischen dem Bund und
den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung
und Sanierung von Wohngebäuden
zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes
an
Treibhausgasen" regelt:
(1)„Die
Vertragsparteien teilen einander spätestens ein Jahr nach In-Kraft-Treten
dieser Vereinbarung,
sowie in weiterer Folge entsprechend den Anpassungen
gegenseitig die Maßnahmen mit, welche im Sinne dieser
Vereinbarung getroffen
wurden. Die Wirkungen der Maßnahmen
werden in regelmäßigen Abständen von
zwei Jahren von den Vertragsparteien
evaluiert und in Berichten veröffentlicht
werden....... „
(2) „Der Bund
berichtet in regelmäßigen Abständen von zwei
Jahren über die
Verwendung der zusätzlichen Mittel für den Klimaschutz im Sinne der nationalen
Klimastrategie."
(3)
„Die Berichte bilden die Grundlage
für künftige Adaptierungen dieser
Vereinbarung."
a. Welche Bundesländer haben bisher über „die
Wirkungen der Maßnahmen"
berichtet?
b. Entsprechen die vorgelegten
Berichte der Bundesländer den vereinbarten
Standards?
c. Welche Bundesländer haben allfällig nicht fristgerecht ihre Berichte
abgegeben?
d. Wann und wo wurden diese Berichte veröffentlicht?
e. Wenn diese Berichte noch
nicht veröffentlicht wurden: Wann ist mit
einer
Veröffentlichung
in welcher Form zu rechnen?
f. Wann wird der Bund über die Verwendung der Wohnbauförderungsmittel
insbesondere
bzgl. der auf Klimaschutzaspekte fokussierten
Kosteneffizienz der unterschiedlichen Wohnbauförderungssysteme
der
Bundesländer dem Parlament berichten?
g. Aufgrund der aktuell
bekannten Treibhausgasemissionsbilanzen und -
Prognosen sind in allen Bereichen, also auch im Bereich Neubau und
Altbausanierung, verstärkte
Anstrengungen zur Erreichung der
Reduktionsverpflichtungen
unabdingbar. Wann ist insbesondere eine
Adaptierung der 15a-Vereinbarung geplant?
2. Laut Zweckzuschussgesetz 2001 gewährt der Bund den Ländern zum Zwecke
- der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung,
- der Finanzierung von
Maßnahmen zur
Erhaltung oder Verbesserung der
Infrastruktur und
- zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes an
Treibhausgasen einen Zweckzuschuss in Höhe von 1 780
500 000 Euro jährlich.
Lt.
§ 1 Abs. 3
verwenden die Länder den Investitionsbeitrag für Wohnbau,
Umwelt
und
Infrastruktur in verstärktem Ausmaß für Zwecke der
Erreichung des Kyoto-Ziels
Österreichs.
Auch das Zweckzuschussgesetz enthält eine Regelung, nach der in 2jährigen
Abständen Berichte über die Verwendung der Mittel zu legen
sind.
a. Welche Bundesländer haben bisher über den Einsatz der Zweckzuschüsse
berichtet?
b. Welche
Bundesländer haben allfällig nicht fristgerecht ihre Berichte
abgegeben?
c. Entsprechen
die vorgelegten Berichte der Bundesländer
den
vorgeschriebenen Standards bzw. erlauben
sie einen Vergleich zwischen
den Bundesländern?
d. Wann und wo wurden diese Berichte veröffentlicht?
e. Wurden die Berichte für die Erstellung der Adaptierung der
Klimastrategie
2007 verwendet und wenn ja, warum wurden
diese in der vorliegenden
Entwurfsfassung vom 10.2.2007 nicht dargestellt und evaluiert?
f. Wenn diese Berichte noch nicht veröffentlicht wurden: Wann ist mit einer
Veröffentlichung
zu rechnen?
g. Sollten noch keine Berichte vorliegen, bzw. eine
Evaluierung noch nicht
vorgenommen worden sein, welcher Seriosität bzw. faktische Aussagekraft
haben dann die in der
Anpassungsstrategie vorgestellten
Maßnahmenvorschläge für den
Neubau- und Sanierungsbereich?
h. Für welche Zwecke haben
die Bundesländer in den Berichtszeiträumen
Fördermittel
verwendet (Angaben für jedes Bundesland in absoluten € -
Beträgen), prozentuell zu den ausgeschütteten Fördermitteln pro
Bundesland, Kosten der nachweislich
erzielten CO2-Reduktion gegenüber
den jeweils geltenden
Bauordnungen und bezogen auf die Referenzheizung
vor Sanierung, bzw. ortsüblich
vorherrschende Heizungsart? Vergleich
Fördermittelaufwand
pro Quadratmeter Nutzfläche Neubau bzw. Sanierung:
Wohnbauförderungsmittel
Neubau: Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser
Wohnbauförderung Althaussanierung: Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser
i. In welchem Ausmaß wurden diese Mittel in den
klimaschonenden
Öffentlichen
Verkehr investiert und inwieweit in die Erhaltung von
„Landesstraßen B"?
3.
Wie werden Sie eine Umsetzung von best-practice Modellen in der
Wohnbauförderung in allen österreichischen
Bundesländern erreichen?
4.
Welche Bundesländer sind Ihrer Meinung nach bezüglich „best practice
Modellen"
vorbildhaft bzw. welche Bundesländer haben diesbezüglich noch
einen
Nachholbedarf?
5.
Lt. § 4 des Zweckzuschussgesetzes kann die
widmungsgemäße Verwendung
der Zweckzuschüsse durch den Bund überprüft werden.
a. Wurde eine derartige Überprüfung bereits vorgenommen?
b. Wenn ja: Wann,
durch wen und in welchem Bundesland und mit welchem
Ergebnis? Beabsichtigen Sie diese Ergebnisse zu veröffentlichen?
c. Sofern bereits entsprechende Überprüfungsergebnisse vorliegen, sind diese
der Arbeitsgruppen (IMK und Kyotoforum) zur Erstellung der in Diskussion
stehenden Überarbeitung der österr. Klimastrategie übermittelt worden.
Wenn nicht, warum?
6.
Die österreichischen Treibhausgasemissionen
sind nicht von einer
Gebietskörperschaft (dem Bund) allein zu
verantworten, sondern liegen auch im
Kompetenzbereich von Ländern und Gemeinden. Gemäß der Klimastrategie bzw.
dem Entwurf für deren Überarbeitung
vom Februar 2007, wird folgende Aussage
getroffen: „Die nationale Klimastrategie wird von
allen Gebietskörperschaften
getragen, wodurch die gemeinsame Anstrengung zur Zielerreichung und die
Koordinierung mit anderen Politikbereichen
gewährleistet sind. (Seite 6)". In welcher
Form sollen die Ziele und insbesondere die vorgeschlagenen Maßnahmen an
die It.
Bundesverfassung zuständigen Gebietskörperschaften
Überbunden
werden.
7.
Beabsichtigen
Sie die Vorlage eines Gesetzesentwurfes mit
klimaschutzrelevanten
Verfassungsbestimmungen, mit welchem die Bundesländer,
Städte und Gemeinden zur Umsetzung von
klimaschutzrelevanten
Zielbestimmungen und Maßnahmen rechtzeitig verpflichtet
werden können?
a. Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt?
b. Wenn nein, wie soll es aufgrund der bestehenden
Kompetenzaufsplitterung
zwischen den anzusprechenden Gebietskörperschaften und
Handlungsträgern im
Themenfeld Klimaschutz zu einer Umsetzung im Sinne
des
obig angeführten Zitates kommen können?
8.
Bis wann
sollen die kompetenzmäßig zuständigen Gebietskörperschaften und
Handlungsträger jeweils die in einer überarbeiteten Fassung der österr.
Klimaschutzstrategie jeweils Maßnahmen
setzen, sodass für den
Durchrechnungszeitraum 2008-2012 die
erforderlichen, bzw. angenommenen
Treibhausgasemissionen auch eintreten können?
9.
Auf wie hoch wird der Fehlbetrag an Treibhausgasemissionen ihrerseits
beziffert bzw. nach
gegenwärtigem Wissen abgeschätzt, sollte keine rechtzeitige
Umsetzung wirkungsvoller Maßnahmen
erfolgen können?
10.
Mit welchen Kosten für das öffentliche
Budget ist zu rechnen, sollten die
vorgeschlagenen Maßnahmen nicht die erwünschten Reduktionen bewirken helfen,
bzw. aufgrund nicht rechtzeitiger Umsetzung
von Maßnahmen die Reduktion erst zu
einem
späteren
Zeitpunkt erzielbar sein. Geben sie bitte für jede der
vorgeschlagenen Maßnahmen spezifisch die entsprechenden Abschätzungen und
Kosten
an?
11.
Ist vorgesehen, Emissionsbilanzen und Emissionsprognosen auch auf
Länderbasis bzw. für größere Städte jährlich ausarbeiten zulassen und wenn nicht
warum?
12.
Welche Möglichkeiten der Mitsprache haben Sie als
Umweltminister bei
Entscheidungen im Bereich der Raumordnung?
13.
Wie bewerten Sie den Umstand, dass in den Raumplanungsgesetzen der
Bundesländer der Begriff
Klimaschutz keine Erwähnung gefunden hat?
14.
Wie bewerten
Sie den Umstand, dass gemäß den Raumplanungsgesetzen der
Bundesländer für die Erstellung von Raumplanungskonzepten
auf regionaler,
überregionaler
und örtlicher Ebene keine verpflichtende Beachtung von
Klimaschutzaspekten
verpflichtend vorgeschrieben ist?
15.
In welcher
Form wird Ihrerseits Vorsorge getroffen, dass die
raumordnungspolitischen Gesetzesbestimmungen der Bundesländer auf Aspekte
des Klimaschutzes verpflichtend Bezug nehmen?
16.
Beabsichtigen
Sie die Vorlage von Novellenvorschlägen
zum
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
und zum Gesetz betreffend die Strategische
Umweltprüfung, in welchen Aspekte des Klimaschutzes
verpflichtende Prüfkriterien
für zu
bewilligende Vorhaben werden? Wenn ja bis wann und wenn nicht warum?