2511/J-BR/2007

Eingelangt am 13.04.2007
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einrichtung eines zentralen Personenstandsregister

Die Interessenvertretungen der Gemeinden haben bereits mehrfach die Einrichtung eines
zentralen Personenstandsregisters gefordert, zuletzt in der E-Government-Strategie des
Gemeindebundes vom 6. September 2005 und mit einer Resolution des Städtetages 2005. Zwar
verfügen die Gemeinden sowie ihre Standesamtsverbände über EDV-gestützte Verarbeitungen
ihrer Personenstandsdaten, die notwendigen Informationen innerhalb der Personenstands- und
Standesamtsbehörden erfolgen aber weiterhin durchwegs in Papierform. Angesichts der
gewaltigen Menge von einer Million Poststücken pro Jahr wären mit der Einrichtung eines
zentralen Personenstandsregisters erhebliche Einsparungen verbunden.

Dies gilt umso mehr, als beispielsweise in der Schweiz und in Slowenien mit einem solchen
System gute Erfahrungen gemacht wurden. Für die BürgerInnen ist damit der Vorteile
verbunden, dass sie benötigte Urkunden unabhängig vom Ort der Eintragung erhalten können
und in der Regel gar keine Personenstandsurkunden mehr vorlegen müssen, weil die Behörde den
nachzuweisenden Sachverhalt durch Einsicht in das zentrale Register feststellen kann.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.                  Wie beurteilen Sie die in der Schweiz und in Slowenien gemachten Erfahrungen mit einem
zentralen Personenstandsregister?

2.                  Besteht die Absicht, ein solches Register auch in Österreich einzuführen?

3.                  Welche Schritte wurden dafür bereits gesetzt?

4.        Bis wann wird mit der Einführung eines solchen Registers zu rechnen sein?

5.        Durch welche Maßnahmen wird dabei der notwendige Datenschutz gewahrt sein?