2512/J-BR/2007
Eingelangt am 08.05.2007
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Anfrage
der Bundesräte Schimböck
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend freie Schulwahl der ersten Klasse der AHS - Unterstufe an Gymnasien in der
Landeshauptstadt Linz für das Schuljahr 2007/2008
Nach
Berichten in den lokalen Medien konnte die freie Schulwahl bei der
Einschreibung in
die erste Klasse der
AHS - Unterstufe in den einzelnen Gymnasien in der Landeshauptstadt
Linz für das Schuljahr 2007/2008 seitens des Landesschulrates für
OÖ nicht gewährleistet
werden. Die von der UNO verabschiedeten
Kinder- und Elternrechte konnten so durch den
Landesschulrat für OÖ nicht gesichert werden.
Im Gegensatz
dazu wurde die freie Schulwahl in den Volksschulen für die Einschreibung
für
das Schuljahr
2007/2008 in den Pflichtschulen des Schulerhalters Landeshauptstadt Linz
vollständig umgesetzt. Jedes Kind kann
so im Herbst seine Wunschvolksschule besuchen, die
Kinder- und Elternrechte wurden so von der Landeshauptstadt Linz
vollständig umgesetzt.
Im Gegensatz
zur Landeshauptstadt Linz arbeitet der Landesschulrat für OÖ mit
einem
SchülerInnen-
und elternfeindlichen Zuweisungssystem, also mit bürokratischen
Zwangsmaßnahmen.
Die
unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für
Unterricht, Kunst
und
Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele
Schulanmeldungen gab es für die ersten Klassen der AHS - Unterstufe in den
Gymnasien der Landeshauptstadt Linz für
das Schuljahr 2007/2008 insgesamt und
detailliert nach den einzelnen Gymnasien?
2.
Welche Differenzen ergeben sich bei den Neuanmeldungen geordnet nach
den
einzelnen Gymnasien
im Vergleich zum Schuljahr 2006/2007?
3.
Wie viele Anmeldungen erfolgten direkt durch die Eltern und
Erziehungsberechtigten
detailliert nach den
einzelnen Gymnasien?
4.
Wie viele SchülerInnen mussten geordnet nach den einzelnen
Gymnasien von den
angemeldeten
SchülerInnen abgewiesen werden?
5.
Wie viele SchülerInnen wurden durch den Landesschulrat für
OÖ detailliert nach
Gymnasien zugewiesen
und so die Wunschschule nicht ermöglicht?
6.
Wurden die Gründe der Eltern für die Schulwahl durch den
Landesschulrat für OÖ
erfasst?
7. Wenn ja, welche Gründe wurden in welchem Ausmaß genannt?
7.a Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgte diese Erfassung nicht?
8.
Nach welchen objektiven Kriterien erfolgte geordnet nach Gymnasien und
Kriterien die
Abweisung bzw. die
Zuweisung durch den Landesschulrat für OÖ?
9.
Welche
Maßnahmen wird der Landesschulrat für OÖ ergreifen, um den
Kinder- und
Elternrechten zum Durchbruch zu verhelfen und die freie Schulwahl auch für
die AHS -
Unterstufe in der Landeshauptstadt zu sichern?
10.
Welche Maßnahmen der Schulaufsicht wird der Landesschulrat
für OÖ ergreifen, um
die
Attraktivität jener Gymnasien zu heben, die heuer vom Zuweisungssystem des
Landesschulrats profitierten?
11.
Wie wird der
Landesschulrat für OÖ die Maßnahmen der Schulaufsicht in den
betroffenen Gymnasien evaluieren und die
Maßnahmen und Ergebnisse den jeweiligen
Elternvereinen und der Linzer Öffentlichkeit vorlegen?