2512/J-BR/2007

Eingelangt am 08.05.2007
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Anfrage

der Bundesräte Schimböck

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend freie Schulwahl der ersten Klasse der AHS - Unterstufe an Gymnasien in der

Landeshauptstadt Linz für das Schuljahr 2007/2008

Nach Berichten in den lokalen Medien konnte die freie Schulwahl bei der Einschreibung in
die erste Klasse der AHS - Unterstufe in den einzelnen Gymnasien in der Landeshauptstadt
Linz für das Schuljahr 2007/2008 seitens des Landesschulrates für OÖ nicht gewährleistet
werden. Die von der UNO verabschiedeten Kinder- und Elternrechte konnten so durch den
Landesschulrat für OÖ nicht gesichert werden.

Im Gegensatz dazu wurde die freie Schulwahl in den Volksschulen für die Einschreibung für
das Schuljahr 2007/2008 in den Pflichtschulen des Schulerhalters Landeshauptstadt Linz
vollständig umgesetzt. Jedes Kind kann so im Herbst seine Wunschvolksschule besuchen, die
Kinder- und Elternrechte wurden so von der Landeshauptstadt Linz vollständig umgesetzt.

Im Gegensatz zur Landeshauptstadt Linz arbeitet der Landesschulrat für OÖ mit einem
SchülerInnen- und elternfeindlichen Zuweisungssystem, also mit bürokratischen
Zwangsmaßnahmen.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst
und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Schulanmeldungen gab es für die ersten Klassen der AHS - Unterstufe in den
Gymnasien der Landeshauptstadt Linz für das Schuljahr 2007/2008 insgesamt und
detailliert nach den einzelnen Gymnasien?

2.                            Welche Differenzen ergeben sich bei den Neuanmeldungen geordnet nach den
einzelnen Gymnasien im Vergleich zum Schuljahr 2006/2007?

3.                            Wie viele Anmeldungen erfolgten direkt durch die Eltern und Erziehungsberechtigten
detailliert nach den einzelnen Gymnasien?

4.                            Wie viele SchülerInnen mussten geordnet nach den einzelnen Gymnasien von den
angemeldeten SchülerInnen abgewiesen werden?

5.                            Wie viele SchülerInnen wurden durch den Landesschulrat für OÖ detailliert nach
Gymnasien zugewiesen und so die Wunschschule nicht ermöglicht?

6.                            Wurden die Gründe der Eltern für die Schulwahl durch den Landesschulrat für OÖ
erfasst?

7.       Wenn ja, welche Gründe wurden in welchem Ausmaß genannt?

7.a     Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgte diese Erfassung nicht?

8.                            Nach welchen objektiven Kriterien erfolgte geordnet nach Gymnasien und Kriterien die
Abweisung bzw. die Zuweisung durch den Landesschulrat für OÖ?

9.                            Welche Maßnahmen wird der Landesschulrat für OÖ ergreifen, um den Kinder- und
Elternrechten zum Durchbruch zu verhelfen und die freie Schulwahl auch für die AHS -
Unterstufe in der Landeshauptstadt zu sichern?

10.                     Welche Maßnahmen der Schulaufsicht wird der Landesschulrat für OÖ ergreifen, um
die Attraktivität jener Gymnasien zu heben, die heuer vom Zuweisungssystem des
Landesschulrats profitierten?

11.                     Wie wird der Landesschulrat für OÖ die Maßnahmen der Schulaufsicht in den
betroffenen Gymnasien evaluieren und die Maßnahmen und Ergebnisse den jeweiligen
Elternvereinen und der Linzer Öffentlichkeit vorlegen?