2514/J-BR/2007
Eingelangt am 10.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
Berichte der Bundesländer gemäß. Zweckzuschussgesetz § 1 Abs 4 (i.d.g.F)
Das
Regierungsprogramm 2007 - 2010 führt
unter dem Kapitel „Energie sparen“ als
konkrete Maßnahmen in
erster Linie Maßnahmen im Bereich des Wohnbaus an, wie
z.B.:
•
Steigerung der
Sanierungsrate im Wohnbau, dadurch soll die thermische
Sanierung sämtlicher Nachkriegsbauten (1950 -
1980) bis 2020 ermöglicht
werden
•
Bei Neubauten forciert die Bundesregierung gemeinsam mit den
Bundesländern Niedrigenergie- und
Passivhaus-Standards
• Für 50% des Neubaus wird ein Klima:aktiv Standard angestrebt
•
Ab 2015 sollen
im Bereich der Wohnbauförderung nur mehr Häuser und
Bauten im großvolumigen
Wohnbau gefördert werden, die dem „Klima-Aktiv-
Passivhausstandard“
entsprechen
Auch die Klimastrategie setzt auf Maßnahmen im Wohnbaubereich.
Die Bestimmungen der Wohnbauförderung fallen derzeit in die Kompetenz
der
Länder. Die
verschiedenen Wohnbauförderungsmodelle der einzelnen Bundesländer
sind in sehr
unterschiedlichem Ausmaß auf Energieeffizienz im Neubau
und auf die
energietechnische Sanierung ausgerichtet.
Um hier im Sinne der Umwelt und
auch aus dem Blickwinkel des effizientesten
Finanzmitteleinsatzes die besten Maßnahmen
zur Erreichung des gemeinsamen
Klimaschutzzieles zu finden, ist ein
Vergleich der Fördermodelle und der durch sie
erreichten
CO2-Einsparungen von besonderer Wichtigkeit.
Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Laut Zweckzuschussgesetz 2001 gewährt der Bund den Ländern zum Zwecke
- der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung,
- der Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der
Infrastruktur und
- zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes an
Treibhausgasen
einen Zweckzuschuss in Höhe von 1 780 500 000 Euro
jährlich.
Lt.
§ 1 Abs 3 verwenden die Länder den Investitionsbeitrag für Wohnbau, Umwelt
und Infrastruktur in verstärktem Ausmaß für Zwecke der
Erreichung des Kyoto-
Ziels Österreichs.
Lt. § 4 Abs 1 des Zweckzuschussgesetzes ist es dem Bund vorbehalten, die
widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse zu überprüfen und diese
bei nicht widmungsgemäßer Verwendung zurückzufordern.
Abs. 2 regelt die Vorlage eines Jahresberichtes der Länder an den
BM für Finanzen.
Die näheren Grundsätze hinsichtlich der Erstellung der
Berichte hat der BM für
Finanzen im
Einvernehmen mit dem BM für
wirtschaftliche Angelegenheiten
nach Anhörung der Länder
festzulegen.
a. Wurde eine derartige Überprüfung bereits vorgenommen?
b. Wenn ja: Wann, durch wen und in welchem Bundesland und mit welchem
Ergebnis? Beabsichtigen Sie diese Ergebnisse zu veröffentlichen
c. Sofern bereits entsprechende Überprüfungsergebnisse vorliegen, sind diese
der Arbeitsgruppen (IMK und Kyotoforum) zur Erstellung der in Diskussion
stehenden Überarbeitung
der österr. Klimastrategie übermittelt
worden. Wenn
nicht,
warum?
d. Welche Bundesländer haben bisher über den
Einsatz der Zweckzuschüsse
berichtet?
e. Welche Bundesländer haben allfällig nicht
fristgerecht ihre Berichte
abgegeben?
f. Entsprechen die vorgelegten Berichte der Bundesländer den
vorgeschriebenen
Standards bzw.
erlauben sie einen Vergleich zwischen den Bundesländern?
g. Wann und wo wurden diese Berichte veröffentlicht?
h.
Wenn diese Berichte noch nicht veröffentlicht
wurden: Wann ist mit einer
Veröffentlichung zu rechnen?
i. Sollten noch keine Berichte vorliegen, wurden
diese von Ihnen bereits
eingefordert?
j. Für welche
Zwecke haben die Bundesländer in den Berichtszeiträumen
Fördermittel verwendet (Angaben für jedes Bundesland in absoluten €-
Beträgen, prozentuell zu den ausgeschütteten Fördermitteln pro Bundesland,
Kosten der nachweislich erzielten CO2-Reduktion gegenüber den jeweils
geltenden Bauordnungen und bezogen auf die
Referenzheizung vor Sanierung,
bzw. ortsüblich vorherrschende Heizungsart. Vergleich
Fördermittelaufwand
pro
Quadratmeter Nutzfläche Neubau bzw. Sanierung:
- Wohnbauförderungsmittel Neubau: Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser
- Wohnbauförderung Althaussanierung: Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser
k.
In welchem Ausmaß wurden diese Mittel in den
klimaschonenden Öffentlichen
Verkehr investiert und inwieweit in die Erhaltung von „Landesstraßen B"?
2.
Wie werden Sie eine Umsetzung von best-practice Modellen in der
Wohnbauförderung in
allen österr. Bundesländern erreichen?
3.
Welche Bundesländer sind Ihrer Meinung nach bezüglich „best practice
Modellen“ vorbildhaft bzw. welche
Bundesländer haben diesbezüglich noch
einen Nachholbedarf?
4.
Die österreichischen Treibhausgasemissionen
sind nicht von einer
Gebietskörperschaft
(dem Bund) allein zu verantworten, sondern liegen auch im
Kompetenzbereich von
Ländern und Gemeinden. Gemäß der Klimastrategie
bzw.
dem Entwurf für deren Überarbeitung
vom Februar 2007, wird folgende
Aussage getroffen: „Die nationale Klimastrategie wird von
allen
Gebietskörperschaften getragen, wodurch die
gemeinsame Anstrengung zur
Zielerreichung und die Koordinierung mit anderen Politikbereichen
gewährleistet sind. (Seite 6)".
In welcher Form sollen die Ziele und
insbesondere die vorgeschlagenen Maßnahmen an
die It. Bundesverfassung
zuständigen Gebietskörperschaften überbunden werden?
5.
Auf wie hoch
wird der Fehlbetrag an Treibhausgasemissionen ihrerseits
beziffert bzw. nach gegenwärtigem
Wissen abgeschätzt, sollte keine
rechtzeitige Umsetzung wirkungsvoller Maßnahmen erfolgen können?
6.
Mit welchen
Kosten für das öffentliche Budget ist zu rechnen, sollten
die
vorgeschlagenen Maßnahmen nicht
die erwünschten Reduktionen bewirken
helfen, bzw. aufgrund
nicht rechtzeitiger Umsetzung von Maßnahmen
die
Reduktion erst zu einem späteren
Zeitpunkt erzielbar sein.