2515/J-BR/2007

Eingelangt am 10.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

betreffend Berichte der Bundesländer gemäß. Zweckzuschussgesetz § 1 Abs 4
(i.d.g.F)

Das Regierungsprogramm 2007 - 2010 führt unter dem Kapitel Energie sparen“ als
konkrete Maßnahmen in erster Linie Maßnahmen im Bereich des Wohnbaus an, wie
z.B.:

         Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau, dadurch soll die thermische
Sanierung s
ämtlicher Nachkriegsbauten (1950 - 1980) bis 2020 ermöglicht
werden

         Bei Neubauten forciert die Bundesregierung gemeinsam mit den
Bundesländern Niedrigenergie- und Passivhaus-Standards

         Für 50% des Neubaus wird ein Klima:aktiv Standard angestrebt

         Ab 2015 sollen im Bereich der Wohnbauförderung nur mehr Häuser und
Bauten im gro
ßvolumigen Wohnbau gefördert werden, die dem Klima-Aktiv-
Passivhausstandard" entsprechen

Auch die Klimastrategie setzt auf Maßnahmen im Wohnbaubereich.

Die Bestimmungen der Wohnbauförderung fallen derzeit in die Kompetenz der
L
änder. Die verschiedenen Wohnbauförderungsmodelle der einzelnen Bundesländer
sind in sehr unterschiedlichem Ausmaß auf Energieeffizienz im Neubau und auf die
energietechnische Sanierung ausgerichtet.

Um hier im Sinne der Umwelt und auch aus dem Blickwinkel des effizientesten
Finanzmitteleinsatzes die besten Ma
ßnahmen zur Erreichung des gemeinsamen
Klimaschutzzieles zu finden, ist ein Vergleich der F
ördermodelle und der durch sie
erreichten CO2-Einsparungen von besonderer Wichtigkeit.

Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

1.     Laut Zweckzuschussgesetz 2001 gewährt der Bund den Ländern zum Zwecke
- der Finanzierung der F
örderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung,


- der Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der

Infrastruktur und

- zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes an

Treibhausgasen einen Zweckzuschuss in Höhe von 1 780 500 000 Euro
jährlich.

Lt. § 1 Abs 3 verwenden die Länder den Investitionsbeitrag für Wohnbau, Umwelt
und Infrastruktur in verst
ärktem Ausmaß für Zwecke der Erreichung des Kyoto-
Ziels Österreichs.

Lt. § 4 Abs 1 des Zweckzuschussgesetzes ist es dem Bund vorbehalten, die

widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse zu überprüfen und diese
bei nicht widmungsgem
äßer Verwendung zurückzufordern.

Abs. 2 regelt die Vorlage eines Jahresberichtes der Länder an den BM für Finanzen.
Die n
äheren Grundsätze hinsichtlich der Erstellung der Berichte hat der BM für
Finanzen im Einvernehmen mit dem BM für wirtschaftliche Angelegenheiten
nach Anh
örung der Länder festzulegen.

a.       Wurde eine derartige Überprüfung bereits vorgenommen?

b.       Wenn ja: Wann, durch wen und in welchem Bundesland und mit welchem
Ergebnis? Beabsichtigen Sie diese Ergebnisse zu ver
öffentlichen

c.       Sofern bereits entsprechende Überprüfungsergebnisse vorliegen, sind diese
der Arbeitsgruppen (IMK und Kyotoforum) zur Erstellung der in Diskussion
stehenden
Überarbeitung der österr. Klimastrategie übermittelt worden. Wenn
nicht, warum?

d.       Welche Bundesländer haben bisher über den Einsatz der Zweckzuschüsse
berichtet?

e.       Welche Bundesländer haben allfällig nicht fristgerecht ihre Berichte
abgegeben?

f.        Entsprechen die vorgelegten Berichte der Bundesländer den vorgeschriebenen
Standards bzw. erlauben sie einen Vergleich zwischen den Bundesländern?

g.       Wann und wo wurden diese Berichte veröffentlicht?

h.     Wenn diese Berichte noch nicht veröffentlicht wurden: Wann ist mit einer
Ver
öffentlichung zu rechnen?

i.      Sollten noch keine Berichte vorliegen, wurden diese von Ihnen bereits
eingefordert?

j.      Für welche Zwecke haben die Bundesländer in den Berichtszeiträumen
Fördermittel verwendet (Angaben für jedes Bundesland in absoluten -
Betr
ägen, prozentuell zu den ausgeschütteten Fördermitteln pro Bundesland,
Kosten der nachweislich erzielten CO2-Reduktion gegen
über den jeweils
geltenden Bauordnungen und bezogen auf die Referenzheizung vor Sanierung,
bzw. orts
üblich vorherrschende Heizungsart. Vergleich Fördermittelaufwand pro
Quadratmeter Nutzfläche Neubau bzw. Sanierung:

-        Wohnbauförderungsmittel Neubau: Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser

-        Wohnbauförderung Althaussanierung: Einfamilien-/Mehrfamilienhäuser

k.     In welchem Ausmaß wurden diese Mittel in den klimaschonenden Öffentlichen
Verkehr investiert und inwieweit in die Erhaltung von
Landesstraßen B"?

2.                            Wie werden Sie eine Umsetzung von best-practice Modellen in der
Wohnbauförderung in allen österr. Bundesländern erreichen?

3.                            Welche Bundesländer sind Ihrer Meinung nach bezüglich best practice
Modellen“ vorbildhaft bzw. welche Bundesl
änder haben diesbezüglich noch
einen Nachholbedarf?


4.                           Die österreichischen Treibhausgasemissionen sind nicht von einer
Gebietskörperschaft (dem Bund) allein zu verantworten, sondern liegen
auch im Kompetenzbereich von L
ändern und Gemeinden. Gemäß der
Klimastrategie bzw. dem Entwurf f
ür deren Überarbeitung vom Februar
2007, wird folgende Aussage getroffen: Die nationale Klimastrategie wird
von allen Gebietskörperschaften getragen, wodurch die gemeinsame
Anstrengung zur Zielerreichung und die Koordinierung mit anderen
Politikbereichen gewährleistet sind. (Seite 6)". In welcher Form sollen die
Ziele und insbesondere die vorgeschlagenen Maßnahmen an die It.
Bundesverfassung zust
ändigen Gebietskörperschaften überbunden
werden?

5.                           Auf wie hoch wird der Fehlbetrag an Treibhausgasemissionen ihrerseits
beziffert bzw. nach gegenw
ärtigem Wissen abgeschätzt, sollte keine
rechtzeitige Umsetzung wirkungsvoller Ma
ßnahmen erfolgen können?

6.             Mit welchen Kosten für das öffentliche Budget ist zu rechnen, sollten die
vorgeschlagenen Ma
ßnahmen nicht die erwünschten Reduktionen bewirken
helfen, bzw. aufgrund nicht rechtzeitiger Umsetzung von Maßnahmen die
Reduktion erst zu einem sp
äteren Zeitpunkt erzielbar sein.