2521/J-BR/2007
Eingelangt am 21.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Dr. Gumplmaier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die
Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne
gem. § 11 a EStG 1988
Durch das AbgÄG 2003 wurde
für natürliche
Personen, die den
Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb
ermitteln, ab 2004
die Möglichkeit geschaffen den Anstieg
des
Eigenkapitals, maximal 100.000 Euro mit dem
ermäßigten
Steuersatz nach § 37 Abs. 1 EstG zu versteuern.
Begründet wurde die Maßnahme mit einer notwendigen Stärkung
der Eigenkapitalbasis von Klein- und Mittelbetrieben.
Da seit dem Veranlagungsjahr 2004,
für das die Begünstigung
zum ersten Mal in Anspruch genommen werden
konnte, bereits
einige Zeit verstrichen ist und bereits ausreichend
Veranlagungsfälle für eine Analyse zur
Verfügung stehen
werden, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1)
Wie hoch ist die Zahl der bisher veranlagten
Einkommensteuerfälle (zum Stichtag 31. Mai 2007) insgesamt
und
die Zahl derjenigen, bei denen für
das Jahr 2004 der ermäßigte
Steuersatz für den nicht
entnommenen Gewinn in Anspruch
genommen wurde? Wie viele davon betreffen gewerbliche Gewinne
und wie viele land-
und forstwirtschaftliche? Wie hoch ist der
Veranlagungsgrad in der Veranlagung 2004
insgesamt? Wieviele
der Fälle sind Steuerfälle und wie
viele so genannte
Nullfälle?
2) Wie hoch ist die
Zahl der Fälle, bei der die Obergrenze des
§ lla EStG von
100.000 Euro zum Tragen kam?
2) Wie hoch sind die gem. 11 a EStG begünstigt
besteuerten
Gewinne und das zu versteuernde Einkommen, die festgesetzte
Einkommensteuer und
die Steuerersparnis durch §
11 a EstG und
die Zahl der veranlagten Fälle
insgesamt, der mit Anwendung
des § 11 a EStG und der mit Anwendung der Obergrenze von
100.000 Euro, gegliedert nach den Einkommensstufen (Um
Beantwortung nach
folgenden Schema wird ersucht):
Einkommenstufen Fälle Fälle Zu ver- Festge- Anstieg Steuerer- Zahl Fälle
In 1.000 Euro gesamt § lla steuerndes setzte Eigenkapital sparnis mit Obergrenze
Einkommen Est gem. § lla durch § lla 100.000 €
Unter
10
10 bis unter 15
15 bis unter 25
25 bis unter 50
50 bis unter 70
70 bis unter 100
100 bis unter 150
150 bis unter 200
200 bis unter 500
500 bis unter 1.000
1.000 und mehr
Summen
3) Wie hoch wird
sich der gesamte Steuerausfall durch § 11 a
EstG für das gesamte Veranlagungsjahr 2004 schätzungsweise
belaufen. War die Angabe von 400 Millionen Euro in den
Erläuterungen der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz
2003 realistisch? Wenn Ihre Schätzung der Gesamtausfälle von
einer Hochrechnung der bis zum Stichtag durchgeführten
Veranlagungen
abweicht, welche Gründe für eine Abweichung von
der
Hochrechnung wurden angenommen?
4) In welchen
Branchen wird die Begünstigung des § lla EstG
vor
allem beansprucht? Bitte um Angabe der Zahl der Fälle
gegliedert
nach den Branchenkennzahlen.
4) Waren bei der
Einkommensteuerveranlagung 2005
Nachversteuerungen
gem. § 11 a Abs. 3 EstG für das
Veranlagungsjahr
2004 vorzunehmen?
5) Durch das
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wird ab
1.
1. 2007 der § 11 a EstG auf für natürliche
Personen mit
Einkünften aus
selbständiger Arbeit anwendbar sein. Wie hoch
schätzen Sie die Zahl der zusätzliche Fälle gem. § 11 a EstG
und
die Höhe der zusätzlich entgehenden Einnahmen an
veranlagter Einkommensteuer?