2521/J-BR/2007

Eingelangt am 21.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Dr. Gumplmaier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne
gem.
§ 11 a EStG 1988

Durch das AbgÄG 2003 wurde für natürliche Personen, die den
Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb
ermitteln, ab 2004 die Möglichkeit geschaffen den Anstieg des
Eigenkapitals, maximal 100.000 Euro mit dem erm
äßigten
Steuersatz nach § 37 Abs. 1 EstG zu versteuern.

Begründet wurde die Maßnahme mit einer notwendigen Stärkung
der Eigenkapitalbasis von Klein- und Mittelbetrieben.

Da seit dem Veranlagungsjahr 2004, für das die Begünstigung
zum ersten Mal in Anspruch genommen werden konnte, bereits
einige Zeit verstrichen ist und bereits ausreichend
Veranlagungsf
älle für eine Analyse zur Verfügung stehen
werden, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE:

1) Wie hoch ist die Zahl der bisher veranlagten
Einkommensteuerfälle (zum Stichtag 31. Mai 2007) insgesamt und
die Zahl derjenigen, bei denen f
ür das Jahr 2004 der ermäßigte
Steuersatz f
ür den nicht entnommenen Gewinn in Anspruch
genommen wurde? Wie viele davon betreffen gewerbliche Gewinne
und wie viele land- und forstwirtschaftliche? Wie hoch ist der
Veranlagungsgrad in der Veranlagung 2004 insgesamt? Wieviele
der F
älle sind Steuerfälle und wie viele so genannte
Nullfälle?


2) Wie hoch ist die Zahl der Fälle, bei der die Obergrenze des
§ lla EStG von 100.000 Euro zum Tragen kam?

2)  Wie hoch sind die gem. 11 a EStG begünstigt besteuerten
Gewinne und das zu versteuernde Einkommen, die festgesetzte
Einkommensteuer und die Steuerersparnis durch § 11 a EstG und
die Zahl der veranlagten F
älle insgesamt, der mit Anwendung
des
§ 11 a EStG und der mit Anwendung der Obergrenze von
100.000 Euro, gegliedert nach den Einkommensstufen (Um
Beantwortung nach folgenden Schema wird ersucht):

Einkommenstufen  Fälle       Fälle        Zu ver-     Festge- Anstieg                            Steuerer-          Zahl Fälle

In 1.000 Euro       gesamt     § lla  steuerndes       setzte    Eigenkapital     sparnis            mit Obergrenze

Einkommen     Est        gem. § lla                durch § lla     100.000

Unter 10
10 bis unter 15
15   bis   unter   25
25  bis   unter   50
50  bis   unter   70
70   bis  unter   100
100  bis   unter   150
150  bis  unter   200
200   bis   unter   500
500  bis   unter   1.000
1.000   und mehr

Summen

3)  Wie hoch wird sich der gesamte Steuerausfall durch § 11 a
EstG f
ür das gesamte Veranlagungsjahr 2004 schätzungsweise
belaufen. War die Angabe von 400 Millionen Euro in den
Erl
äuterungen der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz
2003 realistisch? Wenn Ihre Sch
ätzung der Gesamtausfälle von
einer Hochrechnung der bis zum Stichtag durchgef
ührten
Veranlagungen abweicht, welche Gründe für eine Abweichung von
der Hochrechnung wurden angenommen?

4)  In welchen Branchen wird die Begünstigung des § lla EstG
vor allem beansprucht? Bitte um Angabe der Zahl der Fälle
gegliedert nach den Branchenkennzahlen.


4)  Waren bei der Einkommensteuerveranlagung 2005
Nachversteuerungen gem. § 11 a Abs. 3 EstG für das
Veranlagungsjahr 2004 vorzunehmen?

5)  Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wird ab
1. 1. 2007 der § 11 a EstG auf für natürliche Personen mit
Einkünften aus selbständiger Arbeit anwendbar sein. Wie hoch
sch
ätzen Sie die Zahl der zusätzliche Fälle gem. § 11 a EstG
und die Höhe der zusätzlich entgehenden Einnahmen an
veranlagter Einkommensteuer?