2524/J-BR/2007
Eingelangt am 21.06.2007
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möglich.
Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar
Mayer und
Ing. Reinhold
Einwallner)
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG)
Die
Vorarlberger Landesregierung hat mit Schreiben vom 20. April 2007 Kritik daran
geübt, dass
zu der im Rahmen des
Budgetbegleitgesetzes 2007 beschlossenen Änderung des Lebensmittel-
sicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes
(LMSVG) - im Gegensatz zu anderen Teilen des
Budgetbegleitgesetzes - kein Begutachtungsverfahren durchgeführt
worden war. In diesem
Zusammenhang wurde es unter anderem abgelehnt, dass gemäß § 61
Abs. 4 für Betriebe künftig
eine Gebührenpflicht unabhängig davon bestehen wird, ob dort auch
tatsächlich amtliche
Kontrollen vorgenommen werden. Unter Hinweis darauf, dass durch
zusätzliche 5.000
Gebührenvorschreibungen pro Jahr ein erheblicher Verwaltungsaufwand
entsteht, wurde weiters
gemäß Art. 2 Abs. 1 der
Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus die Aufnahme von
Verhandlungen in einem Konsultationsgremium über die durch das
Vorhaben dem Land
zusätzlich verursachten finanziellen Ausgaben verlangt.
In der
Bundesratsdebatte über das Budgetbegleitgesetz 2007 am 10. Mai 2007 hat
Staatssekretär
Dr. Maznetter seiner
Zuversicht Ausdruck verliehen, dass sich die Bundesminister für
Gesundheit, Familie und Jugend bemühen werde, um mit den Ländern, insbesondere
auch mit
Vorarlberg, diesbezüglich entsprechende Regelungen zu finden.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin für
Gesundheit, Familie
und Jugend folgende
Anfrage:
1.
Aus welchen Gründen wurde für die Änderung des
Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetzes
kein Begutachtungsverfahren durchgeführt?
2.
Aus welchen Gründen wurde den Ländern anschließend nur
eine Woche Zeit gegeben,
um Konsultationen
über die finanziellen Belastungen zu verlangen, obwohl in einem
solchen Fall eine Frist von vier Wochen eingeräumt werden muss?
3.
Aus welchen Gründen wurde dem Verlangen des Landes Vorarlberg nach
Aufnahme von
Verhandlungen
entsprechend der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus
nicht entsprochen?
4. In welcher Weise wird den Ländern der entstehende Mehraufwand ersetzt werden?
5.
Welche Möglichkeiten sehen sie sonst, mit den Ländern der
oben erwähnten Zuversicht
entsprechende
Regelungen zu finden?