2535/J-BR/2007

Eingelangt am 17.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Schimböck

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Zuweisung von SchülerInnen an erste Klassen der AHS-Unterstufe in

einigen Gymnasien in der Landeshauptstadt Linz für das Schuljahr 2007/2008

In der Anfragebeantwortung 2314/AB-BR/2007 betreffend die freie Schulwahl der
ersten Klassen der AHS-Unterstufe in den einzelnen Gymnasien in der
Landeshauptstadt Linz f
ür das Schuljahr 2007/08 informiert der Landesschulrat für
O
Ö über die Schulanmeldungen pro Schule und über die notwendigen Abweisungen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass alle Anmeldungen direkt durch die
Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten, zum Teil nach Beratungen an den
Erstwunschschulen, selbst erfolgten" und
durch den Landesschulrat für OÖ keine
Zuweisungen erfolgten".

In einem bekannten lokalen Medium am 11. Juli 2007 spricht hingegen der
Schulleiter des BRG Landwiedstra
ße darüber, dass er nur 74 Anmeldungen hatte -
im Vorjahr waren es noch 140 - aufgrund von Zuweisungen nun aber doch 120
Erstklassier in seiner Schule hat.

Am 13. Juli 2007 wird im gleichen lokalen Medium die Elternvereinsobfrau des
BG/BRG Khevenhüllerstraße zitiert, dass dieses Gymnasium wie in den
vergangenen Jahren auch im kommenden Schuljahr wieder vier erste Klassen hat".
In der Anfragebeantwortung 2314/AB-BR/2007 werden beim BG/BRG
Khevenh
üllerstraße hingegen nur 60 Anmeldungen angeführt. Woher kommen nun
die zus
ätzlichen SchülerInnen für das Zustandekommen einer vierten ersten Klasse?

Diese Aussagen stehen im Widerspruch zu den Angaben des Landesschulrates für
Ober
österreich in der Anfragebeantwortung 2314/AB-BR/2007. Es hat den Anschein,
dass es hier in Linz doch zu Zuweisungen gekommen ist und somit zahlreiche Kinder
nicht ihre Wunschschule besuchen können.


Eine Aufklärung der widersprüchlichen Aussagen sowie eine Darstellung der
tats
ächlichen Abläufe wäre wünschenswert. Vor allem im Hinblick darauf, dass in der
Angelegenheit Kinder- und Elternrechte massiv betroffen sind.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Unterricht,
Kunst und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.                          Wie viele SchülerInnen wurden für die ersten Klassen der AHS - Unterstufe in
den Gymnasien der Landeshauptstadt Linz f
ür das Schuljahr 2007/2008
insgesamt und jeweils pro Gymnasium tatsächlich aufgenommen?

2.                          Welche Differenzen ergeben sich bei den tatsächlichen Aufnahmen gegliedert
nach den einzelnen Gymnasien im Vergleich zum Schuljahr 2006/2007?

3.                          Welche Differenzen ergeben sich bei der Gegenüberstellung der Anmeldungen
und der tats
ächlichen Aufnahmen gegliedert nach den einzelnen Gymnasien für
das Schuljahr 2007/08? Welche Differenzen gab es im Schuljahr 2006/2007?

4.                          In welchen Schulen wurden die dem BRG Landwiedstraße nachträglich
zugewiesenen SchülerInnen zuvor abgewiesen?

5.                          In welchen Schulen wurden die dem BG/BRG Khevenhüllerstraße nachträglich
zugewiesenen SchülerInnen zuvor abgewiesen?

6.                          Wer entscheidet, wie viele SchülerInnen jeweils pro Gymnasium in der Stadt
Linz aufgenommen werden k
önnen? Gibt es seitens des Landesschulrates für
O
Ö eine Analyse der möglichen Aufnahmekapazitäten pro Gymnasium? Gibt es
für die Schulleitungen der einzelnen Gymnasien die Verpflichtung bei
gegebener Nachfrage die m
öglichen Aufnahmekapazitäten zu erfüllen? Ist es
gestattet Sch
ülerInnen, die die Aufnahmekriterien erfüllen, abzuweisen, auch
wenn die Klassensch
ülerInnenhöchstzahl nicht erreicht wird?

7.                          Wie kamen die an ihrer Erstwunschschule abgewiesenen SchülerInnen zu den
Gymnasien, wo sie jetzt aufgenommen sind?


8.                         Wer hat die in ihrer Erstwunschschule abgewiesenen SchülerInnen darüber
informiert, an welchem Gymnasium sie anstatt aufgenommen werden?

9.                         Wurde den in ihrer Erstwunschschule abgewiesenen SchülerInnen die
M
öglichkeit geboten, sich zwischen einigen Gymnasien, die noch
Aufnahmekapazit
äten hatten, zu entscheiden? Oder wurde den SchülerInnen
nach der Abweisung in der Erstwunschschule nur mehr ein Gymnasium zur
Einschreibung genannt?

10.                 Gibt es ein einheitliches Formular für die Anmeldung an Linzer Gymnasien?
Welche Informationen werden in dem Formular abgefragt? Wird in dem
Formular aufgefordert, auch eine zweite und dritte Wunschschule bekannt zu
geben? Wieviele Sch
ülerInnen gaben dabei eine zweite oder dritte
Wunschschule an?

11.                 Wieviele SchülerInnen konnten nach Abweisung in ihrer Erstwunschschule in
ihrer zweiten Wunschschule aufgenommen werden? Wieviele SchülerInnen
konnten auch in ihrer zweiten Wunschschule nicht aufgenommen werden?

12.                 Wieviele SchülerInnen konnten nach Abweisung in ihrer Erstwunschschule in
ihrer dritten Wunschschule aufgenommen werden? Wieviele SchülerInnen
konnten auch in ihrer dritten Wunschschule nicht aufgenommen werden?

13.                 Bei Abweisungen an der Erstwunschschule wurden gemäß
Anfragebeantwortung 2314/AB-BR/2007 Beratungen durch die
Erstwunschschulen durchgef
ührt. Welche Inhalte hatten diese Beratungen bzw.
über welche Einzelheiten wurden die Eltern beraten? Auf Basis welcher
Informationen fanden die Beratungen statt? Von wem wurden diese Beratungen
durchgef
ührt? Wurde den Eltern dabei bereits mitgeteilt, an welchem anderen
Gymnasium sie sich anmelden sollen oder bekamen die Eltern eine Liste
über
Gymnasien, die noch Sch
ülerInnen aufnehmen konnten?

14.                 Wieviele SchülerInnen wurden durch den Landesschulrat für OÖ nun endgültig
den einzelnen Gymnasien für das Schuljahr 2007/2008 zugewiesen?

15.                 Erfolgten die Abweisungen von SchülerInnen durch die Schulleitungen selbst
oder durch den Landesschulrat für OÖ?


16.                  Wieviele Beschwerden gab es durch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
aufgrund von Abweisungen von SchülerInnen?

17.                  Wenn die Abweisungen von den Schulleitungen selbst durchgeführt wurden,
gab es Überprüfungen der Abweisungen bezüglich der Einhaltung der
Objektivit
ät seitens des Landesschulrates für OÖ?

18.                  Zu welchen Ergebnissen führten diese Überprüfungen des Landesschulrates für
O
Ö? Wurden diese Überprüfungen schriftlich dokumentiert?