2535/J-BR/2007
Eingelangt am
17.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Schimböck
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Zuweisung von SchülerInnen an erste Klassen der AHS-Unterstufe in
einigen Gymnasien in der Landeshauptstadt Linz für das Schuljahr 2007/2008
In der
Anfragebeantwortung 2314/AB-BR/2007 betreffend die freie Schulwahl der
ersten Klassen der AHS-Unterstufe in den einzelnen Gymnasien in der
Landeshauptstadt Linz für das Schuljahr 2007/08 informiert
der Landesschulrat für
OÖ über die
Schulanmeldungen pro Schule und über die notwendigen Abweisungen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass „alle Anmeldungen direkt durch die
Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten, zum Teil nach Beratungen an den
Erstwunschschulen, selbst erfolgten" und „durch den Landesschulrat für OÖ keine
Zuweisungen erfolgten".
In einem bekannten lokalen Medium
am 11. Juli 2007 spricht hingegen der
Schulleiter des BRG Landwiedstraße
darüber, dass er nur 74 Anmeldungen
hatte -
im Vorjahr waren es noch 140 - aufgrund von
Zuweisungen nun aber doch 120
Erstklassier in seiner Schule hat.
Am 13. Juli
2007 wird im gleichen lokalen Medium die Elternvereinsobfrau des
BG/BRG Khevenhüllerstraße zitiert, dass „dieses Gymnasium wie in den
vergangenen Jahren auch im kommenden Schuljahr wieder vier erste Klassen
hat".
In der Anfragebeantwortung 2314/AB-BR/2007 werden beim BG/BRG
Khevenhüllerstraße hingegen nur 60 Anmeldungen angeführt. Woher kommen nun
die zusätzlichen SchülerInnen für das
Zustandekommen einer vierten ersten Klasse?
Diese Aussagen stehen
im Widerspruch zu den Angaben des Landesschulrates für
Oberösterreich in
der Anfragebeantwortung 2314/AB-BR/2007. Es hat den Anschein,
dass es hier in Linz doch zu Zuweisungen gekommen ist und somit zahlreiche
Kinder
nicht ihre
Wunschschule besuchen können.
Eine Aufklärung der widersprüchlichen Aussagen sowie eine Darstellung
der
tatsächlichen Abläufe wäre wünschenswert.
Vor allem im Hinblick darauf, dass in der
Angelegenheit Kinder-
und Elternrechte massiv betroffen sind.
Die
unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für
Unterricht,
Kunst
und Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele SchülerInnen wurden für die ersten Klassen der AHS - Unterstufe
in
den Gymnasien der Landeshauptstadt Linz für das
Schuljahr 2007/2008
insgesamt und jeweils
pro Gymnasium tatsächlich aufgenommen?
2.
Welche Differenzen ergeben sich bei den tatsächlichen
Aufnahmen gegliedert
nach den einzelnen
Gymnasien im Vergleich zum Schuljahr 2006/2007?
3.
Welche Differenzen ergeben sich bei der Gegenüberstellung
der Anmeldungen
und der tatsächlichen Aufnahmen gegliedert nach den
einzelnen Gymnasien für
das Schuljahr
2007/08? Welche Differenzen gab es im Schuljahr 2006/2007?
4.
In welchen Schulen wurden die dem BRG Landwiedstraße nachträglich
zugewiesenen SchülerInnen zuvor abgewiesen?
5.
In welchen Schulen wurden die dem BG/BRG Khevenhüllerstraße nachträglich
zugewiesenen SchülerInnen zuvor abgewiesen?
6.
Wer
entscheidet, wie viele SchülerInnen
jeweils pro Gymnasium in der Stadt
Linz aufgenommen werden können?
Gibt es seitens des Landesschulrates für
OÖ eine
Analyse der möglichen Aufnahmekapazitäten pro
Gymnasium? Gibt es
für die Schulleitungen der einzelnen
Gymnasien die Verpflichtung bei
gegebener Nachfrage die möglichen
Aufnahmekapazitäten zu erfüllen? Ist es
gestattet SchülerInnen, die die
Aufnahmekriterien erfüllen, abzuweisen, auch
wenn die KlassenschülerInnenhöchstzahl
nicht erreicht wird?
7.
Wie kamen die an ihrer Erstwunschschule abgewiesenen SchülerInnen zu
den
Gymnasien, wo sie
jetzt aufgenommen sind?
8.
Wer hat die in ihrer Erstwunschschule abgewiesenen SchülerInnen darüber
informiert, an
welchem Gymnasium sie anstatt aufgenommen werden?
9.
Wurde den in
ihrer Erstwunschschule abgewiesenen SchülerInnen die
Möglichkeit geboten, sich zwischen
einigen Gymnasien, die noch
Aufnahmekapazitäten hatten,
zu entscheiden? Oder wurde den SchülerInnen
nach der Abweisung in
der Erstwunschschule nur mehr ein Gymnasium zur
Einschreibung genannt?
10.
Gibt es ein
einheitliches Formular für
die Anmeldung an Linzer Gymnasien?
Welche Informationen werden in dem Formular abgefragt? Wird in dem
Formular aufgefordert, auch eine zweite und
dritte Wunschschule bekannt zu
geben? Wieviele SchülerInnen
gaben dabei eine zweite oder dritte
Wunschschule an?
11.
Wieviele SchülerInnen konnten nach Abweisung in ihrer
Erstwunschschule in
ihrer zweiten Wunschschule
aufgenommen werden? Wieviele SchülerInnen
konnten auch in ihrer zweiten Wunschschule nicht aufgenommen werden?
12.
Wieviele SchülerInnen konnten nach Abweisung in ihrer
Erstwunschschule in
ihrer dritten
Wunschschule aufgenommen werden? Wieviele SchülerInnen
konnten auch in ihrer dritten Wunschschule nicht aufgenommen werden?
13.
Bei
Abweisungen an der Erstwunschschule wurden gemäß
Anfragebeantwortung
2314/AB-BR/2007 Beratungen durch die
Erstwunschschulen durchgeführt. Welche
Inhalte hatten diese Beratungen bzw.
über welche Einzelheiten wurden die
Eltern beraten? Auf Basis welcher
Informationen fanden die Beratungen statt?
Von wem wurden diese Beratungen
durchgeführt? Wurde den Eltern dabei
bereits mitgeteilt, an welchem anderen
Gymnasium sie sich anmelden sollen oder bekamen die Eltern eine Liste über
Gymnasien, die noch SchülerInnen aufnehmen konnten?
14.
Wieviele SchülerInnen wurden durch den Landesschulrat für OÖ nun endgültig
den einzelnen
Gymnasien für das Schuljahr 2007/2008
zugewiesen?
15.
Erfolgten die Abweisungen von SchülerInnen durch die
Schulleitungen selbst
oder durch den
Landesschulrat für OÖ?
16.
Wieviele Beschwerden gab es durch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
aufgrund von
Abweisungen von SchülerInnen?
17.
Wenn die Abweisungen von den Schulleitungen selbst durchgeführt wurden,
gab es Überprüfungen der Abweisungen bezüglich der Einhaltung der
Objektivität seitens des Landesschulrates für OÖ?
18.
Zu welchen
Ergebnissen führten diese Überprüfungen des Landesschulrates für
OÖ? Wurden diese Überprüfungen schriftlich dokumentiert?