2538/J-BR/2007
Eingelangt am 20.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Bundesrates Schennach, Freundinnen und Freunde
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend Langzeitasylwerberlnnen
Lt.
parlamentarischer Anfragebeantwortung vom 18.4.2007 waren mit Stichtag
1.7.2007
375 Asylverfahren länger als 10 Jahre anhängig. In der
APA Aussendung
vom
18.7.2007, APA170 5 II 0195 Cl, wird Innenminister Platter mit folgenden
Worten zitiert: „Waren es im März noch 375 offene Verfahren, so sind es
aktuell 95“.
Angesichts dessen ist es von Interesse, wie diese Verfahren ausgegangen sind
und
was mit den Betroffenen passiert ist.
Weiters, wie sich die Langzeitasylverfahren
generell seit 1.1.2007 entwickelt haben. Der weitere Teil der Anfrage
soll etwas Licht
in die Thematik von Menschen bringen, die zwar in Österreich offiziell auf Basis von
Abschiebeaufschüben leben,
aber weder ein Aufenthaltsrecht, noch Zugang zum
Arbeitsmarkt haben.
Diese Personengruppe der „Rechtlosen
und Geduldeten“ blieb
bisher im vom Innenminister völlig
undifferenziert geführten Bleiberechtsdiskurs wie
so viele andere unberücksichtigt.
Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie viele
Asylanträge waren mit Stichtag 1.7.2007
tatsächlich länger als 10 Jahre
anhängig?
2.
Aus der APA Aussendung vom 18.7.2007 geht hervor, dass 280 dieser
Asylverfahren bis zum
Datum 18.7.2007 erledigt wurden. Wie viele dieser Verfahren
endeten mit
a) Asylgewährung?
b) Gewährung von subsidiärem Schutz?
c) Abweisung der Anträge auf Asyl und subsidiärem Schutz?
3.
In wie vielen der unter 2 c. ermittelten Asylverfahren wurde eine
Beschwerde beim
Höchstgericht (VfGH/VwGH) erhoben?
4.
In wie vielen
Fällen wurden diesen Beschwerden
aufschiebende Wirkung durch
VfGH oder VwGH zuerkannt?
5. In wie vielen unter 2 c. ermittelten Fällen kam es bis 1.7.2007 zur
a. freiwilligen Ausreise der Betroffenen?
b. zur Abschiebung der Betroffenen?
6.
In wie vielen
Fällen wurde dabei Schubhaft zur
Durchführung der Abschiebung
verhängt?
7.
Wie viele
dieser Betroffenen sind weiterhin in Österreich ohne Aufenthaltsrecht
aufhältig?
8. Welche weitere Vorgangsweise ist bezüglich dieser Personen angedacht?
9. Wie viele Asylverfahren waren mit Stichtag 1.7.2007 länger als
a. 3 Jahre
b. 4 Jahre
c. 5 Jahre
d. 6 Jahre
e. 7 Jahre
f. 8 Jahre
g. 9 Jahre
anhängig?
10.
Wie viele Personen verfügen mit Stichtag 1.7.2007 über einen
Abschiebeaufschub
gemäß § 46 Abs. 3 FPG?
11.
Wie viele, der
unter 10. ermittelten Personen mit Abschiebeaufschub sind länger
als
a. 3 Jahre?
b. 4 Jahre?
c. 5 Jahre und darüber in Österreich?
12.
Wie viele
Personen verfügen mit Stichtag 1.7.2007 über einen Bescheid lautend
auf Unzulässigkeit der Abschiebung gemäß § 51 FPG 2005?
13.
Wie viele
Personen verfügen mit Stichtag 1.7. 2007 über einen Bescheid lautend
auf Unzulässigkeit der Abschiebung gemäß § 75 FrG 1997?
14.
Sie haben
mehrfach medial geäußert, dass Sie ein generelles Bleiberecht
ablehnen. Definieren Sie bitte, was Sie
unter einem generellen Bleiberecht
verstehen?