2539/J-BR/2007
Eingelangt am 20.07.2007
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möglich.
Anfrage
der Bundesräte Schöls
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister
für Landesverteidigung
betreffend Infrastruktur Garnison Wiener
Neustadt
In den Jahren 2006 und 2007 haben
Infrastrukturplanungen zum Thema
Raumordnung Wiener Neustadt stattgefunden.
Derzeit liegen zwei divergierende
Auffassungen in gegenständlicher
Thematik vor:
Die Planungen
TherMilAk und Jagdkommando (JaKdo) sowie auch jene des
Streitkräfteführungskommandos (SKFüKdo) kommen
jeweils auf der Basis des
geltenden Erlasses für die Raumbedarfsrichtlinien zum Ergebnis,
dass vorhandenes
Infrastrukturpotential für
eine adäquate Unterbringung von Rekruten
und
Kaderpersonal bei weitem nicht ausreichend ist.
Different dazu geht die Planung BH
2010 davon aus, dass mit den vorhandenen
Infrastrukturkapazitäten für das
Jagdkommando und TherMilAk das Auslangen zu
finden ist.
Trotz der
derzeit dem Verband Jagdkommando zur Verfügung stehenden
Infrastruktur
Maximiliankaserne und Flugfeldkaserne bestehen weiter folgende
Probleme:
•
Unterbringung von 310 Kadersoldaten des JaKdo in Arbeitsräumen ohne
adäquate (RR110) Alarmunterkunft;
•
Auslagerung
der Basisausbildung der Rekruten (ca. 50 Rekruten 4 mal pro Jahr)
in eine andere Garnison;
•
Auslagerung des jährlichen GWD Sonderkontingentes
Oktober
(Rekrutierungspotential
für den JaKdo
GrdKrs; ca. 50 Rekruten) in eine andere
Garnison;
•
Auslagerung
des JaKdo- Auswahlverfahren (ca. 120 Soldaten) für die gesamte
Dauer in eine andere Garnison;
•
Auslagerung
der JaKdo- Grundausbildung (50 Soldaten) für die gesamte Dauer in
eine andere Garnison;
•
Auslagerung
aller beim JaKdo für den Bereich ÖBH durchzuführenden Kurse in
zivile Unterkünfte (ca. 200 Personen im Jahr).
Die
unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung
folgende
Anfrage:
1. Wie stellt sich derzeit die Frage der Infrastruktur im gesamten ÖBH dar?
2.
Ist auf Grund
der budgetären Situation eine akzeptable
Unterbringung
(Arbeitnehmerschutzbestimmungen) der
Mitarbeiter des ÖBH möglich?
3.
Wird im Rahmen
der Infrastrukturlösung im Raum Wiener Neustadt auf
die
Effektivität und Effizienz geachtet?
4.
Wäre im Zusammenhang mit den
Infrastrukturbedürfnissen der Dienststellen des
ÖBH im Raum
Wr. Neustadt ein Weiterbetrieb der Bechtolsheimkaserne bis zur
Fertigstellung von Neubauten möglich?
5.
Könnte die Bechtolsheimkaserne bis zum
Zeitpunkt einer möglichen
Veräußerung durch die in der Garnison
befindlichen Verbände weiter genutzt
werden? Wenn nein, warum nicht?
6.
Wird durch die
Nichtnutzung der Bechtolsheimkaserne eine teure Auslagerung
von Ausbildungen der Verbände in andere
Garnisonen notwendig?
7.
In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für den 4-6 jährigen Weiterbetrieb der
Bechtolsheimkaserne?