2539/J-BR/2007

Eingelangt am 20.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Schöls
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Infrastruktur Garnison Wiener Neustadt

In den Jahren 2006 und 2007 haben Infrastrukturplanungen zum Thema
Raumordnung Wiener Neustadt stattgefunden. Derzeit liegen zwei divergierende
Auffassungen in gegenst
ändlicher Thematik vor:

Die Planungen TherMilAk und Jagdkommando (JaKdo) sowie auch jene des
Streitkr
äfteführungskommandos (SKFüKdo) kommen jeweils auf der Basis des
geltenden Erlasses für die Raumbedarfsrichtlinien zum Ergebnis, dass vorhandenes
Infrastrukturpotential f
ür eine adäquate Unterbringung von Rekruten und
Kaderpersonal bei weitem nicht ausreichend ist.

Different dazu geht die Planung BH 2010 davon aus, dass mit den vorhandenen
Infrastrukturkapazit
äten für das Jagdkommando und TherMilAk das Auslangen zu
finden ist.

Trotz der derzeit dem Verband Jagdkommando zur Verfügung stehenden
Infrastruktur Maximiliankaserne und Flugfeldkaserne bestehen weiter folgende
Probleme:

         Unterbringung von 310 Kadersoldaten des JaKdo in Arbeitsräumen ohne
adäquate (RR110) Alarmunterkunft;

         Auslagerung der Basisausbildung der Rekruten (ca. 50 Rekruten 4 mal pro Jahr)
in eine andere Garnison;

         Auslagerung des jährlichen GWD Sonderkontingentes Oktober
(Rekrutierungspotential für den JaKdo GrdKrs; ca. 50 Rekruten) in eine andere
Garnison;

         Auslagerung des JaKdo- Auswahlverfahren (ca. 120 Soldaten) für die gesamte
Dauer in eine andere Garnison;

         Auslagerung der JaKdo- Grundausbildung (50 Soldaten) für die gesamte Dauer in
eine andere Garnison;

         Auslagerung aller beim JaKdo für den Bereich ÖBH durchzuführenden Kurse in
zivile Unterk
ünfte (ca. 200 Personen im Jahr).

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende

 


Anfrage:

1.                 Wie stellt sich derzeit die Frage der Infrastruktur im gesamten ÖBH dar?

2.                 Ist auf Grund der budgetären Situation eine akzeptable Unterbringung
(Arbeitnehmerschutzbestimmungen) der Mitarbeiter des
ÖBH möglich?

3.                 Wird im Rahmen der Infrastrukturlösung im Raum Wiener Neustadt auf die
Effektivit
ät und Effizienz geachtet?

4.                 Wäre im Zusammenhang mit den Infrastrukturbedürfnissen der Dienststellen des
ÖBH im Raum Wr. Neustadt ein Weiterbetrieb der Bechtolsheimkaserne bis zur
Fertigstellung von Neubauten m
öglich?

5.                 Könnte die Bechtolsheimkaserne bis zum Zeitpunkt einer möglichen
Ver
äußerung durch die in der Garnison befindlichen Verbände weiter genutzt
werden? Wenn nein, warum nicht?

6.                 Wird durch die Nichtnutzung der Bechtolsheimkaserne eine teure Auslagerung
von Ausbildungen der Verb
ände in andere Garnisonen notwendig?

7.                 In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für den 4-6 jährigen Weiterbetrieb der
Bechtolsheimkaserne?