2552/J-BR/2007
Eingelangt am 20.07.2007
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möglich.
Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar
Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Verkehrsüberwachungsanlagen auf Autobahnen und Schnellstraßen
Auf Grund der in der
Bundesrepublik Deutschland gegebenen Rechtslage, wonach einem Kraft-
fahrzeuglenker nachgewiesen werden muss, dass er bei einer Übertretung von
Verkehrs-
vorschriften selbst am Steuer saß und damit die in Österreich
angewandte Lenkererhebung samt
Bestrafung des Zulassungsbesitzers wegen
nicht ordnungsgemäßer Erteilung der Lenkerauskunft
rechtlich nicht möglich ist, können beispielsweise bei
Geschwindigkeitsübertretungen deutscher
Staatsbürger oder Lenkern mit Wohnsitz in Deutschland die Verfahren nicht
erfolgreich
durchgeführt und auch die wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft
verhängten Geldstrafen in
der Regel nicht vollstreckt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass nur bei
Anhaltungen nach
einer Geschwindigkeitsübertretung die
Strafsanktion wirksam wird, während sie bei den üblichen
das KFZ von hinten fotografierenden Radarstationen mangels
Vollstreckbarkeit in Deutschland
ins Leere geht. Vor allem in den westlichen Bundesländern mit einem hohen
Anteil deutscher
Autofahrer führt das dazu, dass ein erheblicher Teil der
Geschwindigkeitsübertretungen faktisch
straffrei bleibt. Das ist nicht nur für die Verkehrssicherheit
außerordentlich nachteilig, sondern
verringert auch bei den anderen Autofahrern
die Akzeptanz von Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Nachdem in einem
einschlägigen Beschluss der EU-Justizminister 2006 die deutsche Rechtslage
als Ausnahme von der wechselseitigen
Eintreibung von Geldstrafen verankert wurde, wird hier in
absehbarer Zeit keine Änderung zu erwarten sein. Daher sollten
innerstaatlich die Anstrengungen
verstärkt werden, Geschwindigkeitsübertretungen so zu
dokumentieren, dass sie auch gegenüber
Lenkern mit Sitz in Deutschland wirksam geahndet werden können. Dafür
bietet sich in erster
Linie an, Radarstationen so einzurichten, dass der Lenker auch von vorne
fotografiert wird. Im
Zuge einer solchen
Umrüstung könnte auch vorgesehen werden, dass digitale Fotos erzeugt
werden, weil das die nachfolgende Verwaltungsarbeit durch stärkere Nutzung
automationsunterstützter
Übermittlung und Verarbeitung wesentlich rationalisieren würde. Bei
den derzeit verwendeten Filmen ist das nur sehr eingeschränkt
möglich.
In der Anfragebeantwortung
2219/A.B.-BR/2006 vom 10. August 2006 hat der damalige
Bundesminister darauf hingewiesen, dass die
Beschaffung von Einrichtungen zur Überwachung
des Verkehrs durch den jeweiligen Straßenerhalter erfolgen
müsse, das ist hinsichtlich der
Autobahnen und Schnellstraßen die ASFINAG. Hinsichtlich der
Arlberg-Schnellstraße S 16
lägen ihm dazu keine Informationen vor.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Verkehr,
Innovation und
Technologie folgende
Anfrage:
1.
Sind Sie
bereit, darauf hinzuwirken, dass auf den Vorarlberger Autobahnen und Schnell-
straßen solche
Verkehrsüberwachungsanlagen installiert werden, die den Anforderungen an
eine auch in Deutschland wirksame Strafverfolgung entsprechen?
2. Falls Nein, warum nicht?
3.
Welche Alternativen des Straßenerhalters sehen Sie in einem
solchen Fall, um die Einhaltung
der zulässigen
Höchstgeschwindigkeiten auch gegenüber deutschen Kraftfahrzeuglenkern
durchsetzen zu können?
4.
Wie ist der Stand der Arbeiten an der vom früheren
Verkehrsminister bereits für den Sommer
2005 in Aussicht
gestellten Section Control auf der S 16?