2552/J-BR/2007

Eingelangt am 20.07.2007
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Verkehrsüberwachungsanlagen auf Autobahnen und Schnellstraßen

Auf Grund der in der Bundesrepublik Deutschland gegebenen Rechtslage, wonach einem Kraft-
fahrzeuglenker nachgewiesen werden muss, dass er bei einer Übertretung von Verkehrs-
vorschriften selbst am Steuer saß und damit die in Österreich angewandte Lenkererhebung samt
Bestrafung des Zulassungsbesitzers wegen nicht ordnungsgemäßer Erteilung der Lenkerauskunft
rechtlich nicht möglich ist, können beispielsweise bei Geschwindigkeitsübertretungen deutscher
Staatsbürger oder Lenkern mit Wohnsitz in Deutschland die Verfahren nicht erfolgreich
durchgeführt und auch die wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft verhängten Geldstrafen in
der Regel nicht vollstreckt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass nur bei Anhaltungen nach
einer Geschwindigkeitsübertretung die Strafsanktion wirksam wird, während sie bei den üblichen
das KFZ von hinten fotografierenden Radarstationen mangels Vollstreckbarkeit in Deutschland
ins Leere geht. Vor allem in den westlichen Bundesländern mit einem hohen Anteil deutscher
Autofahrer führt das dazu, dass ein erheblicher Teil der Geschwindigkeitsübertretungen faktisch
straffrei bleibt. Das ist nicht nur für die Verkehrssicherheit außerordentlich nachteilig, sondern
verringert auch bei den anderen Autofahrern die Akzeptanz von Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Nachdem in einem einschlägigen Beschluss der EU-Justizminister 2006 die deutsche Rechtslage
als Ausnahme von der wechselseitigen Eintreibung von Geldstrafen verankert wurde, wird hier in
absehbarer Zeit keine Änderung zu erwarten sein. Daher sollten innerstaatlich die Anstrengungen
verstärkt werden, Geschwindigkeitsübertretungen so zu dokumentieren, dass sie auch gegenüber
Lenkern mit Sitz in Deutschland wirksam geahndet werden können. Dafür bietet sich in erster
Linie an, Radarstationen so einzurichten, dass der Lenker auch von vorne fotografiert wird. Im


Zuge einer solchen Umrüstung könnte auch vorgesehen werden, dass digitale Fotos erzeugt
werden, weil das die nachfolgende Verwaltungsarbeit durch stärkere Nutzung
automationsunterstützter Übermittlung und Verarbeitung wesentlich rationalisieren würde. Bei
den derzeit verwendeten Filmen ist das nur sehr eingeschränkt möglich.

In der Anfragebeantwortung 2219/A.B.-BR/2006 vom 10. August 2006 hat der damalige
Bundesminister darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von Einrichtungen zur Überwachung
des Verkehrs durch den jeweiligen Straßenerhalter erfolgen müsse, das ist hinsichtlich der
Autobahnen und Schnellstraßen die ASFINAG. Hinsichtlich der Arlberg-Schnellstraße S 16
lägen ihm dazu keine Informationen vor.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.         Sind Sie bereit, darauf hinzuwirken, dass auf den Vorarlberger Autobahnen und Schnell-
straßen solche Verkehrsüberwachungsanlagen installiert werden, die den Anforderungen an
eine auch in Deutschland wirksame Strafverfolgung entsprechen?

2.    Falls Nein, warum nicht?

3.         Welche Alternativen des Straßenerhalters sehen Sie in einem solchen Fall, um die Einhaltung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auch gegenüber deutschen Kraftfahrzeuglenkern
durchsetzen zu können?

4.    Wie ist der Stand der Arbeiten an der vom früheren Verkehrsminister bereits für den Sommer
2005 in Aussicht gestellten Section Control auf der S 16?