2553/J-BR/2007

Eingelangt am 20.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Auswirkungen der AWG-Novelle 2007 auf die Länder

Im Begutachtungsverfahren zu dem am 5. März 2007 versandten Entwurf für eine Änderung des
Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG-Novelle 2007) hat die Vorarlberger Landesregierung mit
Schreiben vom 27. März 2007 darauf hingewiesen, dass mit den Ländern hinsichtlich dems
elektronischen Datenmanagements zahlreiche offene Fragen zu klären wären und ein erheblicher
zusätzlicher Personal- und Sachaufwand zu erwarten sei. Aus diesem und einem weiteren Grund,
nämlich hinsichtlich der Ausnahmeregelungen für die Deponieverordnung, hat das Land gemäß
Art. 2 der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus verlangt, dass darüber Verhand-
lungen aufgenommen werden. Nach Kenntnis der Regierungsvorlage hat die Landesregierung in
einem weiteren Schreiben vom 10. Mai 2007 darauf hingewiesen, dass zwar der die Deponie-
verordnung betreffende Anlassfall weggefallen sei, aber die Einwände zu den im Zusammenhang
mit dem elektronischen Register zu erwartenden Ausgaben bekräftigt und die Aufnahme von
Verhandlungen urgiert. Dem Verlangen wurde allerdings nicht entsprochen.

In den Ausschussberatungen des Bundesrates zum Gesetzesbeschluss des Nationalrates wurde
dies von der Vertreterin des Ministeriums damit begründet, dass die geltend gemachten
Ausgaben nicht beziffert gewesen seien und das Verlangen daher nicht weiter verfolgt werden
konnte. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus
keine derartige Regelung enthält und dass es selbst für diesen Fall angebracht wäre, auf ein
Konsultationsverlangen zumindest zu antworten. Hinsichtlich der zum elektronischen Register


dargelegten Probleme wurde erklärt, dass das Ministerium mit dem Land in Verhandlung und
bemüht sei, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.                 Aus welchen Gründen wurde dem vom Land Vorarlberg zweimal erhobenen Verlangen nach
Verhandlungen auf Grund der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus nicht
entsprochen?

2.        Wäre es selbst für den Fall, dass ein solches Verlangen als nicht gerechtfertigt angesehen
wird, nicht angebracht, dem Land zumindest eine Stellungnahme dazu zukommen zu lassen?

3.        In welcher Weise wurde bisher das Land Vorarlberg tatsächlich in die Weiterentwicklung des
elektronischen Datenmanagements in Vollziehung des Abfallwirtschaftsgesetzes
eingebunden?

4.           Wurde die am 2. Februar 2007 im Rahmen einer Sitzung des Länderarbeitskreises

             Abfall Wirtschaft vom Ministerium in Aussicht gestellte Arbeitsgruppe von Abfallwirtschafts-
 
und Informatikexperten inzwischen gebildet und in welcher Weise wurden bzw. werden die
 Länder daran beteiligt?