2553/J-BR/2007
Eingelangt am 20.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar
Mayer und
Ing. Reinhold
Einwallner)
an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
Auswirkungen der AWG-Novelle 2007 auf die Länder
Im
Begutachtungsverfahren zu dem am 5. März 2007 versandten Entwurf für
eine Änderung des
Abfallwirtschaftsgesetzes
(AWG-Novelle 2007) hat die Vorarlberger Landesregierung mit
Schreiben vom 27. März 2007 darauf hingewiesen, dass mit den Ländern
hinsichtlich dems
elektronischen Datenmanagements zahlreiche
offene Fragen zu klären wären und ein erheblicher
zusätzlicher Personal- und Sachaufwand zu erwarten sei. Aus diesem und
einem weiteren Grund,
nämlich hinsichtlich der Ausnahmeregelungen für die
Deponieverordnung, hat das Land gemäß
Art. 2 der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus verlangt, dass
darüber Verhand-
lungen aufgenommen werden. Nach Kenntnis
der Regierungsvorlage hat die Landesregierung in
einem weiteren Schreiben vom 10. Mai 2007 darauf hingewiesen, dass zwar
der die Deponie-
verordnung betreffende Anlassfall
weggefallen sei, aber die Einwände zu den im Zusammenhang
mit dem elektronischen Register zu erwartenden Ausgaben bekräftigt
und die Aufnahme von
Verhandlungen urgiert. Dem Verlangen wurde allerdings nicht entsprochen.
In den Ausschussberatungen des
Bundesrates zum Gesetzesbeschluss des Nationalrates wurde
dies von der Vertreterin des Ministeriums damit begründet, dass die
geltend gemachten
Ausgaben nicht beziffert gewesen seien und das Verlangen daher nicht weiter
verfolgt werden
konnte. Dem ist entgegenzuhalten, dass die
Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus
keine derartige Regelung enthält und dass es selbst für diesen
Fall angebracht wäre, auf ein
Konsultationsverlangen zumindest zu antworten. Hinsichtlich der zum
elektronischen Register
dargelegten Probleme
wurde erklärt, dass das Ministerium mit dem Land in Verhandlung und
bemüht sei, eine
gemeinsame Lösung zu finden.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
1.
Aus welchen Gründen wurde dem vom Land Vorarlberg zweimal
erhobenen Verlangen nach
Verhandlungen auf
Grund der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus nicht
entsprochen?
2.
Wäre es
selbst für den Fall, dass ein solches Verlangen als nicht gerechtfertigt
angesehen
wird, nicht angebracht, dem Land zumindest
eine Stellungnahme dazu zukommen zu lassen?
3.
In welcher Weise wurde bisher das Land Vorarlberg tatsächlich in
die Weiterentwicklung des
elektronischen
Datenmanagements in Vollziehung des Abfallwirtschaftsgesetzes
eingebunden?
4. Wurde die am 2. Februar 2007 im Rahmen einer Sitzung des Länderarbeitskreises
Abfall Wirtschaft vom Ministerium in Aussicht gestellte Arbeitsgruppe von
Abfallwirtschafts-
und
Informatikexperten inzwischen gebildet und in welcher Weise wurden bzw. werden
die
Länder daran beteiligt?