2554/J-BR/2007

Eingelangt am 20.07.2007
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Erleichterung der Überstellung von Bundesheerhubschraubern

Auf Grund der damals vorliegenden Wetterprognosen (ein Meter Neuschnee, Windspitzen bis zu
140 km/h, Lawinengefahr der Stufe 4) hat das Land Vorarlberg am 15. Dezember 2005 um die
vorsorgliche Überstellung eines Hubschraubers gebeten. Damit sollte die Voraussetzung dafür
geschaffen werden, im Katastrophenfall unverzüglich einen Rettungshubschrauber einsetzen zu
können. Der Hubschrauber konnte allerdings nicht sofort nach Vorarlberg überstellt werden. Die
Verzögerung wurde damit begründet, dass wegen der Witterungsverhältnisse ein Flug über den
Arlberg zu gefährlich gewesen wäre und für die Ausweichroute über München Genehmigungen
einzuholen waren, die einen gewissen Zeitaufwand erforderten.

Der Bundesminister für Landesverteidigung hat in der Anfragebeantwortung 2182/AB-BR/2005
vom 21. Februar 2006 darauf
hingewiesen, dass das Abkommen zwischen der Republik Öster-
reich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen
oder schweren Unglücksfällen keine Regelungen enthalte, die einem Vertragsstaat gestatten, das
Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates zum Zweck vorsorglicher Hilfeleistung im eigenen
Staatsgebiet ohne Genehmigung zu überfliegen. Er werde diesen Fall zum Anlass nehmen, an die
zuständigen innerstaatlichen Stellen mit dem Ersuchen um Evaluierung der rechtlichen und
faktischen Rahmenbedingungen heranzutreten.

Die Bundesministerin für Inneres hat in der Anfragebeantwortung 2199/AB-BR/2005 vom

10. Mai 2006 erklärt, dass das Überfliegen von Staatsgrenzen mit Staatsluftfahrzeugen, die nicht


zum Zweck der Hilfeleistung an einen anderen Staat erfolgen, nicht in den systematischen
Regelungsbereich des erwähnten Abkommens fielen. Daher ergebe sich keine Notwendigkeit,
das Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland entsprechend anzupassen. Für landungslose
Überflüge über deutsches Hoheitsgebiet mit Militärluftfahrzeugen seien Bewilligungen nach
entsprechenden luftfahrtrechtlichen Vorschriften vorgesehen, die jedoch nicht in den
Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres fielen. Mit der Anfragebeantwortung
2249/A.B.-BR/2006, vom 13. November 2006 haben Sie mitgeteilt, dass sie hinsichtlich der
Möglichkeit einer Umsetzung des Anliegens mit dem sachlich zuständigen Bundesministeriums
bereits in Kontakt stünden.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin für europäische und
internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.   Welches Ergebnis haben diese Kontakte erbracht?

2.        In welcher Weise und bis wann wird mit einer ausreichenden rechtlichen Grundlage für die
zur Vorbereitung eines Katastropheneinsatzes notwendige vorsorgliche Überstellung von
Bundesheerhubschraubern ohne zeitaufwändiges Bewilligungsverfahren zu rechnen sein?