2554/J-BR/2007
Eingelangt am 20.07.2007
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möglich.
Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar
Mayer und
Ing. Reinhold
Einwallner)
an den
Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend
Erleichterung der Überstellung von Bundesheerhubschraubern
Auf Grund
der damals vorliegenden Wetterprognosen (ein Meter Neuschnee, Windspitzen bis
zu
140 km/h,
Lawinengefahr der Stufe 4) hat das Land Vorarlberg am 15. Dezember 2005 um die
vorsorgliche Überstellung eines Hubschraubers gebeten. Damit sollte die
Voraussetzung dafür
geschaffen werden, im Katastrophenfall unverzüglich einen
Rettungshubschrauber einsetzen zu
können. Der Hubschrauber konnte
allerdings nicht sofort nach Vorarlberg überstellt werden. Die
Verzögerung wurde damit begründet, dass wegen der
Witterungsverhältnisse ein Flug über den
Arlberg zu gefährlich gewesen wäre und für die Ausweichroute
über München Genehmigungen
einzuholen waren, die einen gewissen Zeitaufwand erforderten.
Der Bundesminister für
Landesverteidigung hat in der Anfragebeantwortung 2182/AB-BR/2005
vom 21. Februar 2006 darauf hingewiesen,
dass das Abkommen zwischen der Republik Öster-
reich und der
Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei
Katastrophen
oder schweren Unglücksfällen
keine Regelungen enthalte, die einem Vertragsstaat gestatten, das
Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates zum Zweck vorsorglicher
Hilfeleistung im eigenen
Staatsgebiet ohne Genehmigung zu
überfliegen. Er werde diesen Fall zum Anlass nehmen, an die
zuständigen innerstaatlichen Stellen mit dem Ersuchen um
Evaluierung der rechtlichen und
faktischen Rahmenbedingungen heranzutreten.
Die Bundesministerin für Inneres hat in der Anfragebeantwortung 2199/AB-BR/2005 vom
10. Mai 2006 erklärt, dass das Überfliegen von Staatsgrenzen mit Staatsluftfahrzeugen, die nicht
zum Zweck der Hilfeleistung an
einen anderen Staat erfolgen, nicht in den systematischen
Regelungsbereich des erwähnten Abkommens fielen. Daher ergebe sich keine
Notwendigkeit,
das Abkommen mit der Bundesrepublik
Deutschland entsprechend anzupassen. Für landungslose
Überflüge über deutsches Hoheitsgebiet mit
Militärluftfahrzeugen seien Bewilligungen nach
entsprechenden luftfahrtrechtlichen Vorschriften vorgesehen, die jedoch nicht
in den
Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres fielen. Mit der Anfragebeantwortung
2249/A.B.-BR/2006, vom 13. November 2006 haben Sie mitgeteilt, dass sie
hinsichtlich der
Möglichkeit einer Umsetzung des Anliegens mit dem sachlich
zuständigen Bundesministeriums
bereits in Kontakt stünden.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin für
europäische und
internationale
Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1. Welches Ergebnis haben diese Kontakte erbracht?
2.
In welcher Weise und bis wann wird mit einer ausreichenden rechtlichen
Grundlage für die
zur Vorbereitung
eines Katastropheneinsatzes notwendige vorsorgliche Überstellung von
Bundesheerhubschraubern ohne zeitaufwändiges Bewilligungsverfahren zu
rechnen sein?