2555/J-BR/2007

Eingelangt am 20.07.2007
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Bekanntgabe von Fahrzeughaltern

Es ist in Vorarlberg bewährte Verwaltungspraxis, im Interesse der Verkehrssicherheit und der
Gegenseitigkeit bei Übertretung kraftfahr- und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften den
Behörden der Nachbarstaaten bekannt zu geben, wer Halter eines bestimmten Kraftfahrzeuges
mit österreichischem Kennzeichen ist. Die Datenschutzkommission hat nun am 2. August 2005
auf Grund der Beschwerde eines betroffenen Fahrzeughaltes festgestellt, dass die im Zusammen-
hang mit einer in Liechtenstein begangenen Geschwindigkeitsübertretung erfolgte Bekanntgabe
des Kraftfahrzeughalters mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage im Sinne des § 8
Abs. 1 Z 1 DSG 2000 rechtswidrig war. Es ist anzunehmen, dass in weiterer Folge die Behörden
des Fürstentums Liechtenstein mangels Gegenseitigkeit davon absehen werden, solche Auskünfte
zu Haltern von Kraftfahrzeugen mit liechtensteinischen Kennzeichen weiterhin zu erteilen.

In der Anfragebeantwortung 2169/A.B.-BR/2005 vom 13. Dezember 2005 hat der damalige
Verkehrsminister bestätigt, dass sich dieses Problem auch hinsichtlich der anderen Nachbars-
taaten stelle. Da eine wechselseitige Amtshilfe im Interesse der internationalen Verkehrssicher-
heit unbedingt erforderlich sei, bemühe er sich, eine entsprechende Anpassung des § 47 Abs. 4
KFG 1967 vorzunehmen, um in Zukunft eine generelle, rechtlich einwandfreie Basis für derartige
Anfragen zu schaffen.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.                 Was wurde bisher unternommen, um die angekündigte Anpassung von § 47 Abs. 4 KFG
umzusetzen?

2.                 Wird in nächster Zeit mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu rechnen sein?

3.                 Wenn Nein: Wie wurde bzw. wird das aufgezeigte Problem allenfalls auf andere Weise
gelöst?