2556/J-BR/2007
Eingelangt am
20.07.2007
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Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar
Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Geschwindigkeitsbeschränkungen für
Autobahnen und Schnellstraßen auf Grund des
Immissionsschutzgesetzes
Luft
Nach
§ 14 Abs. 1 Immissionsschutzgesetz Luft können für die Dauer
erhöhter Neigung zu
Grenzwertüberschreitungen
an Luftschadstoffen vom Landeshauptmann u.a. Geschwindigkeits-
beschränkungen für Kraftfahrzeuge angeordnet werden. Auf Autobahnen
und Schnellstraßen ist
das
allerdings nur bis zu drei Monaten möglich, darüber hinaus ist das
Einvernehmen mit dem
Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie herzustellen. Im
Regierungsprogramm
2007 bis 2010 der Bundesregierung ist für diesen Bereich folgendes
vorgesehen: „Im Sinne und
mit
dem Ziel einer bundeseinheitlichen Abstimmung soll das Erlassen von
Geschwindigkeits-
beschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen gemäß
Immissionsschutzgesetz Luft
Bundeskompetenz sein."
In diesem
Zusammenhang ist erwähnenswert, dass sich der Vorarlberger Landtag am 9.
Mai 2007
dafür
ausgesprochen hat, dass die Verordnung von Tempolimits auf Autobahnen nach
einem
bundeseinheitlichen Konzept mit den Ländern abgestimmt und alle anderen
Maßnahmen zur
Verbesserung
der Luftqualität bei den Ländern belassen werden.
Daher richten
die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für
Verkehr,
Innovation
und Technologie folgende
Anfrage:
1. Wie wird das Regierungsprogramm in diesem Bereich umgesetzt werden?
2. Wie werden die Länder in diese Umsetzung eingebunden werden?
3.
In welcher Weise wird dabei dem Anliegen des Vorarlberger Landtags
Rechnung getragen
werden?