2556/J-BR/2007

Eingelangt am 20.07.2007
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Geschwindigkeitsbeschränkungen für Autobahnen und Schnellstraßen auf Grund des
Immissionsschutzgesetzes Luft

Nach § 14 Abs. 1 Immissionsschutzgesetz Luft können für die Dauer erhöhter Neigung zu
Grenzwertüberschreitungen an Luftschadstoffen vom Landeshauptmann u.a. Geschwindigkeits-
beschränkungen für Kraftfahrzeuge angeordnet werden. Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist
das allerdings nur bis zu drei Monaten möglich, darüber hinaus ist das Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie herzustellen. Im Regierungsprogramm
2007 bis 2010 der Bundesregierung ist für diesen Bereich folgendes vorgesehen: „Im Sinne und
mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen Abstimmung soll das Erlassen von Geschwindigkeits-
beschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen gemäß Immissionsschutzgesetz Luft
Bundeskompetenz sein."

In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass sich der Vorarlberger Landtag am 9. Mai 2007
dafür ausgesprochen hat, dass die Verordnung von Tempolimits auf Autobahnen nach einem
bundeseinheitlichen Konzept mit den Ländern abgestimmt und alle anderen Maßnahmen zur
Verbesserung der Luftqualität bei den Ländern belassen werden.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.                 Wie wird das Regierungsprogramm in diesem Bereich umgesetzt werden?

2.        Wie werden die Länder in diese Umsetzung eingebunden werden?

3.                 In welcher Weise wird dabei dem Anliegen des Vorarlberger Landtags Rechnung getragen
werden?