2557/J-BR/2007
Eingelangt am
20.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der vom
Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer
und
Ing. Reinhold
Einwallner)
an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit
betreffend Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Nach der bis Ende 2009
umzusetzenden Dienstleistungsrichtlinie der EU haben alle
Mitgliedsstaaten unter anderem sicher zu stellen, dass Dienstleistungserbringer
alle für die
Aufnahme ihrer Tätigkeiten erforderlichen Verfahren und Formalitäten
sowie die Beantragung
der erforderlichen Genehmigungen über
einheitliche Ansprechpartner abwickeln können, wobei
dies die Zuständigkeitsverteilungen zwischen den zuständigen
Behörden unberührt lassen sollte.
Weiters ist sicher zu stellen, dass alle Verfahren problemlos aus der
Ferne und elektronisch
abgewickelt werden können. Anträge, die nicht binnen einer vorab
festgelegten und bekannt
gemachten angemessenen Frist beantwortet werden, haben als genehmigt zu gelten.
Daraus
ergeben sich naturgemäß weit reichende Auswirkungen auf die
Verwaltungsorganisation
und die gesetzlichen
Grundlagen für Verwaltungsverfahren.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Wirtschaft und
Arbeit folgende
Anfrage:
1. Welche Vorstellungen bestehen hinsichtlich der Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner?
2.
Wie wird
sichergestellt, dass Dienstleister die für die Aufnahme ihrer
Tätigkeiten
erforderlichen Verfahren problemlos aus der
Ferne und elektronisch abwickeln können?
3.
In welcher Weise wird der Anforderung Rechnung getragen, dass innerhalb
einer bestimmten
Frist nicht
beantwortete Anträge als genehmigt gelten?
4.
Wurde, nachdem von diesen Umsetzungsmaßnahmen auch die
Länder und Gemeinden
betroffen sein
werden, mit ihnen bereits Kontakt aufgenommen?
5. Bis wann ist mit entsprechenden Gesetzesentwürfen zu rechnen?