2557/J-BR/2007

Eingelangt am 20.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Nach der bis Ende 2009 umzusetzenden Dienstleistungsrichtlinie der EU haben alle
Mitgliedsstaaten unter anderem sicher zu stellen, dass Dienstleistungserbringer alle für die
Aufnahme ihrer Tätigkeiten erforderlichen Verfahren und Formalitäten sowie die Beantragung
der erforderlichen Genehmigungen über einheitliche Ansprechpartner abwickeln können, wobei
dies die Zuständigkeitsverteilungen zwischen den zuständigen Behörden unberührt lassen sollte.
Weiters ist sicher zu stellen, dass alle Verfahren problemlos aus der Ferne und elektronisch
abgewickelt werden können. Anträge, die nicht binnen einer vorab festgelegten und bekannt
gemachten angemessenen Frist beantwortet werden, haben als genehmigt zu gelten.

Daraus ergeben sich naturgemäß weit reichende Auswirkungen auf die Verwaltungsorganisation
und die gesetzlichen Grundlagen für Verwaltungsverfahren.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende

Anfrage:

1.                 Welche Vorstellungen bestehen hinsichtlich der Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner?

2.        Wie wird sichergestellt, dass Dienstleister die für die Aufnahme ihrer Tätigkeiten
erforderlichen Verfahren problemlos aus der Ferne und elektronisch abwickeln können?

3.        In welcher Weise wird der Anforderung Rechnung getragen, dass innerhalb einer bestimmten
Frist nicht beantwortete Anträge als genehmigt gelten?

4.        Wurde, nachdem von diesen Umsetzungsmaßnahmen auch die Länder und Gemeinden
betroffen sein werden, mit ihnen bereits Kontakt aufgenommen?

5.        Bis wann ist mit entsprechenden Gesetzesentwürfen zu rechnen?