2559/J-BR/2007

Eingelangt am 20.07.2007
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Alkoholgrenze bei Bootsführern auf dem Bodensee

Mit der am 30. November 2001 im Bundesgesetzblatt unter der Nummer II / 419 kundgemachten
Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 für
Bootsführer auf dem Bodensee ein ab 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration geltendes Fahrver-
bot eingeführt. Mit einer Änderung des Schifffahrtsgesetzes, BGBl I Nr. 102/2003, wurde in
weiterer Folge eine Rechtsgrundlage für die Vollziehbarkeit dieser Bestimmung geschaffen.
Hinsichtlich der damals geforderten Anpassung der Promillegrenze an die im Straßenverkehr
geltenden 0,5 Promille wurde darauf hingewiesen, dass dafür eine entsprechende Einigung mit
den anderen Anrainerstaaten notwendig sei. Für den Bereich der österreichischen Gewässer
wurde inzwischen mit der Schifffahrtsrechtsnovelle 2005, BGBl I Nr. 41/2005, die Promille-
grenze entsprechend gesenkt, für den Bodensee ist eine entsprechende Änderung der Bodensee-
Schifffahrts-Ordnung noch ausständig. Mit der Anfragebeantwortung 2202/A.B.-BR/2006 vom
10. Mai 2006 hat der damalige Bundesminister darauf hingewiesen, dass sich dieses Theme auf
der sogenannten Pedenzenliste für eine nächste Novelle der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung
befinde. Abgewartet werden sollte damals das Ergebnis der innerschweizerischen Beratungen
über die Einführung einer bisher nicht bestehenden Promillegrenze auf schweizerischen
Gewässern.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.              Sie die Beratungen in der Schweiz bereits abgeschlossen?

2.              Was folgt daraus für die angestrebte Änderung der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung?

3.              Wann wird es zu einer entsprechenden Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
kommen?