2559/J-BR/2007
Eingelangt am 20.07.2007
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möglich.
Anfrage
der vom
Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer
und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
Alkoholgrenze bei Bootsführern auf dem Bodensee
Mit der am
30. November 2001 im Bundesgesetzblatt unter der Nummer II / 419
kundgemachten
Änderung
der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2002
für
Bootsführer
auf dem Bodensee ein ab 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration geltendes
Fahrver-
bot
eingeführt. Mit einer Änderung des Schifffahrtsgesetzes, BGBl I Nr.
102/2003, wurde in
weiterer
Folge eine Rechtsgrundlage für die Vollziehbarkeit dieser Bestimmung
geschaffen.
Hinsichtlich
der damals geforderten Anpassung der Promillegrenze an die im
Straßenverkehr
geltenden 0,5 Promille wurde darauf hingewiesen, dass dafür eine
entsprechende Einigung mit
den anderen Anrainerstaaten notwendig sei. Für den Bereich der
österreichischen Gewässer
wurde
inzwischen mit der Schifffahrtsrechtsnovelle 2005, BGBl I Nr. 41/2005,
die Promille-
grenze entsprechend gesenkt, für den Bodensee ist eine entsprechende
Änderung der Bodensee-
Schifffahrts-Ordnung noch ausständig. Mit der Anfragebeantwortung
2202/A.B.-BR/2006 vom
10. Mai 2006 hat der damalige Bundesminister darauf hingewiesen, dass sich
dieses Theme auf
der
sogenannten Pedenzenliste für eine nächste Novelle der
Bodensee-Schiffahrts-Ordnung
befinde.
Abgewartet werden sollte damals das Ergebnis der innerschweizerischen
Beratungen
über die Einführung einer bisher nicht bestehenden Promillegrenze auf
schweizerischen
Gewässern.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Verkehr,
Innovation
und Technologie folgende
Anfrage:
1. Sie die Beratungen in der Schweiz bereits abgeschlossen?
2. Was folgt daraus für die angestrebte Änderung der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung?
3.
Wann wird es zu einer entsprechenden Änderung der
Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
kommen?