2565/J-BR/2007

Eingelangt am 21.08.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Ludwig Bieringer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend den Klimaschutzbeauftragten des Bundeskanzlers"

Medienberichten zufolge wird Andreas Wabl (Klimaberater des Bundeskanzlers) seit 1. August auf Basis eines Werkvertrags für Leistungen gegenüber dem Bundes-kanzleramt entlohnt. Ferner wird berichtet, dass die Abgeltung auf Stundenbasis er-folgt. Als seine Aufgaben werden unter anderem die Vertretung des Bundeskanzlers im Präsidium des Klimafonds sowie die Vorbereitung des nächsten Klimagipfels so-wie die Koordination des Klimaschutzes in Österreich genannt.

Auf der dem BKA gehörenden Internet-Domain www.klimaschutz.bka.gv.at erscheint Andreas Wabl als Klimaschutzbeauftragter des Bundeskanzlers mit der Email-adresse andreas.wabl@bka.gv.at. Dem Vernehmen nach soll ihm im Bereich der Sektion IV des BKA auch ein Zimmer zur Verfügung gestellt worden sein.

In einem Bericht der Kronenzeitung vom 15. August 2007 heißt es unter Berufung auf offizielle Angaben aus dem Bundeskanzleramt, dass der am 1. August abge-schlossene Vertrag einen Stundensatz von 70 Euro vorsehe und, dass der Klima-beauftragte auf die vorhandenen Ressourcen und die entsprechenden Fachabtei-lungen" des Bundeskanzleramtes zugreifen könne. Schließlich ein Sprecher des Bundeskanzlers mit dem Vergleich zitiert, wonach der Stundensatz von 70 Euro weniger sei, als das Einkommen eines Monteurs in Österreich. Zitat: Das ist weniger als ein Monteur in Österreich verlangt."

Vor   diesem   Hintergrund   stellen   die   unterfertigenden   Abgeordneten   an   den Bundeskanzler folgende


Anfrage:

1.     Sind die oben zitierten Medienberichte zutreffend, wonach Andreas Wabl mit einem Werkvertrag ausgestattet wurde?

a.      Wenn ja: wie lautet das vereinbarte Projektziel? Bitte den genauen Wort-laut des Vertrages hinsichtlich des Leistungsumfangs zitieren.

b.      Wenn ja: ist die Bereitstellung eines Büros einschließlich entsprechender Infrastruktur mit den Grundsätzen eines Werkvertrags (abgeschlossenes Projekt, außer Haus selbstständig erbrachte Leistung) vereinbar?

c.      Wenn nein: welche andere vertragliche Regelung wurde getroffen und wie ist der genaue Wortlaut des Vertrages hinsichtlich des vereinbarten Leis-tungsumfangs?

2.                         Welche Abgeltung ist durch den Vertrag vorgesehen? Wenn auf Stundenbasis abgerechnet wird: Welcher Stundesatz wurde vereinbart?

3.                         Ist es  zutreffend,  dass  der  Klimaschutzbeauftragte  auf Ressourcen  und Fachabteilungen des Bundeskanzleramtes zugreifen kann?

a.      Wenn ja, verfügt der Klimaschutzbeauftragte über eine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundeskanzleramts?

b.      Wenn ja, ist der Klimaschutzbeauftragte mit einem Büro (Sekretärin, sons-tige Infrastruktur) durch das Bundeskanzleramt ausgestattet und welche Kosten sind hiermit verbunden?

c.      Wenn  ja,   wieso   erscheint  der   Name  Andreas  Wabl   nicht   in   der Geschäftseinteilung des BKA?   (Internetabfrage vom 20. August 2007: http://www.bka.gv.at/site/3357/default.aspx)

4.      Können Sie Angaben darüber machen, wie hoch das tatsächliche Einkommen eines Monteurs auf die Stunde gerechnet ist?