2569/J-BR/2007

Eingelangt am 30.08.2007
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Anfrage

der Bundesräte Alfred Schöls

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Inseratenschaltungen von Staatssekretärin Kranzl

Seit Ende August wird in zahlreichen Inseratenschaltungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) in niederösterreichischen Medien mit dem Portrait von Staatssekretärin Kranzl ein Donau Symposium" in Ybbs-Persenbeug angekündigt. Veranstaltet werden eine Europäische Fachtagung am 13./14. September und ein Publikumstag am 22. September , an dem das Donaukraftwerk Ybbs-Persenbeug (NÖ) sein 50 jähriges Bestehen feiert.

SPÖ-Abgeordnete haben in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder in parlamentarischen Anfragen die Informations- und Werbemaßnahmen der damaligen Bundesregierung kritisiert und insbesondere auch auf die in der Bundesverfassung vorgegebenen Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit hingewiesen. In Verfolgung dieser Grundsätze hat der Rechnungshof in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2004 (Bericht des Rechnungshofes , Reihe Bund 2005/13,III-187 d. Beilagen) festgehalten, dass die Grenzen zwischen einer zulässigen und unzulässigen Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations- und Werbemaßnahmen" dann erreicht seien, wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt".

Da Staatssekretärin Kranzl auch Vizebürgermeisterin der Gemeinde Persenbeug ist, liegt die Vermutung nahe, dass mit der Inseratenkampagne auf Kosten der Steuerzahler eine Kranzl-Show" inszeniert und den verfassungsrechtlichen Kriterien nicht Rechnung getragen wird.

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

 

 

Anfrage

1.        Werden die Kosten für die Inseratenschaltungen vom BMVIT getragen?

2.        Wie hoch sind die Kosten?

3.        Sind Sie der Meinung, dass diese Schaltungen, die mit Blockbuchstaben vor allem den Publikumstag des Kraftwerkes mit einer Leistungsschau des Bundesheeres und einer Freizeit- und Kulturarena ankündigen, den verfassungsrechtlichen Kriterien entsprechen?