2571/J-BR/2007
Eingelangt am 10.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Michaela Gansterer
und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Finanzierung der 68. ASVG Novelle
Der Sozialminister hat den Entwurf
eines Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes
2007 ohne Absprache mit dem Koalitionspartner ÖVP in Begutachtung geschickt.
Dieser Begutachtungsentwurf enthält
eine Reihe von Maßnahmen, die dem
Regierungsübereinkommen
zwischen SPÖ und ÖVP widersprechen; unter anderem
die unbefristete Verlängerung der sog. „Hacklerregelung"; aber auch weitere
kostenintensive Maßnahmen.
Aufgrund
der nicht unerheblichen finanziellen Auswirkungen dieses Entwurfes auf die
kommenden Bundesbudgets, stellt sich die Frage, ob der Begutachtungsentwurf des
Sozialministers mit
dem Finanzminister abgestimmt wurde, oder nicht. Die
Mehraufwendungen für die Pensionsversicherung und das
Kapitel 16 des
Bundesbudgets belaufen sich gemäß obzitiertem Ministerialentwurf auf jährlich wie
folgt:
2008: 43,6 Mio. € (das Budget des Jahres 2008 ist bereits
vom Nationalrat
beschlossen, es stellt sich die Frage,
inwieweit hier die Deckung gegeben ist)
2009: 50
Mio. €
2010:
56 Mio. €
2011:
172 Mio. €
2012:
293 Mio. €
2013:
319 Mio. €
2014:
340 Mio. €
2015:
446 Mio. €
Laut einem Artikel in der Tageszeitung „Österreich"
steigen die Kosten für die
Novellierungspläne des Sozialministers 2016 auf 470 Mio. € und ab 2017
auf
560 Mio. € jährlich an.
Die
unterfertigten Bundesräte stellen angesichts dieser zusätzlichen
Kosten im
Pensionsversicherungsbereich
an den Bundesminister für Soziales und
Konsumentenschutz
folgende
Anfrage:
1. Haben Sie die finanziellen
Auswirkungen des von Ihnen zur Begutachtung
ausgesandten Ministerialentwurfes zum Sozialversicherungs-
Änderungsgesetz
2007 mit dem Finanzminister besprochen und akkordiert?
2. Wenn nein, warum nicht?
3.
Wie wollen Sie die Mehrkosten im Budget 2008, das ja bereits
beschlossen
ist, ohne Budgetüberschreitungsgesetz bzw.
Bundesfinanzgesetz-Novelle
bedecken?
4.
Wie wollen Sie die oben dargestellten Mehraufwendungen für das Budget
ab
dem Jahre 2009
finanzieren?
5. Welche diesbezüglichen Maßnahmen planen Sie?