2576/J-BR/2007
Eingelangt am 19.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Bundesräte Schennach, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend Bleiberechtsformular
Lt. Kurier vom 11.07.2007 hat
Innenminister Platter als Reaktion auf die von vielen Seiten
geäußerte Kritik an der Abschiebung
integrierter Langzeitasylwerberlnnen mit Experten
einen einheitlichen Kriterienkatalog und ein einheitliches Formular für die Vergabe
humanitärer
Aufenthaltsgenehmigungen erstellen lassen. Schulungen der MitarbeiterInnen in
den Bundesländern wurden angekündigt.
Bis zum heutigen
Datum hat sich an der willkürlichen
und intransparenten Vergabepraxis
humanitärer
Aufenthaltsgenehmigungen jedoch nichts geändert. Weiterhin
sind Tausende
Personen, die
vielfach im Arbeitsleben stehen, oder langjährig hier zur Schule gehen von
Abschiebung bedroht. Wöchentlich
tauchen in den Medien solche Fälle auf, die nur als die
Spitze des Eisberges zu sehen sind.
So
auch der dem Innenminister hinlänglich bekannte Fall der Familie
Cvitic. Erst unter
massivem
medialen Druck hat man von der Verhängung eines Aufenthaltsverbotes über eine
16
jährigen Schülerin Abstand
genommen, die seit 2 Lebensjahr in Österreich -jedoch ohne
Aufenthaltsberechtigung - lebt. Den Eltern der Betreffenden wurde jedoch keine
humanitäre
Aufenthaltsbewilligung
erteilt. Damit ist den Eltern der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt
und qua Fremdenrechtspaket 2005 auch der Bezug der Familienbeihilfe ausgeschlossen.
Es liegt der Verdacht nahe, dass bis zum
heutigen Zeitpunkt - entgegen den vollmundigen
Ankündigungen des Innenministers - weder Formular, noch
Kriterienkatalog zur Verfügung
stehen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Gibt es das Formular für die Gewährung einer
humanitären
Aufenthaltsgenehmigung
überhaupt?
2. Wenn ja, seit wann und wo ist es erhältlich?
3.
Welche Kriterien für die Erteilung humanitärer
Aufenthaltsbewilligungen werden
darin festgelegt?
4.
Warum wurde im Fall der amtsbekannten Familie Cvitic nur den minderjährigen
Kindern, nicht aber den Elternteilen humanitäre
Aufenthaltsgenehmigungen für ein
Jahr erteilt?
5.
Sind Sie der Auffassung, dass damit dem Grundrecht auf Familienleben
Rechnung getragen
wurde?
6.
Beide
Elternteile haben dadurch weder die Möglichkeit einer rechtmäßigen
Beschäftigung nachzugehen, noch
Familienbeihilfe für die 3 rechtmäßig hier
lebenden Kinder zu beziehen. Es besteht
kein Anspruch auf Sozialhilfe. Auf welchem
Weg soll die Familie die Existenzmittel erwirtschaften?
7.
Wenn Sie dazu keinen Vorschlag haben, sind Sie der Meinung dass die
bestehende Gesetzeslage grundrechtskonform ist?
8.
Zu welchen Zeitpunkten haben ab 11.7.2007 Schulungen von MitarbeiterInnen
zum Thema Vergabe
humanitärer Aufenthaltsgenehmigungen
stattgefunden.
9. Wie viele MitarbeiterInnen haben daran teilgenommen?
10. In welchen Bundesländern haben diese stattgefunden?
11.
Warum führen Sie keinerlei Aufzeichnungen über die
Anzahl der Ersuchen um
Erteilung humanitärer Aufenthaltsgenehmigungen?