2579/J-BR/2007
Eingelangt am 11.10.2007
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Anfrage
der Bundesräte Peter Florianschütz
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Vorgangsweise bei Auszeichnungen nach § 30a des
Berufsausbildungsgesetztes (BAG)
Seit Kompetenzverschiebung bei Auszeichnungen nach dem
BAG vom Bundes-
Berufsausbildungsbeirat zu den LandesBerufsausbildungsbeiräten kommt es
im
Wiener
Landes-Berufsausbildungsbeirat zu vermehrten Antragsstellungen.
Dabei kam es zumindest in einem
Fall zum Umstand, dass seitens des
Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit entgegen eines einstimmigen Antrages
des Wiener
Landes-Landesberufsausbildungsbeirats eine Auszeichnung nicht
verliehen wurde.
Die
unterzeichneten Bundesräte und Bundesrätinnen
stellen daher an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit folgende
Anfrage:
1.
Trifft es zu, dass seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit als
wesentliches
Kriterium eine Durchfallsquote von höchstens
1% bei den
Lehrabschlussprüfungen von Lehrlingen des
betreffenden Betriebes als
Voraussetzung für eine Auszeichnung angesehen
wird?
2.
Welche
Kriterien werden grundsätzlich seitens des
Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit für die
Verleihung von Auszeichnungen nach § 30a BAG
angewendet?
3.
Inwieweit wird die Ausbildung von schwierigen oder behinderten
Jugendlichen
berücksichtigt?