2583/J-BR/2007
Eingelangt am 29.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Zulassungsschein im Scheckkarten-Format
Eine der zentralen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ist es, notwendige Verwaltungsakte in einer Weise zu setzen, dass sie den BürgerInnen das Leben nicht unnötig erschweren.
Ein mit der allgemeinen Nutzung der einstigen Scheckkarten - heute Bankomat-Karten - begonnener Trend hat dazu geführt, dass nahezu alle Ausweise, die für BürgerInnen von Bedeutung sind, in diesem Format ausgeführt sind. Das gilt für Kreditkarten, Mitgliedsausweise der unterschiedlichsten Art und Zutrittskarten (wie beispielsweise auch im Parlament).
Die öffentliche Verwaltung hat dem durch die Schaffung eines Personalausweises in diesem Format sowie zuletzt durch die Möglichkeit, den Führerschein in diesem Format ausgestellt zu bekommen, Rechnung getragen.
Gerade die massive Inanspruchnahme des Scheckkarten-Führerscheins - zu dessen Schaffung der unterzeichnete Bundesrat durch zahlreiche Anfragen beigetragen hat - hat bewiesen, wie sehr diese Möglichkeit von den BürgerInnen geschätzt wird. Das ist auch nur zu verständlich, da die allgemein genutzten Etuis und Ausweishüllen nahezu ausschließlich für dieses Format angeboten werden.
Zu jenen Dokumenten, deren ständige Mitführung - verständlicherweise - von den BürgerInnen verlangt wird, gehört auch der Zulassungsschein, der als eines der wenigen verbliebenen Dokumente noch in einem anderen Format ausgestellt wird. Dies ist aus den erwähnten Gründen für Fahrzeuglenker beschwerlich.
Der unterzeichnete Bundesrat hat bereits 2006 eine diesbezügliche Anfrage an den damaligen Ressort-Minister gerichtet; obwohl Minister Gorbach zugeben musste, dass die relevanten Europa-rechtlichen Bestimmungen sowohl die Ausstellung von Papierdokumenten wie von Cards zulassen, wies er — übrigens in einem Deutsch, dass sich nur unwesentlich von seinem Englisch unterschied - die Einführung eines Card-Zulassungsscheines wegen des "nicht unwesentlichen finanziellen, technischen und administrativen Aufwandes" energisch zurück.
In der wohl nicht unberechtigten Hoffnung, dass sich die Einstellung des Ressorts unter Ihrer Führung entscheidend verändert hat, richtet der unterzeichnete Bundesrat daher an Sie die nachstehenden
Anfragen:
1. Wie stehen Sie der bürgerInnenfreundlichen Idee, zumindest fakultativ den Zulassungsschein auch im Card-Format zur Verfügung zu stellen, gegenüber ?
2. Gibt es in Ihrem Ressort bereits konkrete Maßnahmen, um diese Idee zu verwirklichen ?
3. Wann ist gegebenenfalls mit der tatsächlichen Ausstellung der ersten Zulassungsscheine im Card-Format zu rechnen ?