2583/J-BR/2007

Eingelangt am 29.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Prof. Konecny

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Zulassungsschein im Scheckkarten-Format

Eine der zentralen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ist es, notwendige Verwaltungsakte in einer Weise zu setzen, dass sie den BürgerInnen das Leben nicht unnötig erschweren.

Ein mit der allgemeinen Nutzung der einstigen Scheckkarten - heute Bankomat-Karten - begonnener Trend hat dazu geführt, dass nahezu alle Ausweise, die für BürgerInnen von Bedeutung sind, in diesem Format ausgeführt sind. Das gilt für Kreditkarten, Mitgliedsausweise der unterschiedlichsten Art und Zutrittskarten (wie beispielsweise auch im Parlament).

Die öffentliche Verwaltung hat dem durch die Schaffung eines Personalausweises in diesem Format sowie zuletzt durch die Möglichkeit, den Führerschein in diesem Format ausgestellt zu bekommen, Rechnung getragen.

Gerade die massive Inanspruchnahme des Scheckkarten-Führerscheins - zu dessen Schaffung der unterzeichnete Bundesrat durch zahlreiche Anfragen beigetragen hat - hat bewiesen, wie sehr diese Möglichkeit von den BürgerInnen geschätzt wird. Das ist auch nur zu verständlich, da die allgemein genutzten Etuis und Ausweishüllen nahezu ausschließlich für dieses Format angeboten werden.

Zu jenen Dokumenten, deren ständige Mitführung - verständlicherweise - von den BürgerInnen verlangt wird, gehört auch der Zulassungsschein, der als eines der wenigen verbliebenen Dokumente noch in einem anderen Format ausgestellt wird. Dies ist aus den erwähnten Gründen für Fahrzeuglenker beschwerlich.

Der unterzeichnete Bundesrat hat bereits 2006 eine diesbezügliche Anfrage an den damaligen Ressort-Minister gerichtet; obwohl Minister Gorbach zugeben musste, dass die relevanten Europa-rechtlichen Bestimmungen sowohl die Ausstellung von Papierdokumenten wie von Cards zulassen, wies er — übrigens in einem Deutsch, dass sich nur unwesentlich von seinem Englisch unterschied - die Einführung eines Card-Zulassungsscheines wegen des "nicht unwesentlichen finanziellen, technischen und administrativen Aufwandes" energisch zurück.

In der wohl nicht unberechtigten Hoffnung, dass sich die Einstellung des Ressorts unter Ihrer Führung entscheidend verändert hat, richtet der unterzeichnete Bundesrat daher an Sie die nachstehenden

Anfragen:

1.                       Wie  stehen  Sie  der bürgerInnenfreundlichen  Idee,  zumindest  fakultativ  den Zulassungsschein auch im Card-Format zur Verfügung zu stellen, gegenüber ?

2.                       Gibt  es  in  Ihrem  Ressort bereits  konkrete  Maßnahmen,  um  diese  Idee  zu verwirklichen ?


3.     Wann    ist    gegebenenfalls    mit    der   tatsächlichen    Ausstellung    der   ersten Zulassungsscheine im Card-Format zu rechnen ?