2594/J-BR/2008

Eingelangt am 13.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Agentur für den Schutz vor Naturgefahren

Auf Seite 73 des Regierungsprogramms für die XXIII. Gesetzgebungsperiode ist ausgeführt, dass
zur verbesserten Effizienz der Schutzmaßnahmen alle diesbezüglichen Agenden von Bund und
Ländern in einer Agentur für den Schutz vor Naturgefahren im BMLFUW gebündelt werden
sollen.

Soweit es sich dabei um Länderzuständigkeiten handelt, ist zunächst wohl davon auszugehen,
dass nach den Ausführungen auf Seite 24 des Regierungprogramms über eine neue Aufgaben-
verteilung zwischen Bund und Ländern in solchen Fragen Verhandlungen zwischen Bund und
Ländern zu führen sind, weil Zuständigkeitsveränderungen nicht losgelöst von dem angestrebten
Gesamtkonzept erfolgen sollen.

Selbst bei einer Beschränkung einer solchen Agentur auf Bundeszuständigkeiten werden in den
Ländern bei einer solchen Ausgliederung und Zentralisierung vielfältige Nachteile befürchtet,

Am 11. April 2007 hat der Vorarlberger Landtag daher mit einer einstimmig gefassten
Entschließung gefordert, dass

1.                   die Einflussmöglichkeiten der Länder im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung und der
Wildbach- und Lawinenverbauung, die durch die derzeitige Verwaltungsorganisation und
Kompetenzaufteilung gegeben sind, erhalten bleiben und nicht durch die Einrichtung einer
Agentur für den Schutz vor Naturgefahren reduziert werden;

2.         die derzeit geltenden Fördersätze des Bundes für Maßnahmen zum Schutz von
Naturgefahren zumindest beibehalten werden;

3.         die bereits zugesagten Budgetmittel bis 2016 als Mindesterfordernis zu Umsetzung der
erforderlichen Schutzprojekte sichergestellt werden;

4.         wie vom Landesrechnungshof gefordert, die Wertgrenzen für Sammelgenehmigungen des
Bundes für Projekte im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung angehoben werden.

Die Landeshauptleutekonferenz hat daher am 4. Oktober 2007 festgehalten, dass die Länder in
ihren Verwaltungen wasserwirtschaftliche Strukturen geschaffen haben, die Synergien in diesem
Bereich bestmöglich nutzen. Sie hat daher die Errichtung einer Agentur „Schutz vor Natur-
gefahren" unter Einbeziehung der Länder als unzweckmäßig abgelehnt.

Zuletzt haben sich in den letzten Wochen zahlreiche Vorarlberger Bürgermeister gegen dieses
Vorhaben ausgesprochen, weil sie darin eine Zerschlagung der Wildbach- und Lawinenver-
bauung und eine für die Sicherheit in den Berggebieten nachteilige Zentralisierung sehen.


Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Land und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

A n f r a g e:

1.   Halten Sie an Ihrer Absicht fest, eine Agentur für den Schutz vor Naturgefahren einzu-
richten?

2.        Welche Beispiele gibt es dafür, dass mit einer solchen Ausgliederung Vorteile verbunden
sind und welcher Art sind diese gegebenenfalls?

3.        Verfolgen Sie weiterhin die Absicht, in die Aufgaben dieser Agentur auch Angelegenheiten
der Länder einzubeziehen?

4.        In welcher Weise haben darüber Verhandlungen mit den Ländern stattgefunden und welches
Ergebnis wurde dabei gegebenenfalls erzielt?

5.        Können die Länder davon ausgehen, dass Sie ohne das Einvernehmen mit ihnen keine
Zuständigkeitsveränderungen betreiben werden?

6.        Für den Fall, dass Sie für den Zuständigkeitsbereich des Bundes an der Bildung einer
Agentur festhalten: Welche Aufgaben werden von ihr zu besorgen sein und wie werden die
Interessen der Länder und Gemeinden gewahrt?

7.        In welcher Weise sind sie den vom Vorarlberger Landtag beschlossenen Forderungen
nachgekommen bzw. werden Sie noch nachkommen?