2594/J-BR/2008
Eingelangt am 13.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar
Mayer und
Ing. Reinhold
Einwallner)
an
den Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
betreffend Agentur
für den Schutz vor Naturgefahren
Auf
Seite 73 des Regierungsprogramms für die XXIII. Gesetzgebungsperiode
ist ausgeführt, dass
zur verbesserten
Effizienz der Schutzmaßnahmen alle diesbezüglichen Agenden von Bund
und
Ländern in einer Agentur für den Schutz vor Naturgefahren im BMLFUW
gebündelt werden
sollen.
Soweit es sich dabei um
Länderzuständigkeiten handelt, ist zunächst wohl davon
auszugehen,
dass nach den Ausführungen auf Seite 24 des Regierungprogramms über
eine neue Aufgaben-
verteilung zwischen Bund und Ländern in solchen Fragen Verhandlungen
zwischen Bund und
Ländern zu führen sind, weil
Zuständigkeitsveränderungen nicht losgelöst von dem angestrebten
Gesamtkonzept erfolgen sollen.
Selbst bei
einer Beschränkung einer solchen Agentur auf Bundeszuständigkeiten
werden in den
Ländern bei
einer solchen Ausgliederung und Zentralisierung vielfältige Nachteile
befürchtet,
Am
11. April 2007 hat der Vorarlberger Landtag daher mit einer einstimmig
gefassten
Entschließung
gefordert, dass
1.
die Einflussmöglichkeiten der Länder im Bereich der
Bundeswasserbauverwaltung und der
Wildbach- und
Lawinenverbauung, die durch die derzeitige Verwaltungsorganisation und
Kompetenzaufteilung gegeben sind, erhalten
bleiben und nicht durch die Einrichtung einer
Agentur für den Schutz vor Naturgefahren reduziert werden;
2.
die derzeit geltenden Fördersätze des Bundes für
Maßnahmen zum Schutz von
Naturgefahren
zumindest beibehalten werden;
3.
die bereits zugesagten Budgetmittel bis 2016 als Mindesterfordernis zu
Umsetzung der
erforderlichen
Schutzprojekte sichergestellt werden;
4.
wie vom Landesrechnungshof gefordert, die Wertgrenzen für Sammelgenehmigungen
des
Bundes für
Projekte im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung angehoben werden.
Die Landeshauptleutekonferenz hat
daher am 4. Oktober 2007 festgehalten, dass die Länder in
ihren Verwaltungen wasserwirtschaftliche
Strukturen geschaffen haben, die Synergien in diesem
Bereich bestmöglich nutzen. Sie hat daher die Errichtung einer
Agentur „Schutz vor Natur-
gefahren" unter Einbeziehung der Länder als unzweckmäßig
abgelehnt.
Zuletzt
haben sich in den letzten Wochen zahlreiche Vorarlberger Bürgermeister
gegen dieses
Vorhaben
ausgesprochen, weil sie darin eine Zerschlagung der Wildbach- und Lawinenver-
bauung und eine für die Sicherheit in den Berggebieten nachteilige
Zentralisierung sehen.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Land und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
A n f r a g e:
1.
Halten Sie an Ihrer Absicht fest, eine Agentur für den Schutz vor
Naturgefahren einzu-
richten?
2.
Welche Beispiele gibt es dafür, dass mit einer solchen
Ausgliederung Vorteile verbunden
sind und welcher Art
sind diese gegebenenfalls?
3.
Verfolgen Sie weiterhin die Absicht, in die Aufgaben dieser Agentur
auch Angelegenheiten
der Länder
einzubeziehen?
4.
In welcher Weise haben darüber Verhandlungen mit den Ländern
stattgefunden und welches
Ergebnis wurde dabei
gegebenenfalls erzielt?
5.
Können die Länder davon ausgehen, dass Sie ohne das
Einvernehmen mit ihnen keine
Zuständigkeitsveränderungen betreiben werden?
6.
Für den
Fall, dass Sie für den Zuständigkeitsbereich des Bundes an der
Bildung einer
Agentur festhalten: Welche Aufgaben werden
von ihr zu besorgen sein und wie werden die
Interessen der Länder und Gemeinden gewahrt?
7.
In welcher Weise sind sie den vom Vorarlberger Landtag beschlossenen
Forderungen
nachgekommen bzw.
werden Sie noch nachkommen?