2610/J-BR/2008
Eingelangt am 28.03.2008
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möglich.
Anfrage
der vom
Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer
und
Ing. Reinhold
Einwallner)
an den
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend
Unterstützung des Freiwilligen Sozialen Jahres
Das
freiwillige soziale Jahr ist ein seit vielen Jahren bewährtes und
erprobtes Freiwilligenprojekt,
in dessen Rahmen
Jugendliche im Alter von 18 bis 26 Jahren für die Dauer von zehn bis elf
Monaten freiwillig in einer Sozialeinrichtung tätig sein können.
Neben einem umfassenden
Einblick in die praktischen Tätigkeiten im sozialen Bereich erhalten die
Jugendlichen eine
wertvolle berufliche Orientierung, welche durch die wöchentlich
stattfindende Kursbegleitung
gesichert ist. Nach den in Vorarlberg mit diesem Projekt gemachten Erfahrungen
nehmen
durchschnittlich 80 % eines Jahrganges anschließend eine soziale
Berufsausbildung in Angriff.
Für ihre Leistungen erhalten
die Jugendlichen von den Einsatzstellen zwar ein Taschengeld. Da
sie in der Regel weiterhin zu Hause leben,
kommen fast ausschließlich die Eltern für die Deckung
aller Bedürfnisse auf. Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen
führt diese Tätigkeit aber
zum Wegfall der Familienbeihilfe, was für viele Eltern eine
spürbare Belastung darstellt, zumal
in weiterer Folge auch der Kinderabsetzbetrag und in einigen Fällen auch
die Waisenpension
wegfällt. Im Gegensatz dazu gibt es beispielsweise in Deutschland bereits
seit 1964 ein eigenes
Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres.
Zur Linderung dieser Probleme hat
die damalige Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz mit 1. September 2006 eine Sonderrichtlinie
zur
Förderung des Freiwilligen Sozialen
Jahres erlassen. Sie sieht vor, dass qualifizierte Träger der
freien Wohlfahrtspflege eine
Förderung in Höhe von € 150,- netto pro Monat und pro
Freiwilligem erhalten, wobei sich die Träger verpflichten, diesen
Betrag weiterzuleiten. Die
Wirkung der Sonderrichtlinie war
ursprünglich auf das Sozialdienstjahr 2006/2007 beschränkt,
wurde in der Zwischenzeit aber verlängert.
Im Vorjahr haben Sie
angekündigt, zur Bestandsaufnahme und Neupositionierung der
Freiwilligenpolitik eine ressortinterne
Arbeitsgruppe einzurichten. Sie soll weiters Vorschläge für
ein umsetzbares Programm zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen
Engagements in
Österreich sowie für ein modernes Freiwilligengesetz erarbeiten.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Soziales und
Konsumentenschutz
folgende
A n f r a g e:
1. Wann wird die
Geltungsdauer der Sonderrichtlinie für das freiwillige Sozialdienstjahr
auslaufen?
2. Haben Sie die Absicht, die Geltungsdauer, allenfalls unbefristet, zu verlängern?
3. Welche Vorschläge hat die von Ihnen eingerichtete Arbeitsgruppe bisher erstattet?
4. Wann
werden Sie einen Entwurf für das von Ihnen angekündigte moderne
Freiwilligengesetz
vorlegen?