2610/J-BR/2008

Eingelangt am 28.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Unterstützung des Freiwilligen Sozialen Jahres

Das freiwillige soziale Jahr ist ein seit vielen Jahren bewährtes und erprobtes Freiwilligenprojekt,
in dessen Rahmen Jugendliche im Alter von 18 bis 26 Jahren für die Dauer von zehn bis elf
Monaten freiwillig in einer Sozialeinrichtung tätig sein können. Neben einem umfassenden
Einblick in die praktischen Tätigkeiten im sozialen Bereich erhalten die Jugendlichen eine
wertvolle berufliche Orientierung, welche durch die wöchentlich stattfindende Kursbegleitung
gesichert ist. Nach den in Vorarlberg mit diesem Projekt gemachten Erfahrungen nehmen
durchschnittlich 80 % eines Jahrganges anschließend eine soziale Berufsausbildung in Angriff.

Für ihre Leistungen erhalten die Jugendlichen von den Einsatzstellen zwar ein Taschengeld. Da
sie in der Regel weiterhin zu Hause leben, kommen fast ausschließlich die Eltern für die Deckung
aller Bedürfnisse auf. Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen führt diese Tätigkeit aber
zum Wegfall der Familienbeihilfe, was für viele Eltern eine spürbare Belastung darstellt, zumal
in weiterer Folge auch der Kinderabsetzbetrag und in einigen Fällen auch die Waisenpension
wegfällt. Im Gegensatz dazu gibt es beispielsweise in Deutschland bereits seit 1964 ein eigenes
Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres.

Zur Linderung dieser Probleme hat die damalige Bundesministerin für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz mit 1. September 2006 eine Sonderrichtlinie zur
Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres erlassen. Sie sieht vor, dass qualifizierte Träger der
freien Wohlfahrtspflege eine Förderung in Höhe von € 150,- netto pro Monat und pro
Freiwilligem erhalten, wobei sich die Träger verpflichten, diesen Betrag weiterzuleiten. Die
Wirkung der Sonderrichtlinie war ursprünglich auf das Sozialdienstjahr 2006/2007 beschränkt,
wurde in der Zwischenzeit aber verlängert.

Im Vorjahr haben Sie angekündigt, zur Bestandsaufnahme und Neupositionierung der
Freiwilligenpolitik eine ressortinterne Arbeitsgruppe einzurichten. Sie soll weiters Vorschläge für
ein umsetzbares Programm zur nachhaltigen Sicherung des freiwilligen Engagements in
Österreich sowie für ein modernes Freiwilligengesetz erarbeiten.


Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Soziales und
Konsumentenschutz folgende

A n f r a g e:

1.    Wann wird die Geltungsdauer der Sonderrichtlinie für das freiwillige Sozialdienstjahr
       auslaufen?

2.    Haben Sie die Absicht, die Geltungsdauer, allenfalls unbefristet, zu verlängern?

3.    Welche Vorschläge hat die von Ihnen eingerichtete Arbeitsgruppe bisher erstattet?

4.    Wann werden Sie einen Entwurf für das von Ihnen angekündigte moderne Freiwilligengesetz
       vorlegen?