2611/J-BR/2008
Eingelangt am 28.03.2008
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Anfrage
der vom
Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer
und
Ing. Reinhold
Einwallner)
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Neuregelung der Umrüstung der bisherigen Post-Hausbrieffachanlagen
Der Verfassungsgerichtshof hat am
25. April 2006 jene Bestimmungen des Postgesetzes
aufgehoben, mit denen die
Gebäudeeigentümer zur Kostentragung für den Ersatz der
bisherigen
Post-Hausbrieffachanlagen verpflichtet waren. Mit Entschließung
des Bundesrates E-213 vom
11. Mai 2006 wurde die Bundesregierung aufgefordert, für eine Neuregelung
der Umrüstungs-
verpflichtung und Kostentragung einzutreten
und für alle Betroffenen - unabhängig vom
Umrüstungszeitpunkt - im Sinne der Gleichbehandlung aller Verpflichteten
eine einheitliche
Lösung zu schaffen.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Verkehr,
Innovation und
Technologie folgende
A n f r a g e:
1. Was
haben Sie bisher unternommen, um der Entschließung des Bundesrates
Rechnung zu
tragen?
2. Wann
wird mit einem Vorschlag Ihres Ministeriums für eine entsprechende
Änderung des
Postgesetzes zu rechnen sein?