2611/J-BR/2008

Eingelangt am 28.03.2008
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Neuregelung der Umrüstung der bisherigen Post-Hausbrieffachanlagen

Der Verfassungsgerichtshof hat am 25. April 2006 jene Bestimmungen des Postgesetzes
aufgehoben, mit denen die Gebäudeeigentümer zur Kostentragung für den Ersatz der bisherigen
Post-Hausbrieffachanlagen verpflichtet waren. Mit Entschließung des Bundesrates E-213 vom
11. Mai 2006 wurde die Bundesregierung aufgefordert, für eine Neuregelung der Umrüstungs-
verpflichtung und Kostentragung einzutreten und für alle Betroffenen - unabhängig vom
Umrüstungszeitpunkt - im Sinne der Gleichbehandlung aller Verpflichteten eine einheitliche
Lösung zu schaffen.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

A n f  r a g e:

1.    Was haben Sie bisher unternommen, um der Entschließung des Bundesrates Rechnung zu
      
tragen?

2.    Wann wird mit einem Vorschlag Ihres Ministeriums für eine entsprechende Änderung des
      
Postgesetzes zu rechnen sein?