2612/J-BR/2008

Eingelangt am 28.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und

Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Nach der bis Ende 2009 umzusetzenden Dienstleistungsrichtlinie der EU haben alle
Mitgliedsstaaten unter anderem sicher zu stellen, dass Dienstleistungserbringer alle für die
Aufnahme ihrer Tätigkeiten erforderlichen Verfahren und Formalitäten sowie die Beantragung
der erforderlichen Genehmigungen über einheitliche Ansprechpartner abwickeln können, wobei
dies die Zuständigkeitsverteilungen zwischen den zuständigen Behörden unberührt lassen sollte.
Weiters ist sicher zu stellen, dass alle Verfahren problemlos aus der Ferne und elektronisch
abgewickelt werden können. Anträge, die nicht binnen einer vorab festgelegten und bekannt
gemachten angemessenen Frist beantwortet werden, haben als genehmigt zu gelten. Daraus
ergeben sich naturgemäß weit reichende Auswirkungen auf die Verwaltungsorganisation und die
gesetzlichen Grundlagen für Verwaltungsverfahren.

In der Anfragebeantwortung 2342/AB-BR/2007 vom 6. September 2007 haben Sie dargelegt,
dass die notwendigen Gesetzesentwürfe im Laufe des Jahres 2008 vorliegen werden. Bereits im
Sommer 2006 sei eine interministerielle Plattform unter Einbeziehung der Landesregierungen
und der Sozialpartner eingerichtet worden. Nach dem damaligen Stand der Diskussion scheine

die Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners bei den Ämtern der Landesregierungen die
zweckmäßigste Lösung zu sein.

Nachdem auf der Grundlage der notwendigen Bundesgesetze auch zahlreiche Landesgesetze
anzupassen an die Dienstleistungsrichtlinie anzupassen sein werden und die Umsetzungsfrist
2009 endet, sollten Verzögerungen vermieden werden.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende

Anfrage:

1.                   Welche Ergebnisse hat die interministerielle Plattform bisher erarbeitet?

2.         Welche Änderungen werden in den Verwaltungsverfahrensgesetzen erforderlich sein?

3.         Welche weiteren Bundesgesetze werden zu ändern sein?

4.         Wann wird das Begutachtungsverfahren zu allen diesen Gesetzesänderungen eingeleitet
werden?

5.         Sind Ihnen Vorschläge bekannt, über die Ämter der Landesregierungen hinaus weitere
einheitliche Ansprechpartner einzurichten?

6.         Ist beabsichtigt, die mit der Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere dem einheitlichen
Ansprechpartner, verbundenen Vorteile auch inländischen Dienstleistungsunternehmen und
Unternehmern aus nicht der EU angehörenden Ländern zugute kommen zu lassen?