2612/J-BR/2008
Eingelangt am 28.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Nach der bis Ende 2009
umzusetzenden Dienstleistungsrichtlinie der EU haben alle
Mitgliedsstaaten unter anderem sicher zu stellen, dass Dienstleistungserbringer
alle für die
Aufnahme ihrer Tätigkeiten erforderlichen Verfahren und Formalitäten
sowie die Beantragung
der erforderlichen Genehmigungen über einheitliche Ansprechpartner
abwickeln können, wobei
dies die Zuständigkeitsverteilungen
zwischen den zuständigen Behörden unberührt lassen sollte.
Weiters ist sicher zu stellen, dass alle Verfahren problemlos aus der
Ferne und elektronisch
abgewickelt werden können. Anträge, die nicht binnen einer vorab
festgelegten und bekannt
gemachten angemessenen Frist beantwortet werden, haben als genehmigt zu gelten.
Daraus
ergeben sich naturgemäß weit
reichende Auswirkungen auf die Verwaltungsorganisation und die
gesetzlichen Grundlagen für Verwaltungsverfahren.
In der
Anfragebeantwortung 2342/AB-BR/2007 vom 6. September 2007 haben Sie dargelegt,
dass die notwendigen Gesetzesentwürfe
im Laufe des Jahres 2008 vorliegen werden. Bereits im
Sommer 2006 sei eine interministerielle Plattform unter Einbeziehung der
Landesregierungen
und der Sozialpartner eingerichtet worden. Nach dem damaligen Stand der
Diskussion scheine
die
Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners bei den Ämtern der
Landesregierungen die
zweckmäßigste
Lösung zu sein.
Nachdem auf der Grundlage der notwendigen Bundesgesetze auch zahlreiche
Landesgesetze
anzupassen an die Dienstleistungsrichtlinie anzupassen sein werden und die
Umsetzungsfrist
2009 endet, sollten
Verzögerungen vermieden werden.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Wirtschaft und
Arbeit folgende
Anfrage:
1. Welche Ergebnisse hat die interministerielle Plattform bisher erarbeitet?
2. Welche Änderungen werden in den Verwaltungsverfahrensgesetzen erforderlich sein?
3. Welche weiteren Bundesgesetze werden zu ändern sein?
4.
Wann wird das Begutachtungsverfahren zu allen diesen
Gesetzesänderungen eingeleitet
werden?
5.
Sind Ihnen Vorschläge bekannt, über die Ämter der
Landesregierungen hinaus weitere
einheitliche
Ansprechpartner einzurichten?
6.
Ist
beabsichtigt, die mit der Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere dem
einheitlichen
Ansprechpartner, verbundenen Vorteile auch
inländischen Dienstleistungsunternehmen und
Unternehmern aus nicht der EU angehörenden Ländern zugute
kommen zu lassen?