2614/J-BR/2008

Eingelangt am 28.03.2008
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an die Bundesministerin für Wirtschaft und Arbeit

betreffend diskriminierende Handhabung des EU-Freizügigkeitsabkommens durch die Schweiz

Das von der EU mit der Schweiz abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen verfolgt unter
anderem das Ziel, grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen zu erleichtern. Vorarlberger
Unternehmen führen seit längerer Zeit Klage darüber, dass dieses Abkommen von der Schweiz
diskriminierend gehandhabt werde. Nicht nur dass das Schweizer Entsendegesetz bereits bei
geringfügigen Verstößen Geldbußen bis zu 5.000 Franken vorsieht, können bei schwereren
Verstößen Unternehmen bis zu fünf Jahre vom Markt ausgeschlossen werden. Die von der
Schweiz erlassenen Vorschriften sind überaus komplex, insbesondere hinsichtlich des
ortsüblichen Lohnniveaus wenig transparent und werden zudem je nach Kanton unterschiedlich
gehandhabt. Mit einstimmig gefasster Entschließung vom 5. März 2008 hat der Vorarlberger
Landtag Maßnahmen gefordert, um gegenüber der Schweiz eine diskrimierungsfreie Anwendung
des Freizügigkeitsabkommens durchzusetzen.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Wirtschaft und
Arbeit folgende

Anfrage:

1.         In welcher Weise hat Österreich bisher Möglichkeiten im Rahmen der Europäischen Union
genutzt, um gegenüber der Schweiz eine diskrimierungsfreie Anwendung des Freizügigkeits-
abkommens durchzusetzen?

2.         In welcher Weise ist die EU bisher tätig geworden?