2614/J-BR/2008
Eingelangt am 28.03.2008
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Anfrage
der vom Vorarlberger
Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an die Bundesministerin für Wirtschaft und Arbeit
betreffend diskriminierende Handhabung des EU-Freizügigkeitsabkommens durch die Schweiz
Das von der
EU mit der Schweiz abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen verfolgt unter
anderem
das Ziel, grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen zu erleichtern.
Vorarlberger
Unternehmen
führen seit längerer Zeit Klage darüber, dass dieses Abkommen
von der Schweiz
diskriminierend gehandhabt werde. Nicht nur dass das Schweizer Entsendegesetz
bereits bei
geringfügigen Verstößen Geldbußen bis zu 5.000 Franken
vorsieht, können bei schwereren
Verstößen Unternehmen bis zu fünf Jahre vom Markt
ausgeschlossen werden. Die von der
Schweiz erlassenen Vorschriften sind überaus komplex, insbesondere
hinsichtlich des
ortsüblichen Lohnniveaus wenig transparent und werden zudem je nach Kanton
unterschiedlich
gehandhabt. Mit einstimmig gefasster Entschließung vom 5. März 2008
hat der Vorarlberger
Landtag
Maßnahmen gefordert, um gegenüber der Schweiz eine
diskrimierungsfreie Anwendung
des
Freizügigkeitsabkommens durchzusetzen.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin
für Wirtschaft und
Arbeit
folgende
Anfrage:
1.
In welcher Weise hat Österreich bisher Möglichkeiten im Rahmen
der Europäischen Union
genutzt,
um gegenüber der Schweiz eine diskrimierungsfreie Anwendung des
Freizügigkeits-
abkommens
durchzusetzen?
2. In welcher Weise ist die EU bisher tätig geworden?