2620/J-BR/2008
Eingelangt am 22.04.2008
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möglich.
Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsendeten Bundesräte
Ing. Einwallner,
Weiss und Mayer
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zollabfertigungen nach dem Schengenbeitritt der Schweiz
Am 5. Juni 2005 sprachen sich 54,6
% der befragten Schweizerinnen und Schweizer
für den Beitritt der Schweiz zum
Schengen-Raum aus. Mit diesem Beitritt werden die
systematischen Passkontrollen zwischen der Schweiz und den angrenzenden
Schengen-Staaten, also auch Österreich,
aufgehoben. Mit einer Reihe von weiteren
Maßnahmen ist anzunehmen, dass
gleichzeitig die Sicherheit erhöht
wird.
Diese Änderungen werden mit Herbst 2008 in Kraft
treten. Damit verbunden sind
auch Änderungen an den Vorarlberger
Grenzkontrollstellen zur Schweiz. Da jedoch
noch zahlreiche offene Fragen im Hinblick
auf die tatsächliche Umsetzung bestehen,
richten die
unterzeichnenden Bundesräte
an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1.
Inwieweit hat der im Jahre 2004 abgeschlossene Vertrag
(Zollabfertigungen
im Reiseverkehr durch
Beamte des Innenressorts) zwischen dem BMF und
dem BMI nach dem Schengenbeitritt der
Schweiz noch seine Gültigkeit?
2.
Wer vollzieht nach dem Schengenbeitritt der Schweiz die Zollkontrollen
im
Reiseverkehr
bzw. an welchen Grenzübergängen/Zollämtern/Zollstellen
finden
noch Zollkontrollen
im Reiseverkehr statt?
3.
Ist das BMF in
der Lage mit Angehörigen ihres Ressorts
(Beamten/Vertragsbediensteten) die
Zollkontrollen im Reiseverkehr
abzudecken oder ist es angedacht, mit
Beamten des Innenressorts
(Polizeibeamten) nach wie vor diese
Kontrollen im Reiseverkehr
durchzuführen?
4.
Falls Beamte des Innenressorts (Polizeibeamte) für diese Tätigkeit benötigt
werden sollten, an
welche Zahl ist dabei gedacht bzw. wie viele werden dafür
unbedingt benötigt?