2621/J-BR/2008

Eingelangt am 24.04.2008
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DRINGLICHE ANFRAGE

 

 

der Bundesrätinnen und Bundesräte Schennach, Kerschbaum, Konrad, Dönmez, Mühlwerth und Herbert

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend verantwortungslose Großzügigkeit der Verantwortlichen bei Umgang mit öffentlichen Geldern bei den ÖBB

 

Begründung

 

In den letzten Jahren waren die ÖBB überwiegend mit den Folgen und Mehrkosten der Restrukturierung per 1.1.2005 beschäftigt. Die Interessen und Bedürfnisse der Fahrgäste und Güterkunden kamen – von wenigen Ausnahmen wie dem Bereich Barrierefreiheit abgesehen - weitestgehend unter „ferner liefen“, woran auch das hohe Engagement vieler Eisenbahnerinnen und Eisenbahner nichts ändern konnte. Auch die Übernahme der Verantwortung durch einen SPÖ-Verkehrsminister Anfang 2007 hat daran nichts Erkennbares geändert. Einzig die ohnedies bereits krass überdimensionierten Vorstände der ÖBB-Holding und der Tochtergesellschaften wurden in der Folge sukzessive durch zusätzliche, proporzmäßig zuordenbare Manager weiter aufgebläht. Die diesbezügliche auch von SPÖ-Seite artikulierte Kritik an den Vorgängen in der Phase seit der Strukturreform 2005 war offensichtlich schnell vergessen.

 

Von bester und vollständiger Information des Ministers hinsichtlich der Missstände bei den ÖBB kann verlässlich ausgegangen werden. Schließlich wurde mit genau dieser Argumentation begründet, dass der von SPÖ-Seite installierte, dem Verkehrsminister schon aus Wiener Wohnbaustadtrats-Zeiten durch diverse gemeinsame Projekte freundschaftlich verbundene neue Aufsichtsratschef der ÖBB, Horst Pöchhacker, ein Büro samt Sekretariat im Verkehrsministerium in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Räumlichkeiten des Ministers und seines Kabinetts erhielt.

 

Zusätzlich entsendet der Verkehrsminister, der Eigentümervertreter der Republik Österreich bei der zu 100% im Bundesbesitz stehenden ÖBB und ihren Teilunternehmen ist, Vertreter in die Aufsichtsräte. Weiters sollte auch durch die nach wie vor existierenden „Staatskommissäre“ – Ministeriumsmitarbeiter, die gegen ein kleines „Körberlgeld“ Sitzungen beobachten und dem Minister über ihre Wahrnehmungen berichten – ein ausreichender Informationsfluss zum Minister in Sachen ÖBB sichergestellt sein.

 

Dennoch sind gerade in den letzten Monaten mehrfach skandalöse Vorgänge rund um die nun abgetretene ÖBB-Spitze aufgedeckt worden. Eine kleine Auswahl ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit:

 

·         Der Rechnungshof-Rohbericht zur Umsetzung der ÖBB-Strukturreform bestätigte zahlreiche bereits zuvor geäußerte Kritikpunkte: Plakative Einsparungsziele („1 Mrd. Euro“) wurden nicht erfüllt. Es entstanden im Gegenteil durch die Vielzahl an neuen Schnittstellen gewaltige Reibungsverluste und Mehrkosten für diverse Berater. Falsche Infrastrukturschwerpunkte führten trotz Mehrausgaben zu mehr Langsamfahrstellen im Netz, rechtswidriges Zustandekommen von Großprojekten insbesondere der Koralmbahn, Verstöße gegen das Stellenbesetzungsgesetz, der forcierte Personalabbau führte teilweise zu Personalengpässen in Schlüsselbereichen und “es wurde seitens der Holding mit dem Aktienrecht fremden” (also: gesetzwidrigen) Methoden gearbeitet! Eine wahrnehmbare Reaktion von BM Faymann auf die massiven Vorwürfe blieb aus, vielmehr folgte der stets verlässlich erfolgende, gebetsmühlenartige Verweis auf die Verantwortung der Vorgänger.

 

·         Im Rahmen des Einkommensberichtes des Rechnungshofes für die Öffentlichen Unternehmen für 2005/06 wurden Ende 2007 die ausufernden Managementkosten bei den ÖBB auf den Punkt gebracht: Von 1999 bis 2006 ist die Anzahl der Vorstände um 90% (!) und die Summe der Vorstandsgehälter um 190% (!!!) gestiegen. Aufgezeigt wurden weiters gewaltige Gehaltssprünge von 2005 auf 2006, die auf - mittels Auflösung von Rücklagen - erzielte „Ergebnisverbesserungen“ und solcherart ermöglichte „Bonuszahlungen“ zurückgingen. Damit hatten sich die Manager durch Bilanzgestaltung letztlich selbst mehr Einkommen verschafft. Dass ein Jahr vergehen und zu diesem Thema ein überaus kritischer Rechnungshofbericht samt entsprechender Kritik von RH-Präsident Moser veröffentlicht werden musste, bevor sich AR-Vorsitzender Pöchhacker und Verkehrsminister Faymann bemüßigt fühlten, die Verträge der ÖBB-Manager diesbezüglich unter die Lupe zu nehmen, ist überdies ein bezeichnendes Schlaglicht auf mangelndes Problembewusstsein und Managementschwäche bei den Zuständigen. Der Rechnungshof stellte weiters fest, dass bis in die zweite Ebene des ÖBB-Managements (Immobilien-GmbH-Gf. Steinacker) Summen weit über dem Gehalt des Bundeskanzlers kassiert wurden; ÖBB-Chef Huber verdiente zuletzt um die Hälfte mehr als der ungleich erfolgreicher tätige Chef der schweizerischen SBB, und das bei hierzulande im Schnitt deutlich geringerem Lohn- und Einkommensniveau im Vergleich zur Schweiz.

 

·         In einer Reihe parlamentarischer Anfragen wurden massive Fragwürdigkeiten im Bereich der ÖBB-Immobilien aufgedeckt: von für ÖBB-Teilunternehmen teuren und somit nachteiligen Verkaufs- und Zurückmietkonstruktionen (z.B. Nordbahnstraße) über die wiederholte Beauftragung immer desselben Sachverständigen, dessen Schätzgutachten jedes Mal sehr „niedrig ausfielen“, und die Tatsache, dass als Bestbieter wiederholt dieselbe Immobilienfirma zum Zug kam, deren Geschäftsführer mit einem ehemaligen Aufsichtsrat der ÖBB eng befreundet ist, bis zu eigenmächtigen Versilberungs-Versuchen der ÖBB Immobilien GmbH bei der ehemaligen, wiederzuerrichtenden Bahntrasse Wolfsthal-Bratislava.

 

·         Ein für die ÖBB bzw. im konkreten Fall für die ÖBB-Postbus GmbH kostspieliges, für den Grundeigentümer und nunmehrigen langfristigen Liegenschaftsvermieter Raiffeisen hingegen günstiges Geschäft ist die Neuerrichtung des Postbus-Werkstätten- und –Verwaltungsgebäudes in Vösendorf. Ein Zufall, dass die unter schwerer Kritik des Rechnungshofs und der Opposition stehende bisherige ÖBB-Immobilien-GmbH-Geschäftsführerin Michaela Steinacker als diejenige, die dieses „Geschäft“ auf ÖBB-Seite zu verantworten hat, gerade dieser Tage „freiwillig“ das Weite suchte, dabei aber die Seiten wechselte und nun als zusätzliches Vorstandsmitglied bei der Raiffeisen-Holding Wien-NÖ anheuert – also dort, wo der Profit aus der Vösendorfer Postbus-Transaktion anfällt?

 

·         Ein besonders bezeichnendes Beispiel ist der Themenkomplex Liegenschaft “Schillerplatz 4”, der der Familie Huber zu einem sagenhaften Gewinn von etwa 5,5 Mio. Euro bei einer einzigen Transaktion – übrigens dem ersten Immobiliengeschäft der offiziell in Erscheinung getretenen Ehegattin von ÖBB-Chef Huber – verhalf. Nach mehreren Medienberichten soll der mit Frau Huber-Lipp aufgetretene Treuhänder für den ÖBB-Chef höchstpersönlich getreuhandet haben. Zusätzliche Pikanterie gewinnt dieses Geschäft daraus, dass es sich um ein Gebäude im Eigentum der Telekom Austria handelte, deren Spitzenmanager Rudolf Fischer zum Zeitpunkt der Anbahnung des Geschäfts selbst im ÖBB-Aufsichtsrat saß, zudem galten die Familien Huber und Fischer laut Medienberichten als eng befreundet.

Bei der Immobilie 1010 Wien, Schillerplatz 4 handelt es sich um ein gegen Ende des 19. Jahrhunderts erbautes Gebäude, das als ehemaliges Wählamt ursprünglich im Eigentum der Telekom Austria AG stand. 2006 gründeten der Steuerberater Mag. Josef Ischepp und Barbara Huber-Lipp, Ehefrau des bisherigen Vorstandsvorsitzenden der ÖBB Holding AG, Mag. Martin Huber, die "Schillerplatz 4“ Projektentwicklungs GmbH. Unternehmensgegenstand dieser GmbH ist der Ankauf und die Verwertung von Teilen des Palais an der genannten Adresse im ersten Wiener Gemeindebezirk. Medienberichten zufolge sollen 75% der Gesellschaftsanteile von Mag. Ischepp treuhändisch für Martin Huber gehalten werden. Seine Ehefrau Huber-Lipp sei an der Gesellschaft zu einem Viertel beteiligt.

2006 verkaufte die Telekom Austria AG die Stockwerke vier, fünf und sechs sowie das Dachgeschoß der Liegenschaft „Schillerplatz 4“ um einen Kaufpreis von € 5,4 Mio. an die "Schillerplatz 4" Projektentwicklungs GmbH.

Im November 2007 wurden sämtliche Geschäftsanteile an der "Schillerplatz 4" Projektentwicklungs GmbH an die „Seeste Bau AG“ übertragen. "Format" Nr. 47/07 vom 23.11.2007 berichtete in diesem Zusammenhang: „Von den Käufern der Besitzgesellschaft verlangen Huber-Lipp und Ischepp nun einen deutlich höheren Betrag. Laut einem FORMAT vorliegenden Entwurf für einen Abtretungsvertrag muss der künftige Eigentümer des Palais-Anteils 5,4 Millionen Euro hinblättern und dazu die Schulden der Gesellschaft übernehmen. Macht in Summe 11,4 Millionen Euro. Hauptinteressent ist die niederösterreichische Baugruppe Seeste“

Dieser Verkauf der Gesellschaftsanteile ergab also eine stattlichen Wertsteigerung von rund 5,6 Mio. Euro binnen weniger als 2 Jahren. Gleichzeitig steht die „Seeste Bau AG“, die als Käuferin der Liegenschaft Schillerplatz 4 der Familie Huber im Umwege einer Treuhandschaft verholfen hat, aber auch in einer engsten Geschäftsbeziehung zur ÖBB, ist die „Seeste Bau“ doch einer der Großinvestoren beim Projekt des neuen Wiener Zentralbahnhofes: „Seeste“ erhielt 2007 von den ÖBB für einen Kaufpreis von € 24,5 Mio. den Zuschlag für den Kauf des Baufelds A.05. für die Errichtung zweier Hochhäuser mit rund 70.000m2 Bruttogeschossfläche.

Angesichts der Dreieckskonstellation „ÖBB“ – „Familie Huber“ – „Seeste“, die letztlich zu einem Vermögenszuwachs der Familie Huber geführt hat, ist die Staatsanwaltschaft derzeit damit befasst, aufzuklären, ob der hohe Kaufpreis für die Immobilie „Schillerplatz 4“ im Zusammenhang mit dem Zuschlag des Bauprojektes am Südbahnhof für die Firma „Seeste“ steht und inwieweit damit strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt sind.

 

·         Schließlich wurde in einer parlamentarischen Anfrage auch auf die gravierenden Geschehnisse rund um die Finanzspekulationen im Umfang von über 600 Mio. Euro hingewiesen, die den ÖBB mittlerweile ein buchhalterisches Minus in ansehnlicher dreistelliger Mio.-Euro-Höhe eingebracht haben. Entgegen den zahlreichen Dementi von ÖBB-Management, ÖBB-Aufsichtsratsspitze und BMVIT-Spitze ist längst erwiesen, dass dies keineswegs völlig unproblematische vorübergehende Verluste sind, die sozusagen nur „auf dem Papier“ bestünden und sich bis zum Ende der Laufzeit der hochriskanten derivativen Veranlagung schon wieder ausgleichen würden: So musste dokumentiertermaßen ein Gutteil der verbliebenen Restrukturierungsrücklage der ÖBB aufgelöst werden, um trotz der nötigen Rückstellungen von über 100 Mio. Euro eine einigermaßen „schöne“ Bilanz 2007 präsentieren zu können (was offenbar den saftigen „Golden Handshake“ für Martin Huber & Co gegenüber der kritischen Öffentlichkeit besser rechtfertigen sollte).
Das umfangreiche Gutachten der renommierten Wirtschaftsprüfungskanzlei Deloitte&Touche von Ende März spricht in diesem Zusammenhang Klartext: „Mit dem Abschluss wurde in vielfacher und grober Weise gegen die Konzernrichtlinien verstoßen“, besonders schwer wiege "der Verstoß gegen das Spekulationsverbot sowie die Verletzung des Vier-Augen-Prinzips bei Abschluss der Transaktion", die abgeschlossenen Finanzgeschäfte stellten einen "Fremdkörper" beziehungsweise "ungewollte Geschäfte" im System der Konzernrichtlinien dar. Der Abschluss der Verträge mit der Deutschen Bank sei am 19. September 2005 durch einen Mitarbeiter "ohne Absicherungskomponente, ohne detailliertes Produktverständnis und ohne Aufsichtsratsgenehmigung von Holding oder Gesellschaften" erfolgt. Eine Risikoanalyse habe es erst im Nachhinein gegeben. Finanzchef Söllinger habe bereits zuvor, ÖBB-Chef Huber kurz danach Bescheid gewusst. Formal sei der Vertrag dann erst im Juli 2006 mit geringen Verbesserungen von drei Vorständen der ÖBB Infrastruktur Bau-AG, der ÖBB Personenverkehr AG und der Rail Cargo Austria abgesegnet worden. Die Aufsichtsräte wurden nach bisherigen Aussagen offensichtlich höchstens unvollständig und jedenfalls nicht zeitgerecht informiert bzw. eingebunden.

 

Dazu kommt noch, dass seit Amtsantritt von BM Faymann bereits mehrere Managerinnen und Manager der ÖBB aus teilweise absurden Gründen in die Wüste geschickt wurden, zum Schein jedoch als „Konsulenten des Aufsichtsratsvorsitzenden“ oder dergleichen mit vollen Bezügen weiterbeschäftigt wurden. Dies war wohl nichts anderes als ein untauglicher und leicht zu durchschauender Versuch, öffentliche Kritik am teuren „Spazierengehen“ in Ungnade gefallener Managerinnen und Manager zu vermeiden. Dabei ging es um unternehmensinterne Intrigen (zB im Fall Goldmann), die genutzt wurden, um die Huber unangenehme, weil kritische Managerin zu entfernen, aber auch um konkrete Vorwürfe wie im Fall Zimmermann, wo man jedoch nachträglich die Vorwürfe nicht belegen konnte und sich gerichtlich teuer vergleichen musste.

 

Mit der Konsulententätigkeit kann es im Detail nicht weit her sein: Dem Vernehmen nach steht z.B. bei einem der jüngst mit einer ansehnlichen Abschlagszahlung zum Konsulenten „weggelobten“ Manager ein langfristiger Übersee-Aufenthalt an. Tägliche transatlantische Beratungsleistungen können aber wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Dies erhärtet den Eindruck, dass von BM Faymann und seinen Getreuen mit der Konsulenten-Masche vor allem versucht wird, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen. Umso nachdrücklicher ist zurückzuweisen, dass dieses Modell nun bei weiteren ÖBB-Managern von Martin Huber abwärts zur Anwendung kommen soll.

 

Bundesminister Faymann war in den letzten Tagen zu keinerlei substanzieller Aussage oder Positionierung zu diesen unfassbaren Vorgängen bei der ÖBB bereit. Zuletzt versuchte Faymann sogar womöglich kritischen Journalistenfragen z.B. vor dem Ministerrat durch „Anreise durch die Hintertür“ zu entgehen. Umso mehr ist es dringend geboten, den Minister an seine politische Verantwortung zu erinnern und im Wege parlamentarischer Kontrollrechte und Instrumente die Möglichkeit zu geben, der Öffentlichkeit sein unverständliches Verhalten zu erklären.

 

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgende

 

 

DRINGLICHE ANFRAGE:

 

1.      Welche Summe erhält ÖBB-Chef Martin Huber im Zuge seines Abgangs im Einzelnen aus welchen Titeln?

2.      Halten Sie diese Zahlung für angemessen?

3.      Wie erklären Sie diese Zahlung den Bahn-Kunden und der steuerzahlenden Öffentlichkeit, die letztlich dafür aufzukommen haben?

4.      Wie erklären Sie diese Zahlung insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Familie Huber bei einem höchst fragwürdigen Immobiliendeal im ÖBB-Umfeld („Schillerplatz 4“) bereits ca. 5,5 Mio. Euro verdient hat?

5.      Wer trägt die Verantwortung für das finanzielle Desaster im Zusammenhang mit den Finanzspekulationen bei den ÖBB?

6.      Welche Summe erhält ÖBB-Finanzchef Söllinger im Zuge seines Abgangs im Einzelnen aus welchen Titeln?

7.      Halten Sie diese Zahlung für angemessen?

8.      Wie erklären Sie diese Zahlung den Bahn-Kunden und der steuerzahlenden Öffentlichkeit, die letztlich dafür aufzukommen haben?

9.      Wie viel Geld wurde seit Ihrem Amtsantritt insgesamt ausgegeben, um ÖBB-Managerinnen und -Managern den Abgang zu versüßen?

10.    Wie erklären Sie, dass ÖBB-Immobilien-GmbH-Gf. Steinacker zu einem Unternehmen wechselt, dem sie erst kürzlich noch auf ÖBB-Seite zu einem lukrativen Liegenschafts-Einmietungs-Deal mit der ÖBB-Postbus GmbH verholfen hat?

11.    Wie viel Zusatzeinkommen konnte sich die Spitze der ÖBB-Dienstleistungsgesellschaft aus sogenannten „Kopfgeldern“ für den Abbau von Personal verschaffen?

12.    Haben sich Aufsichtsratschef Pöchhacker und sein Stellvertreter Eduard Saxinger vor Aushandlung der Konditionen für den „Golden Handshake“ für ÖBB-Chef Martin Huber mit Ihnen bzw. Ihren Vertretern im Aufsichtsrat abgestimmt?

13.    Teilen Sie die Meinung des ÖBB-Aufsichtsratsvorsitzenden Horst Pöchhacker, der nach der Entscheidung wörtlich ausführte, der lukrative Huber’sche Immobiliendeal und die aberwitzigen Spekulationsgeschäfte hätten „eine unschöne Optik gehabt, die wir nicht goutieren, als solches aber keine Konsequenzen nach sich“ ziehe ?

14.    Wie erklären Sie dem durchschnittlichen ÖBB-Fahrgast, der mit steigenden Preisen für bestenfalls gleichbleibenden, vielfach aber durch Langsamfahrstellen etc, verschlechtertem Service der ÖBB konfrontiert ist, dass erst mehr als ein Jahr nach ihrer Amtsübernahme erste Gegenmaßnahmen gegen den Verfall des Streckennetzes erfolgen, zugleich aber Managern in Summe mehrere Mio. Euro hinterher geworfen wurden?

15.    Wie erklären Sie dem „einfachen Eisenbahner“, dass die unter anderem für erforderliche Zahlungen an ÖBB-Mitarbeiter nötige Restrukturierungsrücklage der ÖBB weitestgehend ausgeräumt werden musste, damit Huber am Tag vor seinem Abgang noch einmal einen „Gewinn“ in der vorläufigen ÖBB-Bilanz 2007 präsentieren konnte, mit dem offenkundigen Ziel, seinen „Golden Handshake“ etwas besser in der Öffentlichkeit rechtfertigen zu können?

16.    Ist es zutreffend, dass über die Zahlungen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Martin Huber keine Diskussion im Aufsichtsrat erfolgte, weil vorher bereits ein rechtlich bindender Vergleich zwischen Martin Huber einerseits und Horst Pöchhacker und seinem Stellvertreter Eduard Saxinger andererseits fixiert worden war?

17.    Wie erklären Sie diese Vorgangsweise?

18.    Haben Sie bzw. hat sich Ihr Vertreter im Aufsichtsrat mit dieser Vorgangsweise einverstanden erklärt?

19.    Wie erklären Sie, dass geschasste ÖBB-Managerinnen und -Manager angeblich als Konsulenten weiterhin intensiv mit saftigen entsprechenden Einkommen für das Unternehmen, für den Aufsichtsratsvorsitzenden und/oder für Sie tätig sein sollen, sich in Wirklichkeit jedoch z.B. auf langfristigen Übersee-Aufenthalten befinden, bei denen tägliche Beratungsleistungen wohl auszuschließen sind?

20.    Wie erklären Sie, dass trotz der gravierenden Vorwürfe keine Hauptversammlung stattfinden durfte, bei der die involvierten Manager hätten abberufen werden können?

21.    Wann werden Sie endlich beginnen, Bahnpolitik statt parteipolitische Personalpolitik bei den ÖBB zu machen?

 

 

In formeller Hinsicht wird gemäß § 61 Abs.3 GO-BR vor Eingang in die

Tagesordnung die dringliche Behandlung dieser Anfrage verlangt.