2627/J-BR/2008
Eingelangt am 21.05.2008
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Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar
Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Erhöhung der Freibeträge
für außergewöhnliche Belastungen auf Grund von
Behinderung
Nach § 35 des Einkommensteuergesetzes können Steuerpflichtige mit außergewöhnlichen Belastungen durch körperliche oder geistige Behinderung einen Freibetrag geltend machen, dessen Höhe sich nach dem Grad der Behinderung bestimmt und zwischen 75 und 726 Euro beträgt.
Der Vorarlberger Landtag hat mit seiner einstimmigen Entschließung vom 7. Mai 2008 darauf hingewiesen, dass diese Freibeträge seit 1988 unverändert blieben, obwohl sie nach dem Lebenshaltungskostenindex heute um 56,8 % höher sein müssten. Gleiches gilt für die monatlichen Pauschbetrage für Krankendiätverpflegung sowie für Mehraufwendungen für Fahrten von Körperbehinderten.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Besteht die Absicht, die erwähnten Freibeträge und Pauschbeträge den stark gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen?
2. Bis wann wird mit einer Erhöhung zu rechnen sein?