2628/J-BR/2008

Eingelangt am 21.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Edgar Mayer, Jürgen Weiss, und Ing. Reinhold Einwallner)

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Maßnahmen gegen Folsäuremangel in der Schwangerschaft

Der Vorarlberger Landtag hat bereits am 17. November 2004 mit einer einstimmig gefassten Entschließung gefordert,

       das Schwangerenvorsorgeprogramm (Mutter-Kind-Pass) um den Aspekt der Folsäure entsprechend dem Vorschlag des Vorarlberger Arbeitskreises für Sozialmedizin zur Neugestaltung des Mutter-Kind-Passes zu erweitern,

       bundesweit entsprechende, insbesondere bewusstseinsbildende Maßnahmen zu setzen,

       bundesweit und im Rahmen der Europäischen Union die Anreicherung von Nahrungsmitteln (z.B. Brot) mit Folsäure zu prüfen.

Der diesem Beschluss zu Grunde liegende Antrag des Sozialpolitischen Ausschusses war wie folgt begründet:

Der Mangel an Folsäure (gehört zur Gruppe der B-Vitamine) in der Schwangerschaft kann folgenschwere Auswirkungen auf die Entwicklung und die späteren Lebensbedingungen von Kindern haben. Internationale wissenschaftliche Studien belegen, dass Folsäuremangel zu spina bifida“, besser bekannt als offenes Rückenmark“, führen kann; jener gefürchteten Fehlbildung, bei der die Wirbelsäule eines Neugeborenen nicht vollständig geschlossen ist und das Rückenmark frei liegt. Trotz aller Bemühungen von Ärzten und Therapeuten haben solche Kinder ihr ganzes Leben unter anderem unter Lähmungen der Beine zu leiden. Weltweit sind jedes Jahr


etwa 300.000 bis 400.000 Kinder betroffen, in Österreich sind es 70 bis 80. In Vorarlberg wurden in den vergangenen zwölf Monaten vier Kinder mit offenem Rückenmark“ geboren. Eine breit angelegte amerikanische Studie aus dem Jahr 1992 belegt, dass die tägliche Einnahme von 0,4 mg Folsäure einen direkten Einfluss auf die Häufigkeit der Fehlbildung hat. Während von 4000 Frauen, die am Beginn der Schwangerschaft Folsäure zu sich genommen hatten, kein einziges Kind an spina bifida“ litt, waren es in der Kontrollgruppe, der nur ein Placebo verabreicht wurde, sieben betroffene Kinder. Nachfolgende Studien bestätigten dieses Ergebnis. Die Einnahme von Folsäure führt nachweislich zu einer spina bifida“-Reduktion von zumindest 60 bis zu 75 Prozent. Verschiedene Staaten haben aufgrund dieser eindeutigen Untersuchungsergebnisse unterschiedliche Maßnahmen gesetzt, um die Fälle der unter spina bifida“ leidenden Menschen zu minimieren. Die besondere Schwierigkeit ist, dass die Wirkung der Folsäure in der Bevölkerung viel zu wenig bekannt ist. Egal, ob es sich nun um eine geplante oder ungeplante Schwangerschaft handelt, meist suchen die Frauen erst dann einen Arzt auf, wenn es zu spät ist. Die Folsäurespeicher sollten nämlich bereits im Frühstadium der Schwangerschaft gefüllt sein. Eine Untersuchung in der Uni-Klinik in Innsbruck hat ergeben, dass nur ein erschreckend kleiner Teil der schwangeren Frauen zum richtigen Zeitpunkt mit der Einnahme von Folsäure begonnen haben.

Nach kanadischen Studien haben Mütter von Kindern mit spina bifida“ einen niedrigen sozioökonomischen Status, sind sehr jung und übergewichtig und essen wenig Gemüse, viel Kartoffeln sowie Dosenfleisch und viel Süßigkeiten. Folsäure ist in verschiedenen Gemüse- und Obstsorten enthalten, hat aber den Nachteil, dass es wasserlöslich und nicht hitzebeständig ist. Von Gynäkologen empfohlen wird daher die Substitution mit einer Dosis von 4-5 mg/Tag für Frauen, die schon ein Kind mit spina bifida“ haben und 0,4 mg/Tag für Frauen, die keine belastete Vorgeschichte haben und schwanger werden wollen. Der Vorschlag des Vorarlberger Arbeitskreises für Vorsorge- und Sozialmedizin (aks) zur Neugestaltung des Mutter-Kind-Passes sieht etwa eine prä-


konzeptionelle Beratung vor, in der ausdrücklich die konsequente Folsäure-Sublimentierung zur Verhinderung von spina bifida“-Fehlbildungen gefordert wird.“

Diesbezüglich wird auch auf den ÖVP-SPÖ (Abg. Schultes, Abg. Maier) Entschließungsantrag des Nationalrates (Nr. 277, vom 5.7.2007 ) btrf. die Anreicherung von Mehl mit Folsäure und Vit. B12. verwiesen.

Das Bundesministerium hat zu diesem Thema am 27. Juli 2006 einen Begutachtungswurf (418 /ME ) zur Aussendung gebracht, der bisher jedoch zur keiner Regierungsvorlage geführt hat.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende

Anfrage:

1)  Wann wird der Begutachtungsentwurf vom 27. Juli 2006 (418/ME ) als

Regierungsvorlage dem Parlament zugeleitet werden?

2)  Wie kann allenfalls dem Anliegen des Nationalrates und des Vorarlberger Landtages

in einer anderen Form Rechnung getragen werden?