2630/J-BR/2008

Eingelangt am 21.05.2008
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Umgang mit gewalttätigen Asylwerbern

Die Landeshauptleutekonferenz hat in ihrer Tagung vom 28. April 2008 die Bundesregierung um
eine Gesetzesnovellierungsinitiative mit dem Ziel ersucht, straffällig gewordene Asylwerber
zügiger als bisher und auch über Initiative der betroffenen Bundesländer abzuschieben und die
Möglichkeit zu schaffen, eines Verbrechens angeklagte Asylwerber bis zur Abschiebung aus dem
Bundesgebiet zum Schutz der Bevölkerung in jenem Bundesland, in dem die Straftat begangen
wurde, in Verwahrung zu nehmen und aus der Grundversorgung zu entlassen. Ebenso sei durch
eine Gesetzesänderung sicherzustellen, dass Straftäter mit Asylstatus in Sicherheitsverwahrung
genommen werden können und ein Abschiebeverfahren eingeleitet werden kann. Weiters soll die
Abschiebemöglichkeit nicht nur bei besonders schweren Verbrechen möglich sein.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.                In welcher Weise werden sie dem Ersuchen der Landeshauptleutekonferenz Rechnung
tragen?

2.       Wieviel straffällig gewordene Asylwerber wären 2007 von einer solchen Änderung betroffen
gewesen?