2630/J-BR/2008
Eingelangt am 21.05.2008
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Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar
Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Umgang mit gewalttätigen Asylwerbern
Die
Landeshauptleutekonferenz hat in ihrer Tagung vom 28. April 2008 die
Bundesregierung um
eine
Gesetzesnovellierungsinitiative mit dem Ziel ersucht, straffällig
gewordene Asylwerber
zügiger als bisher und auch über Initiative der betroffenen
Bundesländer abzuschieben und die
Möglichkeit
zu schaffen, eines Verbrechens angeklagte Asylwerber bis zur Abschiebung aus
dem
Bundesgebiet
zum Schutz der Bevölkerung in jenem Bundesland, in dem die Straftat
begangen
wurde, in Verwahrung zu nehmen und aus der Grundversorgung zu entlassen. Ebenso
sei durch
eine Gesetzesänderung sicherzustellen, dass Straftäter mit Asylstatus
in Sicherheitsverwahrung
genommen
werden können und ein Abschiebeverfahren eingeleitet werden kann. Weiters
soll die
Abschiebemöglichkeit
nicht nur bei besonders schweren Verbrechen möglich sein.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1.
In welcher Weise werden sie dem Ersuchen der Landeshauptleutekonferenz
Rechnung
tragen?
2.
Wieviel straffällig gewordene Asylwerber wären 2007 von einer
solchen Änderung betroffen
gewesen?