2635/J-BR/2008

Eingelangt am 17.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Entwicklung der bei der Finanzverwaltung offenen Abgabenrückstände

In der Anfragebeantwortung vom April 2008, GZ: BMF 310205/0024-I/4/2008 sind
per 31. Dezember 2007 1.460,3 Mio. Euro Steuerrückstände mit ausgefertigten
Rückstandsausweisen aus Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer
und Lohnsteuer angef
ührt.

Die unterfertigten Bundesräte erlauben sich weitere Fragen zu dieser Thematik zu
stellen:

Anfrage

1)                 Wie hoch sind die gesamten Abgabenrückstände zum 31. 12. 2007
(vergleichbar in der Systematik mit den Zahlen früherer Jahre dargestellt im
Rechnungshofbericht Bund 2007/14)?

2)        Sind in diesem Betrag noch nicht fällige Steuerrückstände enthalten? Wenn
ja, in welcher H
öhe?

3)        Wie viel ist von der Gesamtsumme zum 31. 12. 2007 für Rückstände in
Insolvenzverfahren abzuziehen?

4)        Wie hoch sind die Beträge, deren Einhebung (ohne Insolvenzen) per 31. 12.
2007 gem. § 212 a BAO ausgesetzt ist?

5)        Wie hoch sind die Beträge, deren Einbringung (ohne Insolvenzen) per 31. 12.
2007 gem. § 231 BAO ausgesetzt sind?


6)       Wie hoch sind die Beträge, deren Einbringung zum 31. 12. 2007 durch
Zahlungserleichterungen etc. gehemmt ist?

7)       Wie hoch sind daher die vollstreckbaren Rückstände zum 31. 12. 2007?

8)       Wie erklärt sich der Unterschied zwischen vollstreckbarer Rückstand" zum
31. 12. 2006 von 1.797 Mio. Euro im zitierten Rechnungshofbericht zu
bearbeitbare Rückstände mit ausgefertigten Rückstandsausweisen" für die
angef
ührten Steuern von 1.454,7 Mio. Euro in der zitierten
Anfragebeantwortung? Besteht der Unterschied nur darin, dass im
Rechnungshofbericht alle Abgabenrückstände bei den Finanzämtern erfasst
sind, in der Anfragebeantwortung jedoch nur die 4 wichtigsten Steuerarten
(Umsatzsteuer, Einkommensteuer, K
örperschaftsteuer und Lohnsteuer) oder
gibt es noch andere Unterschiede in der Darstellungsart? Wenn ja, welche
und in welcher H
öhe sind sie zu beziffern?

9)       Es wird ersucht, die Ergebnisse für die obigen Fragen für die Jahre 2002 bis
2007 und untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer,
Einkommensteuer, K
örperschaftsteuer, Lohnsteuer, ev. andere Steuern mit
ma
ßgeblichen Rückständen und eine Restposition) darzustellen.

10)   Welche Maßnahmen sind von Seite der Finanzverwaltung vorgesehen, um
die Rückstände zu vermindern?

11)        Wie hat sich in den letzten 10 Jahren der Personalstand in den
Exekutionsabteilungen der Finanzämter (Zahl der besetzten Planstellen in
diesen Organisationseinheiten) entwickelt?