2635/J-BR/2008
Eingelangt am 17.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Entwicklung der bei der Finanzverwaltung offenen Abgabenrückstände
In
der Anfragebeantwortung vom April 2008, GZ: BMF 310205/0024-I/4/2008 sind
per
31. Dezember 2007 1.460,3 Mio. Euro Steuerrückstände mit
ausgefertigten
Rückstandsausweisen aus Umsatzsteuer,
Einkommensteuer, Körperschaftssteuer
und Lohnsteuer angeführt.
Die unterfertigten
Bundesräte erlauben sich weitere Fragen zu
dieser Thematik zu
stellen:
Anfrage
1)
Wie hoch sind die gesamten Abgabenrückstände zum 31. 12. 2007
(vergleichbar in der
Systematik mit den Zahlen früherer
Jahre dargestellt im
Rechnungshofbericht Bund 2007/14)?
2)
Sind in diesem
Betrag noch nicht fällige Steuerrückstände enthalten? Wenn
ja, in welcher Höhe?
3)
Wie viel ist von der Gesamtsumme zum 31. 12. 2007 für Rückstände in
Insolvenzverfahren
abzuziehen?
4)
Wie hoch sind die Beträge, deren Einhebung (ohne Insolvenzen)
per 31. 12.
2007 gem. § 212 a BAO ausgesetzt ist?
5)
Wie hoch sind die Beträge, deren Einbringung (ohne
Insolvenzen) per 31. 12.
2007 gem. § 231 BAO ausgesetzt sind?
6)
Wie hoch sind
die Beträge, deren Einbringung zum 31. 12. 2007 durch
Zahlungserleichterungen etc. gehemmt ist?
7) Wie hoch sind daher die vollstreckbaren Rückstände zum 31. 12. 2007?
8)
Wie erklärt sich der Unterschied zwischen „vollstreckbarer
Rückstand"
zum
31. 12. 2006 von 1.797 Mio. Euro im zitierten Rechnungshofbericht zu
„bearbeitbare
Rückstände mit
ausgefertigten Rückstandsausweisen" für die
angeführten Steuern von 1.454,7 Mio. Euro in der zitierten
Anfragebeantwortung? Besteht der Unterschied nur darin, dass im
Rechnungshofbericht
alle Abgabenrückstände bei den Finanzämtern erfasst
sind, in der Anfragebeantwortung jedoch nur
die 4 wichtigsten Steuerarten
(Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer) oder
gibt es noch andere Unterschiede in der
Darstellungsart? Wenn ja, welche
und in welcher Höhe sind sie zu beziffern?
9)
Es wird
ersucht, die Ergebnisse für
die obigen Fragen für die Jahre 2002 bis
2007 und untergliedert nach den wichtigsten
Steuerarten (Umsatzsteuer,
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
Lohnsteuer, ev. andere Steuern mit
maßgeblichen Rückständen und eine Restposition) darzustellen.
10)
Welche Maßnahmen sind von Seite der Finanzverwaltung
vorgesehen, um
die
Rückstände zu
vermindern?
11)
Wie hat sich in den letzten 10 Jahren der Personalstand in den
Exekutionsabteilungen
der Finanzämter (Zahl der besetzten Planstellen in
diesen
Organisationseinheiten) entwickelt?