2642/J-BR/2008

Eingelangt am 25.07.2008
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Anfrage

der Bundesräte Gottfried Kneifel

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Ernennung des Donau LIMES zum Weltkulturerbe

Vor wenigen Jahren wurde die ehemalige LIMES Nordgrenze des Römischen Reiches von Großbritannien bis Bayern von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt.

Die Österreichische Donau wurde bisher vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht einmal für diese Prädikatisierung eingereicht, obwohl es in dieser Angelegenheit auch von den Ländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien - vertreten durch die jeweiligen Landeshauptleute - einen Konsens zur Einreichung für diese Prädikatisierung gibt. Im Bundesrat wurde deshalb in der Sitzung vom 20. Juli 2007 der Entschließungsantrag 162/A(E) - BR/2007 eingebracht mit dem Ersuchen an die Bundesregierung, innerhalb eines Jahres das Projekt Weltkulturerbe Donau LIMES vorzubereiten und bei der UNESCO um Aufnahme in die Welterbe- Liste anzusuchen. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen.

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage

1)                                   Haben Sie von dieser Entschließung des Bundesrates Kenntnis erhalten?

2)                 Wenn Ja, welche Maßnahmen zur Beschleunigung dieses Einreichungsprozesses für das UNESCO Weltkulturerbe haben Sie unternommen?

3)                 Gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich in Ihrem Ministerium mit dieser Angelegenheit beschäftigt? Wer leitet diese Arbeitsgruppe?

4)                 Gibt es Kontakte oder Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen Ihrem Ministerium und den betroffenen Bundesländern OÖ, NÖ und Wien?


5)                                  Wie bewerten Sie als zuständige Ministerin die Chance auf Prädikatisierung des Donau LIMES zum Weltkulturerbe?

6)                Bis zu welchem Zeitpunkt sind im Ministerium die Vorbereitungsarbeiten für eine Einreichung bei der UNESCO möglich?

7)                                  Worauf führen Sie die Tatsache zurück, dass dieser Bundesrats- Entschließung seitens Ihres Ressorts in keiner Weise Rechnung getragen wurde?