2648/J-BR/2008
Eingelangt am 03.12.2008
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möglich.
Anfrage
der vom
Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer
und
Ing. Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zollabfertigung nach dem Schengen-Beitritt der Schweiz
Es ist damit
zu rechnen, dass der Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum noch im Dezember
2008 wirksam werden wird. Durch den damit verbundenen Wegfall der
Personenkontrollen an
der
Staatsgrenze bei gleichzeitig bestehen bleibenden Warenkontrollen ergeben sich
naturgemäß
Auswirkungen
auf die bisherige Form der Zollabfertigung. In der Anfragebeantwortung
2418/A.B.-BR/2008
vom 20. Juni 2008 wurde darauf hingewiesen, dass durch eine neue
Vereinbarung
mit dem Bundesministerium für Inneres dem Schengen-Beitritt der Schweiz
Rechnung getragen werde. Hinsichtlich der Frage, wieviel Polizisten
künftig für die
Zollabfertigung zur Verfügung stehen werden, wurde damals auf noch nicht
abgeschlossene
Gespräche
mit dem Bundesministerium für Inneres verwiesen.
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister
für Finanzen
folgende
Anfrage:
1. Wurde die in
Aussicht gestellte neue Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Inneres
bereits abgeschlossen?
2. Welchen Inhalt hat sie gegebenenfalls?
3.
Wieviel Beamte des Innenministeriums werden künftig für die
Zollabfertigung eingesetzt
werden?
4.
Welche Auswirkungen für die Zollabfertigung an der Staatsgrenze
zur Schweiz werden die
von
der EU für den 1. Juli 2009 beabsichtigten verschärften Aus- und
Einfuhrbestimmungen
für ihre Außengrenzen (Voranmeldefristen zwischen 30 Minuten und 2
Stunden) haben und
wie
ist dafür vorgesorgt?