2648/J-BR/2008

Eingelangt am 03.12.2008
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Zollabfertigung nach dem Schengen-Beitritt der Schweiz

Es ist damit zu rechnen, dass der Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum noch im Dezember
2008 wirksam werden wird. Durch den damit verbundenen Wegfall der Personenkontrollen an
der Staatsgrenze bei gleichzeitig bestehen bleibenden Warenkontrollen ergeben sich naturgemäß
Auswirkungen auf die bisherige Form der Zollabfertigung. In der Anfragebeantwortung
2418/A.B.-BR/2008 vom 20. Juni 2008 wurde darauf hingewiesen, dass durch eine neue
Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Inneres dem Schengen-Beitritt der Schweiz
Rechnung getragen werde. Hinsichtlich der Frage, wieviel Polizisten künftig für die
Zollabfertigung zur Verfügung stehen werden, wurde damals auf noch nicht abgeschlossene
Gespräche mit dem Bundesministerium für Inneres verwiesen.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage:

1.  Wurde die in Aussicht gestellte neue Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Inneres
bereits abgeschlossen?

2.                Welchen Inhalt hat sie gegebenenfalls?

3.                Wieviel Beamte des Innenministeriums werden künftig für die Zollabfertigung eingesetzt
werden?

4.                Welche Auswirkungen für die Zollabfertigung an der Staatsgrenze zur Schweiz werden die
von der EU für den 1. Juli 2009 beabsichtigten verschärften Aus- und Einfuhrbestimmungen
für ihre Außengrenzen (Voranmeldefristen zwischen 30 Minuten und 2 Stunden) haben und
wie ist dafür vorgesorgt?