2649/J-BR/2008
Eingelangt am 09.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
Modernisierungskonzept für die Behandlung und Zwischenlagerung
von in
Österreich anfallenden radioaktiven
Abfällen in Seibersdorf
Im SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm vom 23.11.2008 für die 2009-2013 findet sich unter
Punkt 3.7. Strahlenschutz die Aussage: „...Weiters ist ein Modernisierungskonzept für die
Behandlung und Zwischenlagerung von in Österreich anfallenden radioaktiven Abfällen
umzusetzen."
In einer Anfragebeantwortung vom
13. Juli 2006 (Zl. LE.4.2.4/0035-I 3/2006) gab BM Pröll
an, dass „Der Vertrag
mit NES ... eine ordnungsgemäße Sammlung,
Sortierung und
Mineralisierung,
brennbarer Abfälle, sowie die Konditionierung und
Zwischenlagerung der in
Österreich, anfallenden
radioaktiven Abfälle bis zum Jahre 2030" gewährleistet. Von einer
Notwendigkeit und nun It.
Regierungsprogramm vorgesehenen Umsetzung eines geplanten
Modernisierungskonzept für
die Behandlung und Zwischenlagerung ist dabei keine Rede.
Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Hat ihr
Ressort die Erstellung eines Modernisierungskonzeptes in Auftrag gegeben und
wenn ja, wann und zu welchen Kosten?
a. Auf Basis
welcher Mängelfeststellungen wurde bekannt, dass eine
Modernisierung
erforderlich werden könnte?
b. Welche Maßnahmen
beinhaltet die, im Regierungsprogramm angesprochene,
Umsetzung des
Modernisierungskonzept?
c. Welcher
Zeitrahmen ist für die Umsetzung dieses Modernisierungskonzeptes
vorgesehen?
d. Welchen
Kosten sind mit der Umsetzung des Modernisierungskonzeptes
verbunden?
e. Wie verändern sich
die Betriebskosten für die vorgesehene Nutzungsdauer
aufgrund der
Umsetzung des Modernisierungskonzeptes?
2. In einem Kurier-Artikel vom 22. 11. 08 (Unser
Atommüll) wird der zuständige
Sektionschef im Lebensministerium, Günther
Liebl mit der Aussage "die Republik
Österreich garantiert jedenfalls
die sichere Zwischenlagerung" zitiert. Weiters wird
angegeben, dass „In den neuen
Hallen 13 und 14 jedes Fass einzeln begehbar sein wird,
um etwaige
Korrosionsschäden feststellen zu können"
a. Sind in den bestehenden Hallen die einzelnen Fässer begehbar?
b. Wenn nein - bei
wie vielen Fässern mit welchen Inventarinhalten - so
bekannt -
ist derzeit einer
Kontrolle nicht möglich?
c. Bei wie vielen Fässern wurde
bislang eine Korrosion festgestellt? Hat die allfällig
festgestellte
Korrosion zu Kontaminationen geführt
und wenn ja, in welchem
Ausmaß?
d. Wie wird derzeit der Zustand der eingelagerten Fässer kontrolliert? Wie viele der
derzeit eingelagerten Fässer ist grundsätzlich kontrollierbar?
e. Wenn nein - wird
durch das im Regierungsprogramm angekündigte
„Modernisierungskonzept" erst
eine Zugänglichkeit der Fässer in den
bestehenden Gebäuden bzw.
erst durch die neu zu errichtenden Hallen
gewährleistet?
f. Wenn nein -
wie kann, ihrer Aussage zufolge, die Republik für die sichere
Zwischenlagerung
garantieren, wenn erst nach Umsetzung des
Modernisierungskonzeptes eine Kontrolle der
eingelagerten Fässer, weil dann
erst einzeln
begehbar, sichergestellt sein könnte?
g. Wann wird jener
Status erreicht werden können, zu dem alle eingelagerten
Fässer einzeln begehbar sein werden?
3. In
der o.a. Anfragebeantwortung (Fragen 11 und 25) gibt ihr Vorgänger an, dass
„festgelegt wurde, dass bis zum
Jahre 2012 seitens des Bundes ein Konzept für die
Beseitigung radioaktiver Abfälle
vorgelegt wird, dass bis zum Jahr 2020 ein nationaler
Standort für die Beseitigung bestimmt wird
oder eine Vereinbarung über eine bilaterale
oder multilaterale Kooperation mit
Endlagerstätte nachgewiesen werden kann. Von
der .
Erstellung eines
einem derartigen Konzept ist in der aktuellen Regierungsvereinbarung
nichts zu lesen.
a. Bleibt die
Zielsetzung, bis 2012 ein Konzept zur Beseitigung radioaktiver Abfälle
zu erstellen,
aufrecht?
b. Ist eine Verlängerung der Zwischenlagerung des
radioaktiven Abfalls in
Seibersdorf über 2030
hinaus möglich und wenn ja mit welchen juristischen,
technischen und
finanziellen Folgen ist aus heutiger Sicht zu rechnen?
c. Beabsichtigen Sie -ähnlich wie beispielsweise die Schweiz, ein
Konzept für die
Endlagersuche im Inland - einem
SUP-Verfahren zu unterziehen?
4. In besagtem Kurier-Artikel führt Herr Liebel weiter aus: "und wir
verfolgen die
internationale Entwicklung sehr genau. Am
liebsten wäre dem Bund eine europäische
Lösung, wo mehrere Staaten ihren Müll zentral loswerden."
a. Beteiligt sich Österreich an Projekten zu internationalen bzw. regionalen
Endlagern nur in jener Form, wonach den an den einschlägigen Projekten
beteiligten Staaten gegenüber
Gewissheit gegeben wird, dass Österreich nur an
Endlagerprojekten außerhalb des eigenen Territoriums Interesse
hat und sein
eigenes Gebiet grundsätzlich nicht für die Endlagerung von Abfällen aus
Nachbarstaaten zur Verfügung stehen kann und wird?
b. Wird die Suche
nach einem Endlager für radioaktiven Abfall aus Österreich
noch
weiter
verfolgt?
c. Gemäß den Bestimmungen des geltenden Strahlenschutzgesetzes ist der
Import
von radioaktivem Abfall zur Endlagerung in Österreich
untersagt. Beabsichtigt die
Bundesregierung eine Vorlage betreffend die Novelle des Strahlenschutzgesetzes
auszuarbeiten, sodass
im Zuge der Evaluierung einer internationalen bzw.
regionalen Endlagersuche, auch potentielle Standorte in Österreich in die
Auswahl gezogen werden?