2649/J-BR/2008

Eingelangt am 09.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Modernisierungskonzept für die Behandlung und Zwischenlagerung von in
Österreich anfallenden radioaktiven Abfällen in Seibersdorf

Im SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm vom 23.11.2008 für die 2009-2013 findet sich unter
Punkt 3.7. Strahlenschutz die Aussage:
...Weiters ist ein Modernisierungskonzept für die
Behandlung und Zwischenlagerung von in
Österreich anfallenden radioaktiven Abfällen
umzusetzen."

In einer Anfragebeantwortung vom 13. Juli 2006 (Zl. LE.4.2.4/0035-I 3/2006) gab BM Pröll
an, dass
Der Vertrag mit NES ... eine ordnungsgemäße Sammlung, Sortierung und
Mineralisierung, brennbarer Abfälle, sowie die Konditionierung und Zwischenlagerung der in
Österreich, anfallenden radioaktiven Abfälle bis zum Jahre 2030" gewährleistet. Von einer
Notwendigkeit und nun It. Regierungsprogramm vorgesehenen Umsetzung eines geplanten
Modernisierungskonzept f
ür die Behandlung und Zwischenlagerung ist dabei keine Rede.

Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.    Hat ihr Ressort die Erstellung eines Modernisierungskonzeptes in Auftrag gegeben und
wenn ja, wann und zu welchen Kosten?

a.    Auf Basis welcher Mängelfeststellungen wurde bekannt, dass eine
Modernisierung erforderlich werden könnte?

b.    Welche Maßnahmen beinhaltet die, im Regierungsprogramm angesprochene,
Umsetzung des Modernisierungskonzept?

c.    Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung dieses Modernisierungskonzeptes
vorgesehen?

d.    Welchen Kosten sind mit der Umsetzung des Modernisierungskonzeptes
verbunden?

e.    Wie verändern sich die Betriebskosten für die vorgesehene Nutzungsdauer
aufgrund der Umsetzung des Modernisierungskonzeptes?

2.    In einem Kurier-Artikel vom 22. 11. 08 (Unser Atommüll) wird der zuständige
Sektionschef im Lebensministerium, G
ünther Liebl mit der Aussage "die Republik
Österreich garantiert jedenfalls die sichere Zwischenlagerung" zitiert. Weiters wird
angegeben, dass
In den neuen Hallen 13 und 14 jedes Fass einzeln begehbar sein wird,
um etwaige Korrosionsschäden feststellen zu können"

a.   Sind in den bestehenden Hallen die einzelnen Fässer begehbar?

b.   Wenn nein - bei wie vielen Fässern mit welchen Inventarinhalten - so bekannt -
ist derzeit einer Kontrolle nicht möglich?

c.   Bei wie vielen Fässern wurde bislang eine Korrosion festgestellt? Hat die allfällig
festgestellte Korrosion zu Kontaminationen geführt und wenn ja, in welchem
Ausma
ß?

d.   Wie wird derzeit der Zustand der eingelagerten Fässer kontrolliert? Wie viele der
derzeit eingelagerten F
ässer ist grundsätzlich kontrollierbar?

e.   Wenn nein - wird durch das im Regierungsprogramm angekündigte
Modernisierungskonzept" erst eine Zugänglichkeit der Fässer in den
bestehenden Geb
äuden bzw. erst durch die neu zu errichtenden Hallen
gewährleistet?

f.    Wenn nein - wie kann, ihrer Aussage zufolge, die Republik für die sichere
Zwischenlagerung garantieren, wenn erst nach Umsetzung des
Modernisierungskonzeptes eine Kontrolle der eingelagerten F
ässer, weil dann
erst einzeln begehbar, sichergestellt sein könnte?

g.   Wann wird jener Status erreicht werden können, zu dem alle eingelagerten
Fässer einzeln begehbar sein werden?

3.    In der o.a. Anfragebeantwortung (Fragen 11 und 25) gibt ihr Vorgänger an, dass
festgelegt wurde, dass bis zum Jahre 2012 seitens des Bundes ein Konzept für die
Beseitigung radioaktiver Abf
älle vorgelegt wird, dass bis zum Jahr 2020 ein nationaler
Standort f
ür die Beseitigung bestimmt wird oder eine Vereinbarung über eine bilaterale
oder multilaterale Kooperation mit Endlagerst
ätte nachgewiesen werden kann. Von der    .
Erstellung eines einem derartigen Konzept ist in der aktuellen Regierungsvereinbarung
nichts zu lesen.

a.    Bleibt die Zielsetzung, bis 2012 ein Konzept zur Beseitigung radioaktiver Abfälle
zu erstellen, aufrecht?

b.    Ist eine Verlängerung der Zwischenlagerung des radioaktiven Abfalls in
Seibersdorf
über 2030 hinaus möglich und wenn ja mit welchen juristischen,
technischen und finanziellen Folgen ist aus heutiger Sicht zu rechnen?

c.    Beabsichtigen Sie -ähnlich wie beispielsweise die Schweiz, ein Konzept für die
Endlagersuche im Inland - einem SUP-Verfahren zu unterziehen?

4.   In besagtem Kurier-Artikel führt Herr Liebel weiter aus: "und wir verfolgen die
internationale Entwicklung sehr genau. Am liebsten w
äre dem Bund eine europäische
Lösung, wo mehrere Staaten ihren Müll zentral loswerden."

a.   Beteiligt sich Österreich an Projekten zu internationalen bzw. regionalen
Endlagern nur in jener Form, wonach den an den einschl
ägigen Projekten
beteiligten Staaten gegen
über Gewissheit gegeben wird, dass Österreich nur an
Endlagerprojekten außerhalb des eigenen Territoriums Interesse hat und sein
eigenes Gebiet grunds
ätzlich nicht für die Endlagerung von Abfällen aus
Nachbarstaaten zur Verf
ügung stehen kann und wird?

b.   Wird die Suche nach einem Endlager für radioaktiven Abfall aus Österreich noch
weiter verfolgt?

c.   Gemäß den Bestimmungen des geltenden Strahlenschutzgesetzes ist der Import
von radioaktivem Abfall zur Endlagerung in
Österreich untersagt. Beabsichtigt die
Bundesregierung eine Vorlage betreffend die Novelle des Strahlenschutzgesetzes
auszuarbeiten, sodass im Zuge der Evaluierung einer internationalen bzw.
regionalen Endlagersuche, auch potentielle Standorte in
Österreich in die
Auswahl gezogen werden?