2653/J-BR/2008

Eingelangt am 19.12.2008
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Anfrage

der Bundesräte Ing. Einwallner

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Schutzzonen vor Abtreibungskliniken

Ihr Amtsvorgänger hat am 22. November 2007 eine Evaluierung der Situation vor Abtreibungskliniken, insbesondere die Belästigung von Patientinnen durch vorgeblich religiöse DemonstrantInnen, eingeleitet. Diese Evaulierung sollte am 1. Dezember 2007 beginnen und am 31. Mai 2008 abgeschlossen werden. Es stellt sich daher die Frage, welche Ergebnisse diese Evaluierung gebracht hat und ob Schutzzonen vor Abtreibungskliniken ein taugliches Mittel darstellen, solche Übergriffe und Belästigungssituationen in Zukunft zu verhindern.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.             Was brachten die Erhebungen vor den Abtreibungskliniken, die insbesondere durch eine verstärkte Polizeipräsenz aufgenommen werden sollten?

2.             Vor welchen Kliniken wurden Erhebungen durchgeführt?

3.             In welchem Zeitraum wurden sie durchgeführt und was brachten die Erhebungen aufgeschlüsselt nach Kliniken?

4.             Wie stellten sich diese Belästigungssituationen dar?


5.             Welche rechtliche Handhabe gibt es nach geltendem Recht, um diese unerwünschten Vorgänge zu verhindern?

6.      Kam es zu polizeilichen Erhebungen, Interventionen oder Einleitungen von straf- oder verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren?

Wenn ja, zu welchen?
Wenn nein, warum nicht?

7.             Brachten diese Interventionen durch die Polizei eine Verbesserung der Situation für die Patientinnen?

8.             Sehen Sie als Innenministerin einen rechtlichen Handlungsbedarf, um Patientinnen wirkam vor solchen Belästigungen schützen zu können?

Wenn ja, wie soll eine solche Schutzzonenregelung ausgestaltet werden und in welcher Rechtsmaterie soll sie verankert werden?

Wenn nein, warum sehen Sie keinen rechtlichen Handlungsbedarf?

9.      Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Kompetenzsituation zur Erlassung solcher rechtlichen Maßnahmen?