2657/J-BR/2009

Eingelangt am 19.02.2009
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Alkoholgrenze bei Bootsf
ührern auf dem Bodensee

Mit der am 30. November 2001 im Bundesgesetzblatt unter der Nummer II / 419 kund-
gemachten Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner
2002 f
ür Bootsführer auf dem Bodensee ein ab 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration geltendes
Fahrverbot eingef
ührt. Mit einer Änderung des Schifffahrtsgesetzes, BGBl I Nr. 102/2003, wurde
in weiterer Folge eine Rechtsgrundlage für die Vollziehbarkeit dieser Bestimmung geschaffen.
Hinsichtlich der damals geforderten Anpassung der Promillegrenze an die im Stra
ßenverkehr
geltenden 0,5 Promille wurde darauf hingewiesen, dass daf
ür eine entsprechende Einigung mit
den anderen Anrainerstaaten notwendig sei.

Für den Bereich der österreichischen Gewässer wurde inzwischen mit der Schifffahrtsrechts-
novelle 2005, BGBl
I Nr. 41/2005, die Promillegrenze entsprechend gesenkt, für den Bodensee
ist eine entsprechende Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung noch ausständig. Mit der
Anfragebeantwortung 2202/A.B.-BR/2006 vom 10. Mai 2006 hat der damalige Bundesminister
darauf hingewiesen, dass sich dieses Theme auf der sogenannten Pedenzenliste f
ür eine nächste
Novelle der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung befinde. Abgewartet werden sollte damals das
Ergebnis der innerschweizerischen Beratungen
über die Einführung einer bisher nicht
bestehenden Promillegrenze auf schweizerischen Gew
ässern.


Nach der Anfragebeantwortung 2347/AB vom 10. September 2007 waren damals die
Beratungen in der Schweiz noch nicht abgeschlossen, es m
üssten laut Auskunft des Bundesamts

für Verkehr auch erst die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Promillegrenze geschaffen
werden.

In plane laut Medienberichten die International Maritime Organisation, für die Schifffahrt auf
hoher See weltweit eine Blutalkoholgrenze für Besatzungsmitglieder von 0,5 Promille
einzuf
ühren.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.              Sind die Beratungen in der Schweiz bereits abgeschlossen und bis wann wird mit einer
Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung zu rechnen sein?

2.              Was hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bisher
unternommen, um auf eine Senkung der Alkoholgrenze f
ür Bootsführer auf dem
Bodensee auf auf die inzwischen allgemein
üblichen 0,5 Promille hinzuwirken?