2657/J-BR/2009
Eingelangt am
19.02.2009
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möglich.
Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss,
Edgar Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Alkoholgrenze bei Bootsführern auf dem
Bodensee
Mit der am
30. November 2001 im Bundesgesetzblatt unter der Nummer II / 419 kund-
gemachten Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
wurde mit Wirkung vom 1. Jänner
2002 für Bootsführer auf dem Bodensee ein ab 0,8 Promille
Blutalkoholkonzentration geltendes
Fahrverbot eingeführt. Mit
einer Änderung des Schifffahrtsgesetzes, BGBl I Nr.
102/2003, wurde
in weiterer Folge
eine Rechtsgrundlage für die Vollziehbarkeit dieser
Bestimmung geschaffen.
Hinsichtlich der damals geforderten Anpassung der Promillegrenze an die im Straßenverkehr
geltenden 0,5 Promille wurde darauf hingewiesen, dass dafür eine entsprechende Einigung mit
den anderen Anrainerstaaten notwendig sei.
Für den Bereich der österreichischen Gewässer wurde inzwischen mit der
Schifffahrtsrechts-
novelle 2005, BGBl I Nr. 41/2005,
die Promillegrenze entsprechend gesenkt, für den
Bodensee
ist eine
entsprechende Änderung der
Bodensee-Schifffahrts-Ordnung noch ausständig. Mit der
Anfragebeantwortung 2202/A.B.-BR/2006 vom
10. Mai 2006 hat der damalige Bundesminister
darauf hingewiesen, dass sich dieses
Theme auf der sogenannten Pedenzenliste für eine nächste
Novelle der
Bodensee-Schiffahrts-Ordnung befinde. Abgewartet werden sollte damals das
Ergebnis der innerschweizerischen Beratungen über die Einführung einer bisher nicht
bestehenden Promillegrenze auf
schweizerischen Gewässern.
Nach der Anfragebeantwortung
2347/AB vom 10. September 2007 waren damals die
Beratungen in der Schweiz noch nicht
abgeschlossen, es müssten laut Auskunft des Bundesamts
für Verkehr
auch erst die gesetzlichen Grundlagen für eine solche
Promillegrenze geschaffen
werden.
In plane laut
Medienberichten die International Maritime Organisation, für die
Schifffahrt auf
hoher
See weltweit eine Blutalkoholgrenze für
Besatzungsmitglieder von 0,5 Promille
einzuführen.
Daher richten die unterzeichneten
Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1.
Sind die Beratungen in der Schweiz bereits abgeschlossen und bis wann
wird mit einer
Änderung der
Bodensee-Schifffahrts-Ordnung zu rechnen sein?
2.
Was hat das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie bisher
unternommen, um auf eine Senkung der Alkoholgrenze für Bootsführer auf dem
Bodensee auf auf die inzwischen allgemein üblichen 0,5 Promille hinzuwirken?