2658/J-BR/2009

Eingelangt am 25.02.2009
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Anfrage

 

 

der Bundesräte Kneifel

und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz:

betreffend Tabak, Alkohol und Drogen: Kosten für das

Pensionssystem

Die Pensionen aus gesundheitlichen Gründen (Invaliditäts-, Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitspensionen) haben im Jahr 2008 einen Höchststand von 450.656 (2002: 382.685) erreicht. Einer der Gründe ist sicherlich ein Ausweichen bedingt durch die sukzessive Abschaffung der vorzeitigen Alterspensionen. In den letzten Jahren ist aber auch eine signifikante Verschiebung von orthopädischen Krankheitsursachen zu psychischen Erkrankungen festzustellen. Dies geht vor allem aus den Statistischen Handbüchern des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger hervor. Nicht ausgewiesen ist dabei, in wie vielen Fällen die Invalidität auf Tabak, Alkohol und Drogen zurückzuführen ist.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende


Anfrage:

1) In wie vielen Fällen ist Ursache für die Zuerkennung einer Pension aus gesundheitlichen Gründen der schädliche Gebrauch von Tabak, Alkohol oder Drogen?

2)       Wie teilt sich die Häufigkeit auf die Pensionsversicherung der Unselbständigen und der Selbständigen auf?

3)       Wie hoch ist das Durchschnittsalter, mit dem Pensionen aus gesundheitlichen Gründen wegen schädlichen Gebrauchs von

 

a)     Tabak

b)   Alkohol

c)     Drogen
zuerkannt werden?

 

4)       Wie viele dieser Pensionen werden befristet, wie viele unbefristet zuerkannt?

5)       In welchem Umfang wird bei den befristet zuerkannten Pensionen aus gesundheitlichen Gründen vom Pensionsversicherungsträger die rechtlich vorgesehene Mitwirkungspflicht (Entwöhnungsbehandlung etc.) eingefordert?

6)       Gibt es hinsichtlich der Anstaltspraxis des Verlangens der Mitwirkungspflicht Unterschiede zwischen den einzelnen Pensionsversicherungsträgern?

7)       In wie viel Prozent der wegen Missbrauchs von Tabak, Alkohol und Drogen befristet zuerkannten Pensionen aus gesundheitlichen Gründen kommt es zur Weitergewährung?


 

8)       Werden Fälle, bei denen die Fahrtüchtigkeit bzw. Fahrzuverlässigkeit infolge Missbrauchs von Alkohol und Drogen zweifelhaft ist, an die zuständige Führerscheinbehörde weitergemeldet, um Schaden an Leib und Leben anderer Personen zu verhindern?

9)       Wie hoch sind die Kosten für die Pensionsversicherung aufgrund der wegen schädlichen Gebrauchs von Tabak, Alkohol und Drogen zuerkannten Pensionen aus Gesundheitsgründen?

10)  Wie hoch sind die Kosten insgesamt für das Sozialsystem, verursacht durch Missbrauch von Tabak, Alkohol und Drogen?