2660/J-BR/2009

Eingelangt am 03.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend des Verkehrsberuhigungskonzepts It. Bescheid UVP S1 West

Im Bescheid zur Umweltvertäglichkeit der S1 Abschnitt Eibesbrunn/Korneuburg
wurde vom BMVIT Ma
ßnahmen zur nachhaltigen Sicherstellung der
Entlastungswirkung der Nebenstraßen durch Verkehrsberuhigung vorgeschrieben
(Punkt 7, Seite 7 des Bescheides).

Zitat Bescheid: Erfahrungsgemäß werden Ortsdurchfahrten und das untergeordnete
Straßennetz durch den Entlastungseffekt wieder attraktiver und dadurch wird
Autoverkehr angezogen.... Um den erw
ünschten Entlastungseffekt durch die S1
West nachhaltig sicherzustellen, sind im untergeordneten Straßennetz, welches
durch die S1 entlastet wird, insbesondere f
ür die Ortsdurchfahrten geeignete

verkehrsberuhigende Maßnahmen zu realisieren (........ ) soweit sie noch nicht durch

vorhandene Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vollständig verkehrsberuhigt sind, und
auch für die zwischen den Ortschaften liegenden Freilandstrecken das Tempo
reduzierende Ma
ßnahmen zu setzen.

In diesem Sinne ist ein Verkehrsberuhigungskonzept vom Projektwerber im
Einvernehmen mit dem Land Nieder
österreich, den betroffenen Gemeinden
sowie der laut StVO zust
ändigen Behörden für das Planungsgebiet zu erstellen
und der UVP-Behörde spätestens ein Jahr vor der geplanten Inbetriebnahme
der S1-West vorzulegen.
Dieses Konzept ist in bestmöglichem Einvernehmen
zwischen dem Projektwerber und dem Land Nieder
österreich bzw. den betroffenen
Gemeinden unter Einbeziehung der It. StVO zust
ändigen Straßenbehörde zu
erstellen und dessen Umsetzung vor der Inbetriebnahme der UVP-Beh
örde
anzuzeigen und nachzuweisen. Die Tatsache der Umsetzung dieser
Verkehrsberuhigungsma
ßnahmen ist binnen 18 Monaten nach Inbetriebnahme der
S1West zu realisieren und der UVP-Beh
örde nachzuweisen."

Das UVP-Verfahren für die S1 wurde erstmals als Bescheidverfahren durchgeführt.
Die Bescheidauflagen wurden bisher bereits teilweise sehr mangelhaft oder
versp
ätet umgesetzt bzw. sogar ignoriert. So wird die Auffahrt West zur A22
Richtung Stockerau in Korneuburg jetzt, trotz anderer Bescheidauflagen, bis Ende
2009 durchgehend gesperrt werden, kompensatorische Maßnahmen, die der
Bescheid vorschreiben w
ürde, wurden offensichtlich nicht gesetzt.
Eine versp
ätete Umsetzung des angeordneten Verkehrskonzeptes ist leider ebenfalls
zu bef
ürchten, da bisher lediglich die Umsetzung einer Ortsumfahrung Harmannsdorf
als eine dieser Maßnahmen bekannt geworden ist. Lt. ASFINAG - Homepage soll
die S1 West im Frühjahr 2010 in Betrieb gehen - im Frühjahr 2009 wäre daher das
angesprochene Verkehrsberuhigungskonzept vorzulegen.


Die unterfertigten Bundesrätlnnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)            Wie viele Besprechungen zwischen ASFINAG, Land NÖ, der StVO-Behörde und
den Gemeinden haben es bisher zur Erstellung des o.a. Verkehrskonzeptes
stattgefunden? Wer war daran beteiligt?

2)            Ist die Finanzierung der Konzepterstellung bereits geklärt? Wer übernimmt die
Kosten f
ür das Konzept?

3)            Ist die Finanzierung der Konzept-Umsetzung bereits geklärt? Wer übernimmt die
Kosten für die zu setzenden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen?

4)     Welche Maßnahmen bzw. Sanktionen hat das BMVIT gesetzt, um die Einhaltung
der Bescheidauflagen (z.B. Sperre Abfahrt West in Korneuburg) durchzusetzen?

5)            Welche Maßnahmen wird das BMVIT als UVP-Behörde setzen, wenn das
Verkehrsberuhigungskonzept nicht rechtzeitig beschlossen bzw. umgesetzt wird?
Wird die Verkehrsfreigabe f
ür die S1-West in diesem Fall verzögert?

6)            Ab wann wird die, im UVP-Bescheid (Punkt 8) angekündigte, permanente
automatische Z
ählstelle zwischen Korneuburg West und Korneuburg Nord
installiert sein? Werden die Daten aus dieser Z
ählstelle öffentlich zugänglich
sein?

7)            Werden die geplanten Stichprobenzählungen des KFZ-Verkehrs (Punkt 9 des
Bescheides) öffentlich bekannt gegeben werden?

8)     Werden die, ab Seite 12 des Bescheides näher beschriebenen, Messungen zur
Beweissicherung und Kontrolle (Lärm und Verkehrszählungen) veröffentlicht?

9)     Wie oft werden die, It. Punkt 26 (Seite 13) vorgeschriebenen Verkehrszählungen
im laufenden Betrieb durchgeführt?

10)Werden die, zur Beweissicherung und Kontrolle durchzuführenden Messungen
der Luftqualit
ät (NO2, PM10) an den Immissionspunkten It Punkt 44 des UVP-
Bescheides (Korneuburg-Teich und Stetten - Am Teiritz), sowie die Messungen
von NOx und PM10 am
östlichen Portal des Tunnels Tradenberg (It. Punkt 45 des
UVP-Bescheides) veröffentlicht?