2660/J-BR/2009
Eingelangt am 03.03.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend des Verkehrsberuhigungskonzepts It. Bescheid UVP S1 West
Im Bescheid zur Umweltvertäglichkeit der S1 Abschnitt
Eibesbrunn/Korneuburg
wurde vom BMVIT Maßnahmen zur
nachhaltigen Sicherstellung der
Entlastungswirkung
der Nebenstraßen durch Verkehrsberuhigung vorgeschrieben
(Punkt 7, Seite 7 des Bescheides).
Zitat
Bescheid: „Erfahrungsgemäß werden
Ortsdurchfahrten und das untergeordnete
Straßennetz durch den Entlastungseffekt wieder
attraktiver und dadurch wird
Autoverkehr angezogen.... Um den erwünschten
Entlastungseffekt durch die S1
West nachhaltig
sicherzustellen, sind im untergeordneten Straßennetz, welches
durch die S1 entlastet wird, insbesondere für die Ortsdurchfahrten geeignete
verkehrsberuhigende Maßnahmen zu realisieren (........ ) soweit sie noch nicht durch
vorhandene
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vollständig
verkehrsberuhigt sind, und
auch für die zwischen den Ortschaften liegenden
Freilandstrecken das Tempo
reduzierende Maßnahmen zu
setzen.
In diesem Sinne ist ein
Verkehrsberuhigungskonzept vom Projektwerber im
Einvernehmen mit dem Land Niederösterreich, den betroffenen Gemeinden
sowie der laut StVO zuständigen Behörden für das
Planungsgebiet zu erstellen
und der
UVP-Behörde spätestens ein Jahr vor der geplanten
Inbetriebnahme
der S1-West vorzulegen. Dieses
Konzept ist in bestmöglichem Einvernehmen
zwischen dem Projektwerber und dem Land Niederösterreich bzw. den betroffenen
Gemeinden unter Einbeziehung der It. StVO zuständigen Straßenbehörde zu
erstellen und dessen Umsetzung vor der Inbetriebnahme der UVP-Behörde
anzuzeigen und nachzuweisen. Die Tatsache
der Umsetzung dieser
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
ist binnen 18 Monaten nach Inbetriebnahme der
S1West zu realisieren und der UVP-Behörde nachzuweisen."
Das UVP-Verfahren für die S1 wurde erstmals als
Bescheidverfahren durchgeführt.
Die Bescheidauflagen wurden bisher bereits
teilweise sehr mangelhaft oder
verspätet umgesetzt bzw. sogar ignoriert. So wird
die Auffahrt West zur A22
Richtung
Stockerau in Korneuburg jetzt, trotz anderer Bescheidauflagen, bis Ende
2009 durchgehend
gesperrt werden, kompensatorische Maßnahmen,
die der
Bescheid vorschreiben würde, wurden offensichtlich nicht
gesetzt.
Eine verspätete
Umsetzung des angeordneten Verkehrskonzeptes ist leider ebenfalls
zu befürchten, da bisher lediglich die Umsetzung einer
Ortsumfahrung Harmannsdorf
als
eine dieser Maßnahmen bekannt geworden ist. Lt. ASFINAG -
Homepage soll
die
S1 West im Frühjahr 2010 in Betrieb gehen - im Frühjahr 2009 wäre daher das
angesprochene
Verkehrsberuhigungskonzept vorzulegen.
Die unterfertigten Bundesrätlnnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)
Wie viele Besprechungen zwischen ASFINAG, Land NÖ, der
StVO-Behörde und
den Gemeinden haben
es bisher zur Erstellung des o.a. Verkehrskonzeptes
stattgefunden? Wer war daran beteiligt?
2)
Ist die Finanzierung der Konzepterstellung bereits geklärt? Wer übernimmt die
Kosten für das Konzept?
3)
Ist die Finanzierung der Konzept-Umsetzung bereits geklärt? Wer übernimmt die
Kosten für die zu setzenden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen?
4)
Welche Maßnahmen bzw. Sanktionen hat das BMVIT
gesetzt, um die Einhaltung
der Bescheidauflagen (z.B. Sperre Abfahrt West in Korneuburg) durchzusetzen?
5)
Welche Maßnahmen wird das BMVIT als UVP-Behörde setzen, wenn das
Verkehrsberuhigungskonzept nicht
rechtzeitig beschlossen bzw. umgesetzt wird?
Wird die Verkehrsfreigabe für
die S1-West in diesem Fall verzögert?
6)
Ab wann wird
die, im UVP-Bescheid (Punkt 8) angekündigte,
permanente
automatische Zählstelle zwischen Korneuburg West
und Korneuburg Nord
installiert sein? Werden die Daten aus
dieser Zählstelle öffentlich
zugänglich
sein?
7)
Werden die geplanten Stichprobenzählungen des
KFZ-Verkehrs (Punkt 9 des
Bescheides) öffentlich bekannt gegeben werden?
8)
Werden die, ab Seite 12 des Bescheides näher
beschriebenen, Messungen zur
Beweissicherung und
Kontrolle (Lärm und Verkehrszählungen) veröffentlicht?
9)
Wie oft werden die, It. Punkt 26 (Seite 13) vorgeschriebenen Verkehrszählungen
im laufenden Betrieb
durchgeführt?
10)Werden
die, zur Beweissicherung und Kontrolle durchzuführenden Messungen
der Luftqualität (NO2, PM10) an den Immissionspunkten
It Punkt 44 des UVP-
Bescheides (Korneuburg-Teich und Stetten -
Am Teiritz), sowie die Messungen
von NOx und PM10 am östlichen
Portal des Tunnels Tradenberg (It. Punkt 45 des
UVP-Bescheides) veröffentlicht?