2661/J-BR/2009

Eingelangt am 03.03.2009
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Erhöhung des Bundesbeitrages für die Fachhochschulförderung

Anlässlich der teilweisen Abschaffung der Studiengebühren hat der Nationalrat mit
Entschließung vom 24. September 2008 die Bundesregierung aufgefordert, eine durchschnitt-
liche Erh
öhung des Bundesbeitrages zur Finanzierung der Fachhochschulstudienplätze pro
Studienplatz um 34 % zu veranlassen. Das war von der Absicht getragen, den Fachhochschulen
den Verzicht auf die Einhebung eines Studienbeitrages zu erleichtern.

Die Rektoren und akademischen LeiterInnen der Fachhochschulen Österreichs haben kürzlich in
einem offenen Brief an diese Entschließung erinnert und die damals in Aussicht gestellte
Erh
öhung der Studienplatzfinanzierung urgiert. Auch im Vorarlberger Landtag wurde bei der in
Aussicht genommenen Abschaffung der Studiengebühren bei der Fachhochschule Dornbirn von
der Notwendigkeit ausgegangen, dass sie seit vielen Jahren unterbliebene Wertanpassung des
Bundesbeitrages nachgeholt wird.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft
und Forschung folgende

Anfrage:

1.                  In welcher Weise ist die erwähnte Entschließung in die Anträge für den Bundesvoranschlag
2009 eingeflossen?

2.                  Wird es im Rahmen dieses Bundesvoranschlages zu einer Erhöhung der Bundesbeitrages zur
Finanzierung der Fachhochschulstudienplätze kommen?

3.                  In welchem Ausmaß wird es gegebenenfalls zu einer Erhöhung kommen?

4.                  Falls keine Erhöhung zu erwarten ist, warum wird der Entschließung des Nationalrats nicht
Rechnung getragen?