2662/J-BR/2009
Eingelangt am 26.03.2009
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möglich.
Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss,
Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Doppelstaatsbürgerschaften Österreich-Türkei
Gemäß § 10 Abs. 3
Staatsbürgerschaftsgesetz darf die österreichische
Staatsbürgerschaft nicht
verliehen werden,
wenn der Fremde die für das Ausscheiden aus seinem
bisherigen Staats-
verband erforderlichen Handlungen unterlässt, obwohl
ihm diese möglich und zumutbar sind
oder wenn er auf
andere Weise absichtlich die Beibehaltung seiner bisherigen Staatsbürgers-
chaft erwirkt. Nach § 27 Abs. 1
verliert die Staatsbürgerschaft, wer auf Grund seines Antrages,
seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde
Staatsangehörigkeit
erwirbt. Damit im Zusammenhang steht die
sich aus der Konvention 8 der Internationalen
Zivilstandskommission ergebende Verpflichtung aller Staaten zur gegenseitigen
Information
über Erwerb der Staatsangehörigkeit.
Damit soll
verhindert werden, dass ausländische Staatsbürgerschaften
nur zum Schein
zurückgelegt und nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wieder erworben
werden.
In letzter
Zeit mehren sich Anhaltspunkte dafür, dass die Türkei ihrer völkerrechtlichen
Verpflichtung nicht
ausreichend nachkommt und somit das Bestehen zahlreicher nicht gesetz-
mäßiger Doppelstaatsbürgerschaften begünstigt. Damit wird ein wesentlicher
Grundgedanke
des österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht, nämlich die Vermeidung staatsbürgerlicher
Loyalitätskonflikte,
unterlaufen.
Daher richten die unterzeichneten
Bundesräte an den Herrn Bundesminister für europäische
und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1.
Trifft es zu,
dass Österreich von der Türkei über die Wiedereinbürgerung früherer türkischer
Staatsbürger nur unzureichend
unterrichtet wird?
2.
Welcher Art sind die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Türkei, Österreich über die
Wiedereinbürgerung zu
informieren?
3.
Sind Ihnen
Probleme bekannt, die dadurch entstehen können, dass die österreichischen
Behörden unter Umständen erst nach vielen Jahren von einer
gesetzwidrigen Doppelstaats-
bürgerschaft
erfahren?
4.
In welcher
Weise wurde bisher an die Türkei
herangetreten, ihre völkerrechtlichen
Verpflichtungen einzuhalten?