2662/J-BR/2009

Eingelangt am 26.03.2009
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Doppelstaatsb
ürgerschaften Österreich-Türkei

Gemäß § 10 Abs. 3 Staatsbürgerschaftsgesetz darf die österreichische Staatsbürgerschaft nicht
verliehen werden, wenn der Fremde die für das Ausscheiden aus seinem bisherigen Staats-
verband erforderlichen Handlungen unterl
ässt, obwohl ihm diese möglich und zumutbar sind
oder wenn er auf andere Weise absichtlich die Beibehaltung seiner bisherigen Staatsbürgers-
chaft erwirkt. Nach
§ 27 Abs. 1 verliert die Staatsbürgerschaft, wer auf Grund seines Antrages,
seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit
erwirbt. Damit im Zusammenhang steht die sich aus der Konvention 8 der Internationalen
Zivilstandskommission ergebende Verpflichtung aller Staaten zur gegenseitigen Information
über Erwerb der Staatsangehörigkeit.

Damit soll verhindert werden, dass ausländische Staatsbürgerschaften nur zum Schein
zurückgelegt und nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wieder erworben
werden.

In letzter Zeit mehren sich Anhaltspunkte dafür, dass die Türkei ihrer völkerrechtlichen
Verpflichtung nicht ausreichend nachkommt und somit das Bestehen zahlreicher nicht gesetz-
m
äßiger Doppelstaatsbürgerschaften begünstigt. Damit wird ein wesentlicher Grundgedanke
des
österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht, nämlich die Vermeidung staatsbürgerlicher
Loyalit
ätskonflikte, unterlaufen.


Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für europäische
und internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.                 Trifft es zu, dass Österreich von der Türkei über die Wiedereinbürgerung früherer türkischer
Staatsb
ürger nur unzureichend unterrichtet wird?

2.                 Welcher Art sind die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Türkei, Österreich über die
Wiedereinbürgerung zu informieren?

3.                 Sind Ihnen Probleme bekannt, die dadurch entstehen können, dass die österreichischen
Beh
örden unter Umständen erst nach vielen Jahren von einer gesetzwidrigen Doppelstaats-
b
ürgerschaft erfahren?

4.                 In welcher Weise wurde bisher an die Türkei herangetreten, ihre völkerrechtlichen
Verpflichtungen einzuhalten?