2667/J-BR/2009
Eingelangt am 28.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Kleinwindkraftanlagen in Österreich
Um die
verpflichtenden Ziele Österreichs im Bereich der Erneuerbaren
Energien (34
Prozent am
Erneuerbare am Gesamtenergieverbrauch bis 2020) erreichen zu
können, müssen alle
Formen der Erneuerbaren Energien genutzt werden. Auch die
Kleinwindkraft kann ihren Anteil dazu beitragen.
Viele ÖsterreicherInnen zeigen jetzt verstärktes Interesse an einer sauberen und
autarken Energiegewinnung. Neben der Nutzung der Sonnenenergie durch
Photovoltaik bietet sich hier die Nutzung der Windkraft durch Kleinanlagen an.
Dass
die Nutzung der „kleinen Windkraft" bisher
noch Pioniercharakter hat, liegt auch
daran, dass die rechtlichen
Rahmenbedingungen, die technischen Standards und die
staatliche Unterstützung
unzureichend vorhanden sind bzw. gänzlich
fehlen.
o Die Genehmigungsvoraussetzungen der Anlagen sind in den Bundesländern
unterschiedlich geregelt.
o Die Baugenehmigung obliegt meist den
Gemeinden. Aufgrund mangelnder
Erfahrungen betreten künftige
AnlagenbetreiberInnen bei der behördlichen
Abwicklung meist „Neuland".
o
Die Genehmigung als Ökostromanlage (zur Netzeinspeisung)
o Die
wenigsten der, am Markt befindlichen Anlagen, sind lEC-zertifiziert. Eine
Bewertung der verschiedenen Anlagentypen ist
aufgrund fehlender
technischer Standards (Lärm, tatsächliche Leistung, Sturmabschaltung, etc.)
kaum möglich.
o
Das geltende Ökostromgesetz sieht für die Einspeisung von Kleinwindkraft
keinen gesonderten Tarif vor. Der geltende Tarif für die Einspeisung von
Großwindkraftanlagen,
der aufgrund der Effizienz moderner Windkraftanlagen
auch schon unter dem
Marktpreis lag, deckt nicht einmal annähernd die
Kosten für die Erzeugung von Energie durch
Kleinwindkraftanlagen ab.
Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Welchen
Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele im Bereich der
Erneuerbaren Energie kann die Nutzung der
Kleinwindkraft in Österreich leisten?
2.
Sind Ihrem
Ministerium Daten über die in Österreich betriebenen
Kleinwindkraftanlagen (Inselanlagen und
Einspeisung ins Netz) bekannt?
a. Wenn ja, wie
viele Kleinwindkraftanlagen sind in Österreich
bisher errichtet
worden?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, besteht Interesse an einer Erfassung dieser Daten?
3. Sehen Sie in der
Erzeugung von Kleinwindkraftanlagen auch ein Potential für die
österreichische Wirtschaft?
a. Welche
Erzeuger von Kleinwindkraftanlagen in Österreich sind Ihnen
bekannt?
4. In welcher Form
hat sich Ihr Ministerium bisher mit der Erzeugung von
Erneuerbarer Energie durch Kleinwindkraftanlagen beschäftigt?
a. Wurden
von Ihrem Ministerium Studien zur Nutzung von Kleinwindkraft in
Österreich in Auftrag gegeben? Wenn
ja, welche und sind diese der
Öffentlichkeit zugänglich?
5. Derzeit ist kaum
eine Kleinwindkraftanlage lEC-zertifiziert. Daraus ergeben sich
unvergleichbare Angebote am Markt, teilweise enttäuschende
Erträge und auch
sicherheitsrelevante
Probleme. Die Normierung und Überwachung
der
technischen Standards (TÜV)
von Kleinwindkraftanlagen wäre
daher eine
wichtige Voraussetzung für
KonsumentInnensicherheit und für
die
Markteinführung der Kleinwindkraft in Österreich. International gibt es daher
Bestrebungen zur Normierung der Kleinwindkraftanlagentechnik.
a. Welche Erfahrungen
von Kleinwindkraftanlagenbetreibern sind dem
Ministerium bekannt?
b. Sehen Sie in der
Schaffung und Überwachung von technischen Standards
eine Möglichkeit zur Steigerung der Attraktivität von
Kleinwindkraftwerken
für die NutzerInnen?
c. Würden
derartige technische Standards die Markteinführung von
Kleinwindkraftwerken
in Österreich beschleunigen?
6. Nach unserem
derzeitigen Wissensstand ist die Förderung von
Kleinwindkraftanlagen in Österreich derzeit beschränkt auf die
Einspeisevergütung für
Windkraftanlagen It. Ökostromgesetz.
a. Derzeit fallen
bei Kleinwindkraftanlagen (Errichtungs-)Kosten von € 3000,--
bis € 15.000 pro kW an. Wie weit ist der Tarif für Windkraft
(dzt. 7,53 ct) bei
Kleinwindkraftanlagen
kostendeckend?
b. Gibt es derzeit
andere Förderungsmöglichkeiten
für
Kleinwindkraftanlagen
in Österreich?
c. Ist
vorgesehen, in der nächsten Novelle des Ökostromgesetzes
gesonderte Tarife für Energie aus Kleinwindkraftwerken
vorzusehen?
i.
Wenn ja, in welcher Größenordnung soll diese sich bewegen?
ii.
Wenn nein, warum nicht?
d. Ist vorgesehen,
die Anschaffung von Kleinwindkraftwerken in einer
anderen Form durch Förderungen zu unterstützen?
i.
Wenn ja, welche Möglichkeiten (Fördertöpfe) könnten hier eröffnet
werden?