2708/J-BR/2009

Eingelangt am 16.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates Schennach, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bausparkasse Wüstenrot AG

Im Frühjahr 2009 gab es angesichts der internationalen Finanzkrise auch mediale Spekulationen über die wirtschaftliche Lage der Bausparkasse Wüstenrot AG.

In einer Presseaussendung vom 31.3.2009 erklärte dazu „Konzernchefin" Susanne Riess-Passer, dass die Bausparkasse Wüstenrot keine Staatsunterstützung in Anspruch nehmen müsse. Es sei zwar zuletzt das „Eigenkapital geschmälert" worden, man habe aber genug Mittel um die Probleme allein bewältigen zu können.

Angesichts des Umstandes, dass Bausparen für zahlreiche ÖsterreicherInnen nach wie vor die bevorzugte Sparform ist, besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Sicherheit der Einlagen.

Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Hat die Bausparkasse Wüstenrot AG bisher eine Unterstützung im Rahmen des staatlichen „Banken-Hilfspaketes" beantragt?

2.                 Haben andere konzernmäßig mit der Bausparkasse Wüstenrot AG verbundene Unternehmen dies getan?

3.                 Falls ja: welche, und in welcher Verbindung stehen diese Unternehmen zur Bausparkasse Wüstenrot AG?

4.                 Ist Ihnen aus der Bankenaufsicht bekannt, welchem Zweck die in der Hauptversammlung am 29.1.2009 vorgenommenen gesellschaftlichen Umstrukturierungen und Namensänderungen (Namenstausch der Bausparkasse Wüstenrot AG mit der BWA Beteiligungs- und Verwaltungs AG) dienten?


5.                 Wurden dafür Genehmigungen durch in Ihren Zuständigkeitsbereich fallende Behörden erteilt?

6.                 Hat es im Jahr 2008 Ermittlungsverfahren gegenüber der Bausparkasse Wüstenrot AG oder konzernmäßig verbundenen Unternehmen gegeben?

7.                 Falls ja: was war der Gegenstand der Ermittlungsverfahren?

8.                 Was war das Ergebnis der Ermittlungsverfahren?

9.                 Hat es im Jahr 2008 eine vor Ort-Prüfung durch die Österreichische Nationalbank bei der Bausparkasse Wüstenrot AG oder konzernmäßig verbundenen Unternehmen gegeben?

10.          Falls ja: was war der Gegenstand der Ermittlungsverfahren?

11.          Was war das Ergebnis der Ermittlungsverfahren?

12.          Gibt es Hinweise darauf, dass die Bausparkasse Wüstenrot AG Teile der Anspargelder aus Bausparverträgen in spekulative Anlagen (insbesondere in den USA) investiert hat?

13.          Falls ja: entsprachen diese Veranlagungen dem § 8 Bausparkassengesetz und anderen gesetzlichen Vorschriften?

14.          Welche Auswirkungen hatten die Versicherungs- und Bankenpleiten etwa von Lehmann Brothers, Washington Mutual, AIG und der isländischen Großbanken (insb. Kaupthing) auf die Finanzlage der Bausparkasse Wüstenrot AG und der konzernmäßig verbundenen Unternehmen?

15.          In welcher Höhe wurden bei der Bausparkasse Wüstenrot AG im Jahr 2008 Abwertungen der Finanzanlagen erforderlich?

16.          War zu irgendeinem Zeitpunkt die Auszahlbarkeit der Anlagegelder aus Bausparverträgen in Gefahr?

17.          Falls ja: welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen?

18.          Wurden Verwaltungsstrafen verhängt?

19.          Wurde die Genehmigungssituation nach dem BWG und dem Bausparkassengesetz einer Überprüfung überzogen?

20.          Wurden Auflagen für die Fortführung des Bausparkassengeschäftes erteilt?

21.          Mussten konzernintern Eigenmittel umgeschichtet und erhöht werden?

22.          Falls ja: auf welche Weise ist das erfolgt?