2712/J-BR/2009
Eingelangt am 23.07.2009
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Anfrage
der Bundesräte Ana Blatnik
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Interventionsstellen gegen Gewalt und Gewaltschutzzentren
Die Interventionsstellen gegen
Gewalt und Gewaltschutzzentren sind neben den
Frauenhäusern die
zentralen Opferschutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen
in Österreich. Allein zwischen 2006 und 2008
sind die Fallzahlen der
Interventionsstellen um über
20 Prozent angestiegen. Um diesem erhöhten Bedarf
gerecht zu werden, ist eine entsprechende finanzielle Ausstattung erforderlich.
Darüber hinaus
ist laut Regierungsprogramm vorgesehen, eine Notwohnung für
Betroffene von Zwangsheirat sowie weitere Regionalstellen einzurichten, um vor
allem im ländlichen Bereich Opfer von Gewalt besser
betreuen zu können.
Die
unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Wird der
neuerliche Anstieg der Fallzahlen der Interventionsstellen und der
steigende Bedarf mit einer Budgeterhöhung seitens
des Innenministeriums
berücksichtigt werden?
2.
Wie hoch ist
das Budget 2009 und 2010 für
die Interventionsstellen gegen
Gewalt und die Interventionsstelle für Betroffene
des Frauenhandels seitens
des
Bundesministeriums für Inneres (Beträge in Euro nach Jahren
aufgegliedert)?
3.
Wieviel ist seitens des Bundesministeriums für Inneres für die
Errichtung und
den
Erhalt einer Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat 2009 und
2010
budgetiert (Beträge in Euro nach Jahren aufgegliedert)?