2713/J-BR/2009
Eingelangt am 23.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Bundesrat Schennach, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend Banken-
und Versicherungspaket - Stand der Ausnutzung per 2. Quartal
2009 und per 30. Juni 2009 - Folgeanfrage zu
NR 1201/J und NR 2180/J von
Werner Kogler
Mit
dem Gesetz zur Stärkung des Interbankenmarktes
(Interbankmarktstärkungs-
gesetz - ISBG) und
dem Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der
Stabilität des Finanzmarktes
(Finanzmarktstabilitätsgesetz - FinStaG) wurde ein
ursprünglich 100-Milliarden-Schutz-Schild
für Banken und Versicherungen
geschaffen.
Dieses im
Oktober im Nationalrat beschlossene Maßnahmenpaket
beinhaltet neben
Maßnahmen zur Einlagensicherung u.a.
Folgendes:
"Zur
Wiederherstellung eines funktionierenden Geldmarktes ist im Interbankmarkt-
stärkungsgesetz (IBSG) eine Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen für die
Übernahme von Bundeshaftungen zugunsten der
Oesterreichischen Clearingbank (OeCAG),
für Wertpapieremissionen der OeCAG und für Wertpapieremissionen von
Kreditinstituten
vorgesehen. Für diese Maßnahmen steht ein Haftungsrahmen
von insgesamt 75 Mrd. Euro
zur Verfügung.
Das Finanzmarktstabilitätsgesetz ermächtigt den Bundesminister für Finanzen zu
Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung von
Kreditinstituten und
Versicherungsunternehmen. Dies kann in Form von Haftungsübernahmen für
ausfallsgefährdete
Kredite und Veranlagungen, in Form der Bereitstellung von Eigenkapital,
insbesondere Partizipationskapital, aber auch durch den Erwerb von
Gesellschaftsanteilen
an Instituten
durch den Bund erfolgen. Für diese Maßnahmen stehen mindestens 15 Mrd.
Euro zu Verfügung. "[1]
Ende
Oktober wurde auch eine Verordnung erlassen, die gewisse Bedingungen und
Auflagen an die
Banken und Versicherungen stellt, um unter den staatlichen
Schutzschild zu kommen. Auf Grund der Bestimmungen des europäischen
Wettbewerbsrechtes musste das österreichische
Maßnahmenpaket auch von der
Europäischen Kommission genehmigt
werden. Diese Genehmigung ist am
10. Dezember 2008 erfolgt. Auf Druck der Europäischen Kommission wurde dabei
der Handlungsspielraum der Regierung bei der Interpretation der Verordnung
eingeschränkt - im Interesse aller
Steuerzahlerinnen und zu ungunsten der Banken.
Seit Anfang Dezember
herrscht also völlige Klarheit über mögliche
Bedingungen und
den Rahmen für Konditionen.
Der größte Teil des österreichischen 15-Milliarden-Euro-Pakets
für staatliche
Eigenkapitalspritzen ist nun bereits verteilt. Über den konkreten Stand der
Vertragsverhandlungen zwischen
Banken/Versicherungen und Ministerium ist aber
kaum etwas öffentlich
bekannt - außer denjenigen Details, die in Presse-
aussendungen des BMFs
bei Vertragsausschluss bekannt gegeben werden,
vereinzelte Informationen, die durchsickern und sich dann verstreut in diversen
Medienberichten wiederfinden.
Selbst bei
schriftlicher parlamentarischer Nachfrage fallen die Antworten dürftig aus -
es wird in der Anfragenbeantwortung meist auf Berichte an den Hauptausschuss
verwiesen. Diese Berichte sind aber weder öffentlich zugänglich noch werden diese
zeitnah erstellt oder rechtzeitig dem
Parlament zugeleitet. Die beiden ersten Berichte
(4. Quartal 2008 und 1. Quartal 2009) wurden erst am 23. Juni 2009 im
Hauptausschuss diskutiert. Der Informationsgehalt der beiden Berichte war auf
des
gesetzlich erforderte Mindestmaß
beschränkt.
Da der Milliarden-Schutzschild zu
100% von den Steuerzahlerinnen zur Verfügung
gestellt wurde, wollen wir den aktuellen
Stand der Verhandlungen und unter welchen
konkreten Bedingungen die Banken und Versicherungen staatliche Unterstützung in
Milliardenhöhe bekommen.
Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
In welcher Höhe wurden mit Stand Ende 2. Quartal 2009 /
31. Juli 2009 bereits
Haftungen im Sinne
des §1(1) Z1 IBSG übernommen?
2. Welches Haftungsentgelt gegenüber dem Bund wurde dabei vereinbart?
3. Welche Sicherheiten in welcher Höhe und in welcher Art wurden vereinbart?
4. Wenn keine vereinbart wurden, warum nicht?
5.
In welcher Höhe wurden mit Stand Ende 2. Quartal 2009 /
31. Juli 2009 bereits
Haftungen im Sinne des §1(1) Z2 IBSG übernommen?
6. Welches Haftungsentgelt gegenüber dem Bund wurde dabei vereinbart?
7. Welche Sicherheiten in welcher Höhe und in welcher Art wurden vereinbart?
8. Wenn keine vereinbart wurden, warum nicht?
9.
In welcher Höhe und zugunsten welcher Banken und
Versicherungen wurden mit
Stand Ende 2. Quartal 2009 / 31. Juli 2009 bereits Haftungen im Sinne des §1(4)
IBSG übernommen?
10. Welches Haftungsentgelt gegenüber dem Bund wurde dabei vereinbart?
11.
Mit welchen Banken und Versicherungen führen das
Bundesministerium für
Finanzen und die
FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von
Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 1 FinStaG?
12.
Wie hoch sind die Mittel, die jeweils zugesagt oder geplant sind, und
gemäß
welcher
Ziffer des §2(1) Z 1 FinStaG soll jeweils die Zuwendung stattfinden?
13.
Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils
mit den einzelnen
Unternehmen?
14.
Mit welchen Banken und Versicherungen haben mit Stand Ende 2. Quartal
2009 /
31. Juli 2009 das
Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG bereits
Verträge zur Inanspruchnahme von
Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z
1 FinStaG geschlossen?
15.
Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit
Versicherungen
und Banken jeweils
geschlossen?
16.
Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und
Versicherungen dabei
vereinbart?
17.
Welche Vereinbarungen bezüglich der Laufzeit (Dauer, step-up,
Wandlung etc)
wurden getroffen?
18.
Mit welchen Banken und Versicherungen gibt es derzeit Gespräche mit dem
Bundesministerium für Finanzen und der FIMBAG zur
Inanspruchnahme von
Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 2 FinStaG?
19.
In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese
einzelnen Unternehmen jeweils
dotiert sein?
20.
Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils
mit den einzelnen
Unternehmen?
21.
Mit welchen
Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für
Finanzen und die FIMBAG mit Stand Ende 2.
Quartal 2009 / 31. Juli 2009 bereits
Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im
Sinne §2(1) Z
2 FinStaG
geschlossen?
22.
Wann und in welcher Höhe wurden mit Stand Ende 2. Quartal
2009 / 31. Juli
2009 diese einzelnen
Verträge mit Versicherungen und Banken
jeweils
geschlossen?
23.
Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und
Versicherungen dabei
vereinbart?
24. Mit welchen
Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für
Finanzen und die
FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von
Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 3 FinStaG?
25. In welcher Höhe soll
dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils
dotiert sein?
26. Wann rechnen
Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen
Unternehmen?
27. Mit welchen Banken und
Versicherungen haben das Bundesministerium für
Finanzen und die FIMBAG mit Stand Ende 2.
Quartal 2009 / 31. Juli 2009 bereits
Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im
Sinne §2(1) Z
3 FinStaG geschlossen?
28. Wann und in
welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit
Versicherungen
und Banken jeweils
geschlossen?
29. Welche
Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und
Versicherungen dabei
vereinbart?
30.
Mit welchen Banken und Versicherungen führen das
Bundesministerium für
Finanzen und die
FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von
Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 4 FinStaG?
31.
In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese
einzelnen Unternehmen jeweils
dotiert sein?
32.
Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils
mit den einzelnen
Unternehmen?
33.
Mit welchen
Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für
Finanzen und der FIMBAG mit Stand Ende 2.
Quartal 2009 / 31. Juli 2009 bereits
Verträge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im
Sinne §2(1) Z
4 FinStaG geschlossen?
34.
Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit
Versicherungen
und Banken jeweils
geschlossen?
35.
Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und
Versicherungen dabei
vereinbart?
36.
Welche Vereinbarungen wurden hinsichtlich der Dividendenausschüttungen
getroffen?
37.
Wie hoch sind die Zinsen und Kosten, die gemäß §2(1) Z 4
FinStaG nicht auf die
15 Mrd anzurechnen sind und zwischen 31. Mai 2009 und 31. Juli 2009 anfielen?
38.
Mit welchen Banken und Versicherungen führen das
Bundesministerium für
Finanzen und die
FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von
Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 5 FinStaG?
39.
In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese
einzelnen Unternehmen jeweils
dotiert sein?
40. Wann rechnen
Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen
Unternehmen?
41. Mit welchen Banken und
Versicherungen haben das Bundesministerium für
Finanzen und die FIMBAG mit Stand Ende 2.
Quartal 2009 / 31. Juli 2009 bereits
Verträge zur Inanspruchnahme von
Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2 (1)
Z5 FinStaG geschlossen?
42. Wann und in
welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit
Versicherungen
und Banken jeweils
geschlossen?
43. Welche
Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und
Versicherungen dabei
vereinbart?
44.
Welche Einschau- und Kontrollrechten sind bereits auf die FIMBAG
übergegangen?
[1] Siehe BMF-Homepage (Stand 1.2.2009 -
https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/ManahmenpaketzurSic_9175/_start.htm)
-weitere 10 Mrd. Euro stehen zur
Einlagensicherung zur Verfügung