2718/J-BR/2009

Eingelangt am 23.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrat Schennach, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend das Schuldenmanagement der
ÖBFA

Im Rechnungshofbericht Bund 2009/8 zu den Finanzierungsinstrumenten der Gebietskörperschaften mit Schwerpunkt Bund ist Folgendes zu lesen:

19.2 Der RH hob kritisch den drohenden finanziellen Nachteil von
rd. 380 Mill. EUR f
ür den Bund hervor, der durch Veranlagungen der
ÖBFA in ABCP zur Finanzierung von SIV mit einem potenziell hohen
Anteil an US-Immobilien- bzw. US-Subprime-Risiken verursacht
wurde. (...)

Er empfahl dem BMF, auf eine Änderung der haushaltsrechtlichen
Bestimmungen dahingehend hinzuwirken, dass das neue Rechnungswesen
in Zukunft im Sinne des Grundsatzes der Budgetwahrheit eine
getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes und damit seiner Verm
ögenswerte sowie Forderungen nach ihrem wahren wirtschaftlichen
Wert vermittelt."(S. 164)

19.3 Laut Stellungnahme der ÖBFA sei der drohende finanzielle Nachteil
auf ein Einmalereignis im Zuge einer außergewöhnlichen Finanzkrise
zur
ückzuführen gewesen." (S. 165)

Weiters ist im Bericht auf S. 135 zu lesen:

Zu dem im Oktober 2008 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen das
BMF und die
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) im
Jänner 2009 Stellung. Der RH erstattete seine Gegenäußerungen im
Mai 2009."

Am 9.12.2008 stellte mein Kollege Werner Kogler die Anfrage 396/J betreffend Finanzkrise, Staatsschuldenmanagement, Bankenrettungspaket“ und Rating Agenturen“ an den Finanzminister. Im Rahmen dieser Anfrage fragte er u.a. folgende Fragen:


9. Mit welchen finanziellen Auswirkungen aufgrund der Finanzkrise rechnet die ÖBFA insgesamt bei ihrer eigenen Anlagestrategie? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf das Budget des Bundes?

18. Können Sie ausschließen, dass die ÖBFA in Steueroasen - ähnlich wie in die Kommunalkredit AG in Zypern - spekuliert hat?

19.        Wenn nein, mit welchen maximalen Konsolidierungsbedarf rechnen Sie bei der ÖBFA?

20.        Welche Auswirkungen hätte das auf das Budget in den nächsten drei Jahren?"

Werner Kogler erhielt am letztmöglichen Tag der Beantwortungsfrist - also am 9. Februar 2009 folgende Antwort (440/AB) von Finanzminister Pröll auf diese vier Fragen:

Zu 9., 18., 19. und 20.:

Nach Angaben der Geschäftsführung der ÖBFA betreibt diese eine sehr konservative Veranlagungsstrategie, um die Risken für den Bund möglichst gering zu halten. Dabei beachtet die ÖBFA insbesondere das entsprechende Rating jener Adressen, bei denen sie veranlagt und legt daher die Geschäftsführung der ÖBFA großen Wert auf die Feststellung, dass sie keine Spekulation betreibt. Aufgrund dieser vorsichtigen Veranlagungsstrategie verzichtet die ÖBFA auf mögliche höhere Veranlagungserträge, die allerdings mit einem entsprechend höheren Veranlagungsrisiko für den Bund verbunden wären. Die budgetären Auswirkungen dieses Verzichtes auf höhere Veranlagungserträge in Kombination mit einem höheren Risiko hängen von entsprechenden angenommenen Vergleichsparametern ab. Ergänzend hält die Geschäftsführung der ÖBFA fest, dass sich das durch die konjunkturelle Abschwächung gesunkene Zinsniveau dämpfend auf die vom Bund zu leistenden Zinszahlungen auswirkt."

Zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung - Anfang Februar 2009 - durch den Finanzminister lagen dem Bundesministerium für Finanzen bereits die vorläufigen Prüfergebnisse des Rechnungshofs zum Schuldenmanagement der ÖBFA (Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur) seit Oktober 2008 vor.

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.       Mit welchen finanziellen Auswirkungen aufgrund der Finanzkrise rechnet die
ÖBFA insgesamt bei ihrer eigenen Anlagestrategie? Welche Auswirkungen
ergeben sich daraus auf das Budget des Bundes?

2.       Können Sie ausschließen, dass die ÖBFA in Steueroasen - ähnlich wie in die Kommunalkredit AG in Zypern - spekuliert hat?

3.       Wenn nein, mit welchem maximalen Konsolidierungsbedarf rechnen Sie bei der ÖBFA?

4.       Welche Auswirkungen hätte das auf das Budget in den nächsten drei Jahren?

5.   Warum haben Sie zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie von den drohenden Verlusten aus der Veranlagung von Kassamitteln im Jahr 2007 und damit zusammenhängend von den Vorhaltungen der Rechnungshofprüfung bereits Kenntnis hatten, in der Beantwortung der Fragen 9, 18, 19 und 20 der Anfrage 396/J des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde vom 9.12.2008 noch immer von konservativer Veranlagungsstrategie", keine Spekulation", vorsichtige Veranlagungsstrategie" und Verzicht auf mögliche höhere Veranlagungserträge" gesprochen?

6.        Was genau verstehen Sie bzw die ÖBFA unter konservativer“ und vorsichtiger“ Veranlagungsstrategie?

7.        Wie können Sie behaupten, dass die ÖBFA keine spekulativen Veranlagungen gemacht hat, wenn Sie in der ZIB 2 vom 22. Juli 2009 angekündigt haben, dass es in Zukunft keine Risikoveranlagungen mehr geben werde?

8.        Wie erklären Sie sich die Berichte in österreichischen Tageszeitungen nach Bekanntwerden der drohenden Veranlagungsverluste von  Kassamitteln im Jahr 2007, wonach die ÖBFA in drei Structured Investment Vehicles (SIV)“ mit Sitz auf den Cayman Islands investiert hat?

9.        Warum haben diese SIV ihren Sitz auf den Cayman Islands?

 

10.         Wie ist das Risiko jener umgeschichteten Veranlagungen einzuschätzen, die die ÖBFA im Zuge der Restrukturierungen der im Jahr 2007 notleidend gewordenen Forderungen in Höhe von 691 Mio. Euro durchgeführt hat?

11.         Wie verträgt sich die im Vergleich zu den Vorjahren enorme Ausweitung der Kassamittel     des     Bundes     (Kassenstärker)     im     Jahr     2007     und     damit zusammenhängend die Ausweitung der Veranlagungen mit der in § 40 Absatz 1 BHG normierten Regelung, wonach die zur Leistung der Ausgaben des Bundes notwendigen  Geldmittel  nur in dem Ausmaß bereitzustellen  sind,  als dies zur Erfüllung fälliger Verpflichtungen erforderlich ist?

12.         Warum war der Liquiditätsbedarf des Bundes 2007 (jahresdurchschnittlich 16,7 Mrd Euro) deutlich höher als in den Jahren zuvor (2002: 4,8 Mrd Euro, 2007: 9,6 Mrd Euro jeweils im Jahresdurchschnitt)?

13.         Wie hoch waren die Kassamittel des Bundes in den Jahren 1998 bis 2008 (getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten)?

14.         Wie sahen die Tilgungspläne für die Schulden des Bundes in den Jahren 1998 bis 2008 aus und wie viel davon wurde tatsächlich getilgt (getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten)?

15.         Wie schauen die jeweiligen Tilgungspläne für die Schulden des Bundes für die kommenden 10 Jahre beginnend mit dem Jahr 1999 aus?


16.         Wie stehen Sie zur Kritik des Rechnungshofs, der in seinem Prüfbericht (Reihe Bund 2009/8) anmerkt, dass die Höhe der Kassamittel nicht nur durch wirtschaftliche Notwendigkeiten bestimmt war, sondern auch der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen sollte?

17. Werden durch die übermäßige Ausweitung der Kassamittel durch die ÖBFA die gesetzlichen Grundlagen für Kassenstärker, die nach Ansicht des Rechnungshofs und des Verfassungsgerichtshofs (VfGH Slg 4340) nur von einer kurzfristigen Liquiditätsenge des Bundes ausgehen, verletzt?

18.       Wenn nein, warum nicht?

19.       Warum wurde die im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs aus dem Jahr 2001 (Reihe Bund 2002/4) gegebene Empfehlung des Rechnungshofs, die Bestimmungen des BHG in Richtung der Möglichkeit der Anpassung an die Marktgegebenheit bis heute nicht aufgegriffen?

20.       Wird nach dem Bekanntwerden der drohenden Veranlagungsverluste 2007 die 2. Etappe   der   Haushaltsrechtsreform   genutzt   werden,   um   diese   Adaptierungen vorzunehmen?

21.       Wenn nein, warum nicht?

22.  Warum wurden die ABCP-Veranlagungen von Kassamitteln durch die ÖBFA von Jänner bis August 2007 auf über 10 Mrd. Euro ausgeweitet?

 

23.        Warum wurden von April bis September 2007 gerade die Veranlagungen im Bereich der Asset Backed Commercial Papers (ABCP) ohne Liquiditätsgarantie von 0,815 Mrd. Euro auf 4,922 Mrd. Euro ausgeweitet?

24.        Wie erklären Sie sich diese Ausweitung vor dem Hintergrund der bereits Mitte 2006 erkennbar einsetzenden US-Immobilien und US-Subprime-Krise?

25.   Wäre es nicht  - gerade vor dem Hintergrund der bereits Mitte 2006 erkennbar einsetzenden US-Immobilien und US-Subprime-Krise - Aufgabe eines professionell agierenden Schuldenmanagements und im Sinne der Geschäftsführerverantwortung gewesen, eigene Krisentests in Bezug auf die erworbenen Finanzprodukte - wie vom Rechnungshof eingefordert - durchzuführen,  anstatt sich blind auf die Einschätzung der Rating Agenturen zu verlassen?

26.   Wie erklären Sie sich, dass die Geschäftsführer der ÖBFA die Veranlagungen in ABCP im Verlauf des Jahres 2007 intensivierten, obwohl sich in internationalen Medien Meldungen über das Einsetzen der US-Immobilien- und US-Subprime- Krise mehrten, etwa im Economist vom 13. Dezember 2006 (Mortgage Lending”) oder vom 24. März 2007 (The Trouble with the Housing Market”)?

27.   Hätten daher die beiden Geschäftsführer, für die die Lektüre des Economist und anderer einschlägiger Zeitungen  und Zeitschriften  als verpflichtend  angesehen werden   muss,   nicht   erkennen   müssen,   dass   sie   in   eine   platzende   Blase hineinspekulieren?

28.        Wie können Sie öffentlich behaupten, der Rechnungsbericht enthalte das Wort Spekulation nicht, obwohl er auf Seite 146 unter 7.2 darauf hinweist, dass ...die Durchführung von Derivativgeschäften durch Gebietskörperschaften zu reinen Spekulationszwecken nicht gerechtfertigt werden kann“?

29.        Werden die vom Rechnungshof in Zusammenhang mit der Veranlagung von Kassamitteln vorgeschlagenen Stress- und Krisentests eingeführt, damit sich die ÖBFA nicht mehr allein auf die Einschätzung von Rating Agenturen verlassen muss, die ja erheblich zum Entstehen der Finanzkrise beigetragen haben?

30.        Wenn nein, warum nicht?

31.       Wenn ja, wann?

32.       Wie verteilt sich der Nettoertrag von 685 Mio. Euro aus der Veranlagung von Kassamitteln auf die einzelnen Jahre zwischen 1998 und 2008 (jeweils getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten)?

33.       Welche Volumina an Kassamitteln wurden in den Jahren zwischen 1998 und
2008 veranlagt (jeweils getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten)?

34.       Welchen Anteil hatten in den Jahren 1998 bis 2008 die ABCP-Veranlagungen mit Liquiditätsgarantie, mit teilweiser Liquiditätsgarantie und ohne Liquiditätsgarantie (jeweils getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten)?

 

35.   Wie hoch sind die monatlichen Volumina der im bisherigen Jahresverlauf 2009 aufgenommenen Kassamittel, wie hoch die Erträge, wie hoch die Kosten für Zinsaufwand und sonstiger Aufwand)?

36.        Wie hoch ist im bisherigen Jahresverlauf 2009 der Anteil an ABCP
Veranlagungen mit Liquidit
ätsgarantie, mit teilweiser Liquiditätsgarantie und ohne Liquiditätsgarantie?

37.        Sind in dieser Nettoertragsrechnung die Finanzierungskosten (Zinsaufwand, sonstiger Aufwand) für die Aufnahme der Kassamittel inkludiert?

38.        Wie hoch ist jeweils der Zinsaufwand bzw. der sonstige Aufwand für die aufgenommenen Kassamittel in den Jahren 1998 bis 2008 (jeweils getrennte Darstellung nach Jahren und Monaten)?

39.        Wie kommt auf der Finanzierungsseite die Minderung des Zinsaufwandes in
Höhe von 3,024 Mrd. Euro durch den Einsatz von Derivativgeschäften für den Zeitraum 2002 bis 2007 zustande? Aus welcher Art von Derivativgeschäften resultieren diese Ersparnisse?

40.   Welcher Anteil entfällt auf Zins- und Währungsswaps?

41.   Wie schätzen Sie in Zusammenhang mit den Zins- und Währungsswaps die von der ÖBFA eingegangenen Risiken ein?

42.   Welche Vorsorgen wurden getroffen, um die Risiken aus den Zins- und Währungsswaps zu reduzieren?

43.   Wie wurden diese Ersparnisse an Zinskosten berechnet?

44.   Was ist die Benchmark-Finanzierung, die als Vergleichsmaßstab herangezogen wurde?

45.        Wie verteilen sich die Ersparnisse an Zinsaufwand auf die Jahre 2002 bis 2007 (jeweils getrennt nach Jahren)?

46.        Handelt es sich dabei um tatsächlich realisierte Zinsaufwandsersparnisse?

47.        Wenn ja, wie hoch sind die tatsächlich realisierten Ersparnisse daraus in den einzelnen Jahren?

48.        Wenn nein, könnten dann nicht seriöse Aussagen erst im Anschluss an die Tilgung der dabei eingegangenen Verbindlichkeiten gemacht werden?

49.   Warum wird die Tätigkeit der ÖBFA, insbesondere die derivativen Geschäfte auf der Veranlagungs- und Finanzierungsseite, nicht durch die Finanzmarktaufsicht geprüft?

50.        Entsprach Ihrer Ansicht nach das Risikomanagement der ÖBFA - umgesetzt durch die Kreditrisikorichtlinie aus dem Jahr 2005 - im internationalen Vergleich
dem Best practise?

51.        Ist Ihrer Meinung nach das Risikomanagement der ÖBFA mit fehlenden Gesamtlimits und fehlender Diversifikation nicht eine der zentralen Ursachen für das Entstehen der notleidenden Forderungen in Höhe von 691 Mio Euro im Jahr 2007 im Zusammenhang mit der Veranlagung in risikoreiche ABCP?

52.        Wenn nein, warum nicht?

53.        Warum wurde die Kritik des Rechnungshofes aus dem Jahr 2004 (Reihe Bund 2004/2) am Risikomanagement der ÖBFA bis heute nicht zum Anlass genommen,
um f
ür das Zinsänderungsrisiko verbindliche Limits festzulegen und eine umfassende Limitarchitektur zu erarbeiten?

54.        Sehen Sie in der unterbliebenen Anpassung des Risikomanagements an die im Jahr 2007 exorbitant gestiegenenen Kassabestände nicht ein grobes Versäumnis des Aufsichtsrates der ÖBFA?

55.        Werden Sie die im Prüfbericht des Rechnungshofs (Reihe Bund 2009/8) erneut vorgetragene Kritik am Risikomanagement des Bundes aufgreifen und für eine strikte und umfassende Limitarchitektur mit entsprechender Diversifikation für einzelne Finanzprodukte Sorge Tragen?

56.        Wenn nein, warum nicht?

57.        Welche konkreten Änderungen in Bezug auf das Risikomanagement wurden
nach Bekanntwerden der drohenden Verluste im Zusammenhang mit der Veranlagung von Kassamitteln vorgenommen?


58.        Wie genau schaut derzeit das Berichtswesen in Bezug auf das Schuldenmanagement aus?

59.        Welche Informationen erhalten Sie derzeit aus der ÖBFA bzw aus dem Aufsichtsrat der ÖBFA?

60.        Was sind die konkreten Inhalte und in welchen zeitlichen Abständen werden Ihnen diese Informationen übermittelt?

61.        Warum haben Sie die vom Rechnungshof geäußerte Kritik an der Regelung der Geschäftsführerbefugnis (unvollständiges Vier-Augen-Prinzip) bisher entgegen Ihren Ankündigungen einer gesetzlichen Änderung nicht aufgegriffen?

62.   Wann werden Sie diese Empfehlung umsetzen?

63.   Wie stehen Sie vor dem Hintergrund des aus dem BIZ-Quartalsbericht vom Juni 2005 (http://www.bis.org/publ/qtrpdf/r_qt0506ger_f.pdf) zitierten Satzes Es wird argumentiert, dass Ratings von strukturierten Finanzprodukten zwar nützlich sind, aber wegen inhärenter Unzulänglichkeiten die Risiken dieser Produkte nicht voll erfassen können." zur Aussage des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der ÖBFA, SC Dr. Gerhard Steger, und der Geschäftsführerin der ÖBFA, Dr. Martha Oberndorfer, dass bestens geratete Veranlagungen in derivative Finanzprodukte nichts mit Spekulation (=Risiko) zu tun haben?

64.   Teilen Sie Ansicht des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und der
Geschäftsführerin der ÖBFA?

65.   Sind Sie wie der Vorsitzende des Aufsichtsrates der ÖBFA, SC Dr. Gerhard Steger, auch der Meinung, dass Fragen der Moral bei Finanzmarktentscheidungen nicht relevant sind?